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Lavendel

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Alle Inhalte von Lavendel

  1. Das ist ja jetzt echt fett. Eurerseits augenscheinlich erstmal alles richtig gemacht. Aus dem Zitat eingangs deines Threads klingt das nach einer außerordentlichen Kündigung (nächster Monat und Beitragsrückerstattung). Jetzt besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob der Sachverhalt dieser (unbestätigten) Risikoerhöhung tatsächlich die außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn nein, ist die Kündigung nichtig (einseitiges Rechtsgeschäft), sofern die Gesellschaft nicht auch hilfsweise ordentlich gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis wird zwar vermutlich zerrüttet sein und es hat keinen Zweck, das an sich weiter zu führen, aber die Kündigung seitens der Gesellschaft wäre u.U. vom Tisch. Ggf. überdenken die bei dieser Argumentation auch ihre Verhaltensweise und nehmen die Kündigung zurück. Manchmal ist ja auch nur ein Mitarbeiter, welcher nicht so kompetent ist, für so etwas verantwortlich.
  2. Richtig! Deshalb: Nochmal ein kurzer Exkurs ins Versicherungsmaklerrecht. Es hat oben schon einer zum Unterschied zwischen Mehrfachagent und Makler geschrieben. Der wesentliche Unterschied ist, wenn man in Maklerbetreuung ist, dann gehört der Kunde (hier Versicherungsnehmer) dem Makler, nicht der Versicherungsgesellschaft. Das schützt den Kunden nicht vor Kündigung durch die Gesellschaft. Aber bei Maklerbetreuung bekommt der Makler vier bis sechs Wochen vorher von der Versicherung eine Kundendienstinfo, dass die Gesellschaft kündigt, oder kündigen wird. Er hat also genügend Zeit, erstens den Kunden neu einzudecken damit keine Versicherungslücke entsteht und zweitens (das Wichtigere) ggf. den Kunden vorher kündigen zu lassen. In dem zweiten Fall hat der Kunde gekündigt. Bei der nächsten Versicherung wird dann die Frage, ob Vorvertrag durch Versicherer gekündigt wurde - ganz klar verneint. Die Kündigung ist nicht zu vermeiden? - aber der Kunde steht gänzlich anders da. Also, für den Threadverfasser, wenn der Betreuer Makler ist, dann hat er gar mächtig gepennt.
  3. Wohl eher nicht. Den Gebäudeversicherern laufen die Schadensquoten davon. Die nehmen z.T. jeden Grund zum kündigen von Altverträgen. Tlw. hatte ich auch schon Gebäudeversicherer, welche einfach von sich aus zum Jahresende fristgemäß gekündigt haben um die Verträge los zu werden (z.B. Nürnberger). Wie oben schon geschrieben steht, wenn der Makler wirklich Makler ist, dann deckt der neu ein und gut.
  4. ??? Pkt. 1, wie haben die das mitbekommen? Pkt 2. Warum hast du nicht einfach den Gebäudeversicherer gewechselt? Da baut man doch keine Räucherkammer zurück. Noch dazu im Rahmen der Selbstversorung. Die Räucherkammer muss ich ggf. mit dem Schornsteinfeger abstimmen. Das war´s dann aber auch.
  5. Was soll die Überschrift? "... wollen ... wieder ..." Das impliziert ja, dass sie irgendwann zwischendurch mal aufgehört hätten.
  6. Letztendlich trifft diese Auflage der Einstufung der Vorderschaftrepetierflinte auch nur den, welcher sein Grundkontingent LW nicht ausgeschöpft hat. Hat er nur die Pumpe auf Grün muss er sowieso 4/6 liefern, weil es ist seine einzige LW, also egal. Hat er das Grundkontingent mit 3 LW voll und zusätzlich die Pumpe, ist sie Über.., und erfordert dafür ebenfalls 4/6, also auch egal. Wer 1 oder 2 LW und die Pumpe hat, muss jetzt 2x 4/6 liefern - dumm gelaufen. Was bleibt ist jetzt eine Ungleichbehandlung des letztgenannten. Was auch bleibt, dass der Begriff "Über ..." für die Pumpe falsch gewählt ist. Richtigerweise hätte der Eintrag in die WBK für die Pumpe mit der Auflage (sinngemäß) versehen werden müssen: "Für das Teil ist jedes Jahr 4/6 nachzuweisen." Hatten wir bei uns (Sachsen) vor vielen Jahren auch mal in ähnlicher Form. Da wurde der Eintrag für die Pumpe vorbehaltlich der Auflage "Teilnahme an einer LM innerhalb eines Jahres" erteilt. Haben sie dann aber irgendwann wieder abgeschafft.
