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Stefan Klein

WO Silber
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Alle Inhalte von Stefan Klein

  1. Das 6NIA ist gedacht für Sport- und Jagdtouristen. Also die temporäre Mitnahme von Feuerwaffen ohne das Ziel des endgültigen Verbleibs in den USA. Im Speziellen ging es dem Threadstarter doch um die Frage, ob für einen Hiking-Urlaub die Mitnahme einer Kurzwaffe zum Zweck des Schutzes gegen Bären möglich sei. Gruß Stefan
  2. Die Begründung „Schutz vor Bären“ dürfte nicht für eine Einfuhrerlaubnis taugen. Das hier war übrigens der erste Google Eintrag: https://www.nps.gov/romo/planyourvisit/rules_regulations.htm Zitat: Open carry of handguns and rifles, and transport of the same in vehicles, is permitted. Concealed carry is allowed pursuant to a legal Colorado concealed carry permit and applicable state reciprocity laws. [...] Recreational target shooting or discharge of a firearm is not allowed. Firearms should not be considered a wildlife protection strategy. Bear spray and other safety precautions are the proven methods for preventing bear and other wildlife interactions. Possessing or carrying a weapon (bow and arrow, crossbow, sling shot, gas or air propelled gun, etc.) is prohibited. Gruß Stefan
  3. Führen? Gar keine. Als (eingeladener) Sportschütze oder mit einer Jagdlizenz darfst du eine Waffe einführen, wenn die ATF dir das gestattet. Stichwort: 6NIA Gültig ein Jahr. Keine US-Surplus Waffen mitnehmen = Straftat! Gruß Stefan
  4. Wenn du deine Verbringungserlaubnis hast, muss der Verkäufer ebenfalls auf der Grundlage deiner Erlaubnis eine Erlaubnis für das Verbringen aus Österreich heraus beantragen. Wenn beide Erlaubnisse vorliegen, dann musst du Versand oder Abholung organisieren und den Erwerb, wie gewohnt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waffe anzeigen. Gruß Stefan
  5. Die Veröffentlichung von Name und Bild kannst du in gewissen Positionen nicht verhindern. Warum auch? Gruß Stefan
  6. Gähn... Wenn man es nicht verstehen will. Ich hatte schon auf etwas mehr Kombinationsvermögen gehofft. Tipp meinen Namen und Bundeswehr ein und du findet mich. Gruß Stefan
  7. Na ja, wenn man schon jemanden herausfordert, dann sollte man sich zumindest vorher über dessen Hintergrund informieren. Gruß Stefan P.S. Tipp: Ich poste unter meinem Klarnamen. Tante Google kann helfen. Insofern nehme ich für mich Ähnliches in Anspruch wie Bounty, inkl. Schießlehrer.
  8. 🤣 Jetzt bin ich aber gespannt, wie Bounty diese umfangreiche G36 Erfahrung kontert. Gruß Stefan Edit: Bounty war schneller.
  9. Stefan Klein

    Miniaturwaffen

    Interessant. Und Repliken bzw. nicht maßstabsgetreue Nachbildungen (sind die schussfähig?) sind da eingeschlossen? Gruß Stefan
  10. Stefan Klein

    Miniaturwaffen

    Ok, ein berechtigter Einwand. Die Frage ist, um was es dem Fragesteller geht. Kurzwaffen in kleinen Kalibern oder miniaturisierte Gebrauchswaffen. Vielleicht kann er sich dazu ja äußern. Gruß Stefan
  11. Stefan Klein

    Miniaturwaffen

    Klar. Deswegen ja auch der Hinweis auf das Thema Taschenpistolen. Die ballistische Wirkung (24 Joule) dieses Kalibers ist jedoch überschaubar. Gruß Stefan
  12. Stefan Klein

