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callahan44er

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  1. Warum wird gegen so ein Gesetz eigentlich nicht von den Verbänden bzw den ganzen Interessensverbänden geklagt? Gründe genug gibt es doch bestimmt. Alleine wie sich ja gerade herausstellt sind die Kosten ja immens höher bei gleichzeitig weniger nutzen. Nicht nur die höheren Anschaffungskosten sondern auch noch die Kosten bis zum Aufstellungsort wie ich hier gerade so herauslese. Dann die Ungleichbehandlung es gibt sicher Leute die aufgrund ihrer Wohnung so einen Schrank nicht stellen können. Weiter wäre da noch die Ungleichbehandlung der Hersteller. Das ganze wirft bei mir ziemlich viele Fragen auf warum die Verbände bzw die Interessenverbände sich dagegen nicht wehren. Bei der GRA müsste doch noch genug Geld dafür über sein weil das mit der Verfassungsbeschwerde gegen die drei Schuss Regelung bei Jägern ja erledigt hat. Da ging es doch auch mit dem Klageweg.
  2. Dran sein ist das Problem.....
  3. Das einzige wo ich Angst vor habe, sind die Experten die ihr kennt und anscheinend in euren Vereinen sein müssen, die eine sichere Waffenhandhabung nicht beherrschen. Bestätigt werde ich dadurch was teilweise so auf Bezirksmeister oder offenen Landesmeisterschaften rumläuft.
  4. Oh Glaskugelbesitzer?
  5. Solange bis jeder zu seiner Meinung Recht bekommt. Oder bis alles schon gesagte, von jedem gesagt wurde.
  6. Das ist aber Quatsch! Wenn aus beruflichen oder wichtigen privaten Gründen mal ein regelmäßiges Training nicht möglich ist, kann niemals eine Abgabe gefordert werden, oder gar ein Rausschmiss. Und wenn man sich drängen lässt......tja.....
  7. Und wer hat ihn gezwungen das billig und überhaupt zu verkaufen? Gibt es kein egun oder andere Vereine wo er untergekommen wäre? Und btw. Wieso hat er sich rauswerfen lassen? Geht das so einfach in einer SLG? Im Verein geht das nicht so ohne weiteres.
  8. Es ist bei vielen Behörden aber nicht der Wille da die Vorgänge wenigstens zu optimieren. Es wäre ja durchaus möglich Vorgänge nach Wichtigkeit zu sortieren. Mir persönlich wäre es ziemlich egal ob ich eine Waffe eingetragen oder ausgetragen bekomme, da ich sie ja dann habe oder eben verkauft habe. Wichtig finde ich dass ein Voreintrag vorgezogen wird bzw die Ausstellung einer neuen WBK weil das sind für den Kunden wirkliche Nachteile. Ebenso die Ausstellung des kleinen Affenschein also folgende Reihenfolge: Ausstellung WBK Voreintrag kl. Waffenschein Ein und Austräge Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich als Beispiel dienen.
  9. Wie immer. Seite drei und es geht um alles. Aber nicht ums Thema! Jedenfalls nicht wirklich.
  10. Davon ab das man natürlich ein bisschen aufpasst, erinnert mich der Flyer doch arg an den von Verdi. https://goo.gl/images/mmsh5P
  11. Wer gibt sich denn so eine Mühe und wozu? Mit welchem Gerät hat er das denn so genau festgestellt? Da muss er ja schon mit Prüfröhrchen dran gegangen sein. Was dann ja eigentlich wieder eher Feuerwehrzulage ist.
  12. Weiß ich doch ;-)
  13. .......für alles andere gibt's Desastercard.....
  14. Keine 100l nur 8kg ;-)
  15. Dann nenne sie ihn doch auch. Warum kann man das nicht feststellen? Mit einer Wärmebildkamera z.b. Warum nicht? Hatte damals schon das 16/25 und LF16 von Magirus. Kommt auf das Bundesland an. Wird zwar überall ähnlich sein, aber nicht gleich. Und zum Thema welcher Druckgasbehälter schwarz ist, ein ausgebauter LPG Tank z.b.
  16. Na dann hoffen wir Mal das nicht gerade das halbe Altenheim auf der Straße steht wenn die Buddel hoch geht......
  17. Wenn man mit dem Auto fährt, EFP und Einladung.
  18. Ums schiessen geht's nur sekundär. Einfach Mal gucken wie das wo anders läuft. Oder geht meine XSix bei Ryanair im Handgepäck ;-) Ach so. Was ist eine 226 Five Six? ;-) Weißt du was die Sigs da unten kosten?
  19. Wo ist denn der Stand in Elx? War gerade auch da unten und bin da öffters. Gerne per PN.
  20. Direkt neben der Panzerfaust ;-)
  21. Natürlich nicht......
  22. Glaube mir, ich weiß das! Und du schreibst selber. Ex Gefahr nur direkt an der Austrittsstelle......also, so what.
  23. Na dann ist doch alles Prima. Abströmen lassen und gut. Wenn's dauert, dauerts hat........
  24. 100l das ist doch nix, und dauert nicht Stunden. So wie du das beschreibst wirft da keiner ne Kippe hin da außerhalb und ausserdem abgesperrt wird. Ob eine Kippe das entzündet sei auch mal dahingestellt. Ausströmendes Gas würde zudem niedergeschlagen, verwirrbelt oder so mit einem Sprühstrahl. Aufschießen von Druckbehältern wird bei Acetylen Gasflaschen in Erwägung gezogen. Hierbei handelt es sich aber um eine ganz besondere Gefahr. Hier wiederrum muss man fragen wer von uns soll die passende Munition dafür besitzen. Mir ist kein Fall bekannt wo das bei Acetylen schon mal gemacht wurde. Und die Polizei hat sich zu trauen, geeignete Munition vorausgesetzt, also eh SEK...... P.S. eine brennende Gasflamme lässt man insofern keine andere Gefahr besteht immer brennen.
  25. Keine Ahnung. Aber er kann ja die Tresore bei jemand anders unterstellen. Wenn kein WBK Inhaber ohne Zugriff natürlich. Er muss nur jederzeit Zutritt haben. Ob Schlüssel beim Nachbarn auch reicht, der die Blumen gießt und lüftet?
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