  7. Es gibt ein deutsches WaffG. D.h. für "Grün" (Sportschütze). Regelbedürfnis 2 KW und 3 halbautomatische Langwaffen. Schluss. Mit einer Ausnahme, die Vorderschaftrepetierflinte. Ein Repetierer ist keine KW und keine halbautomatische Langwaffe. Auf welches "Kontingent" wollen die den anrechnen? Für "Gelb" gibt es kein Überkontingent. Ob eine Klage da Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden.
  8. Ja, Bedürfnis brauchst du natürlich für Grün. Bedürfnis mit allem drum und dran. Wenn du die 11. für Wettkampf benötigst und die anderen 10 dafür nicht gehen, sollte das kein Problem sein. Wenn du 10 baugleiche hast - du bist mit "Gelb" Sportschütze, kein Sammler. Pech gehabt.
  9. Falsch. Du nimmst einfach die neue 11. auf die "Grüne". Der Voreintrag ist auf alle Fälle preisgünstiger als die alte 10. mit Verlust zu verkaufen. Auf Grün gibt es keine Mengenbegrenzung.
  10. Vielleicht hatte er als altgedienter Waffenhändler einfach auch keinen Bock sich vor seinem Ruhestand noch mit dem Bürokratiemonster NWR zu beschäftigen?
  11. Bei den Langwaffenmagazinen (Flinten) ist die Auslegung ja "bestimmungsgemäßes Kaliber" also bei einer 12/76 mit 10 Schuss-Röhren-Magazin bist du safe, wenn dort 11 oder 12 Schuss 12/46 reingehen. 9 mm in einem 40´er Magazin sind nicht bestimmungsgemäß. Von rein gehen mal abgesehen, wäre die Frage funktioniert die 9 mm Glock mit dem 40´er Magazin dann mit 9 mm Murmeln auch tatsächlich? Von der Bul weiß ich es, dass 40´er Magazine mit 9 mm geladen werden können, reinpassen und dann aber nach zwei drei Schuss Störungen provozieren. Die Pillen 9 mm Pillen verklemmen dann im geringfügig größeren 40´er Magazin. Trotzdem das 40´er Magazin etwas größer ist, passt es in die 9 mm Bul rein. Ausprobieren, wenn es stört bist du m.E.n. safe. Nicht bestimmungsgemäß und funktionieren tut es auch nicht.
  12. Lavendel

    IPSC STANDARD OPTICS

    Wäre schön, wenn es kommt. Würde bei nachlassender Sehkraft einen Divisionswechsel in die Open ersparen. Wenn ich allerdings die aktuellen, schon starken Starterfelder bei der Production Optics sehe, wenn da noch eine Standart Optic kommt, dann ist die Open tot.
  13. Wahre Worte. Und die erreichte Regelung ist auch nur unter Vorbehalt zu verstehen. Dein Anwalt hat die Sache für dich in dieser einen Angelegenheit (WBK) geklärt. Der Eintrag ist aber nicht raus. Der bleibt drin stehen auf alle Ewigkeiten und kann dich jederzeit in anderer Sache wieder aus dem Rennen nehmen.
  14. Es haben schon welche wegen zu oft falsch parken ihre WBK abgeben dürfen. Falsch parken ist auch nicht strafbar - trotzdem waren die Schränke dann leer ...
  15. Richtig. Unter www.gesetze.im-internet .... ist schon alles "aktualisiert"! Es steht nur noch die "aktuelle" vom "Präsi" unterschriebene Version online.
  16. Ja, die Möglichkeit besteht. Da hat der Verein eine eigene Sachkundekommission, welche natürlich auch behördlich zugelassen sein muss. Die dürfen dann die Sachkunde allerdings nur für Vereinsmitglieder schulen. Da kann es u.U. aber schon sein, dass diese von Behörden außerhalb des Kreises, wo der Verein gemeldet ist, nicht anerkannt werden. Sollte dass so sein, wissen das die Vereine aber und berücksichtigen das bei der Anmeldung der Teilnehmer.
  17. Clever deine Kameraden! Alles samt keine gute Idee, überhaupt gar keine gute Idee ... Das ist schon mal ein guter Anfang und der richtige Weg.
  18. Bei gebraucht gekauft. Bevor du den ersten Schuss rauslässt, kontrolliere bitte Trommelspalt und viel wichtiger das Timing und ob der Lauf frei ist. Das ist jetzt kein Spaß. Ich habe die letzten zwei, drei Jahre dort schlimme gebrauchte Sachen mit S&W erlebt. Auch schlimme Sachen direkt vom Händler. Also, kontrolliere. Und vor allem, danach viel Spaß!
  19. Ja, genau. Gürtel und Rigg tragen damit vor der "Wampe" weniger auf.
  20. Die Waffe ist nicht das (Haup)problem. Bei den Speedloadern musst du aufpassen. Auch bei denen zählt "Mitte". Dann kommt noch dazu, dass bei "Installation" vorne auch das Rigg und der Gürtel doppelt liegt. Gemessen wird Abstand zum Torso, nicht zur Hose. D.h. es wird oberhalb des Gürtels gemessen. Ggf. das Rigg verkehrt herum aufbauen und kletten (also Schnalle im Rücken).
  21. Chiappa Rhino konnte ich letztens als RO einem Schützen zusehen. Habe mich mehr auf das Schussverhalten der Waffe und der Waffenhand konzentriert, als darauf ob sich der Schütze an die Regeln hält. Die Waffe bewegt sich nur minimal, dass ist einfach genial. Versteife dich mal nicht so auf deine 8-Schuss. Regel 5.2.5 Maximalabstand Waffe und zugehöriges Equipment - max. 50 mm! Das kann mit einer 8´Trommel eng werden. Die 50 mm gelten auch für die Ladehilfen und Speedloader.
  22. Das kann nicht oft genug gesagt werden. Alle regen sich über ein eventuelles HA Verbot auf, keiner liest die Gesetzesvorlage vollständig. Es geht hier nicht um die HA, die sind nur der Aufhänger. Es geht um das Austrocknen jeglicher Vereinsarbeit. Das ist das Ziel. Erst die Schützenvereine, dann stepp bei stepp die nächsten. Die übliche Salamitaktik.
  23. Gegen das Bajonett am M44 ist beim Sportschützen nichts einzuwenden. Du kannst auch mit Bajonett schießen. Das Verbot Bajonett an der Sportwaffe greift m.E.n. nur noch beim SKS. Ich hatte mit meinem M44 damals bisschen Stress mit der Behörde wegen einem nicht fachgerechten Umbau auf Einzellader (was aber aktuell auch nicht mehr ist). Die haben den sehr ausführlich begutachtet (musste damit in der Behörde antreten). Alles safe, gegen das Bajonett gab es keine Einwände. Es gibt paar alte DSB Schießleiter, welche da auf dem Stand dumm rumdiskutieren, ist aber gegenstandslos. Das gab für die Teile in der Vergangenheit auch mal die Verpflichtung Umbau auf Einzellader und blockieren der Kimme auf 300 m. Alles Schnee von gestern. Soweit zum rechtlichen, zum technischen: Präzision leidet ohne Bajonett nicht, wird eher besser. Es gibt eine Verschiebung der Treffpunktlage auf 100 m von Fleck mit eingeklappten Bajonett auf ca. 8 cm Hochschuss rechts oben auf 02.00 Uhr mit ausgeklappten Bajonett. Die ist aber konstant. Du musst dir also nur überlegen, wie du die Waffe einschießt. Das resultiert daraus, dass das Bajonett eingeklappt mit der Spitze den Schaft berührt. Die Schwingungen des brechenden Schusses werden über den direkten Kontakt von der Bajonettspitze schneller auf die Mündung übertragen als das Geschoss vorne ist. Es verlässt den Lauf also durch eine vibrierende Mündung. Das ergibt die Treffpunktverlagerung. Ich habe bei meinem M44 den Schaft an dieser Stelle etwas ausgearbeitet (was möglich ist, ohne das Erscheinungsbild wesentlich zu verändern) und die Arretierung vom Bajonett im eingeklappten Zustand auch etwas verändert. Da gibt es an der Stelle jetzt ca. 3 mm Spalt und keinen Kontakt mehr. Das Bajonett ist jetzt sozusagen "freischwingend". Sehe zu, dass du das Bajonett noch bekommst damit du eine vollständige Waffe hast.
  24. Und was ist dann im Grenzgebiet? 30 km von der Grenze an in Landesinnere?
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