    Miniaturwaffen

    Zunächst einmal herzlich willkommen! Generell gilt in Deutschland die Regel, dass es sich bei mehrschüssigen Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, und die für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm eingerichtet sind, um sogenannte Verbotene Gegenstände handelt, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt. Das heißt zwar nicht, dass man solche Waffen nicht auch mit entsprechender Genehmigung des Bundeskriminalamts erwerben dürfe, der Aufwand ist aber groß. Es kann durchaus sein, dass die im Video gezeigte Waffe nur den Zündsatz als Treibladung verwendet und sie damit kein verbotener Gegenstand wäre. Genehmigungspflichtig wäre sie dennoch. Die oben genannte Regel gilt nicht für Miniaturpistolen vor dem Stichdatum. Beispiele sind schon genannt worden (z.B. Erika Pistole, Menz Liliput), die sich vor allem in den 1920er-1930er fanden. Deren Erwerb ist legal, wenn man eine entsprechende Erlaubnis hierzu hat. Dies wäre üblicherweise eine Waffenbesitzkarte nach §17 WaffG (Waffensammler) oder §18 WaffG (Sachverständiger, aber für einen Einsteiger sehr unwahrscheinlich). Es gibt eine kleine Community von Sammlern, die sich auf Miniatur- und Taschenpistolen fokussieren. Generelle Infos zum Thema Taschenpistolen findest du unter www.taschenpistolen.de Grüße Stefan
  13. Na und? Er würde haushoch verlieren. Gruß Stefan
  14. Bodenplatte brauchst du nicht, außer ggf. eine Unterlage zum Schutz des Parkett/Laminat.Die Angst deines Vermieters ist nicht dein Problem. Gruß Stefan
  15. Erste Frage: Wie groß soll der Schrank werden? Dann das Gewicht des Schrankes in erwachsene Männer umrechnen. Im Ergebnis wird man feststellen, dass man sich eine solche Frage hätte nie stellen brauchen. Waffen, Munition und Treibladungspulver in einer Mietwohnung sind kein Problem. Gruß Stefan
  16. Nach dem letzten Waffenrecht und der 2/6 Regel konnte wohl kaum jemand 140+ Waffen auf die Gelbe WBK gekauft haben. Dafür bräuchte er ja 35 Jahre. Insofern muss es sich um Altbesitz gehandelt haben. Die neue 10er Regel ist für mich defacto ein Kaufverbot, da ich die Regel deutlich ausgeschöpft habe. Wird die Welt dadurch sicherer, dass ich nichts mehr auf Gelb kaufen kann? Ich denke nicht. Gruß Stefan
  17. Wenigstens herrscht jetzt Klarheit und das Thema divide et impera ist beendet. Jetzt ist außer Luftpumpen alles fällig. Grüße Stefan
  18. Frage 1b) Inwiefern lässt sich aufgrund der im NWR gespeicherten Daten etwas über die Konzentration in Form großer Waffenbestände sagen (bei-spielsweise so: Wie viele Waffen sind auf die 100 natürlichen Personen mit den meisten Waffen eingetragen oder ähnlich)? Jetzt geht es gegen Sammler... Da fällt mir sinngemäß folgender Spruch ein: Man muss nicht Angst vor Menschen haben, die hunderte Waffen besitzen wollen, genauer muss man auf solche schauen, die nur eine haben wollen. Gruß Stefan
  19. Nicht zu dem Preis Grüße Stefan
  20. Stefan Klein

    UHR

    Geht. Gruß Stefan
  21. Guck mal, auf welcher gesetzlichen Grundlage dein „Sprengstoffschein“ basiert. Dann weißt du, warum der nicht im NWR ist. Gruß Stefan
  22. Nicht jeder hat einen Stand mit beliebigen Öffnungsterminen. Nach dem Lockdown im März bis Juni hat der Stand, auf dem ich regelmäßig trainiere, nur noch Mittwoch Abend auf. Nicht ideal. Gruß Stefan
  23. Für Neuerwerb ist 12/18 nach neuer Gesetzeslage formal korrekt. Wobei, in Corona-Zeiten 12/18 zu fordern ist schon dreist, vor allem wegen der teils monatelangen Standschließungen während des ersten Lockdowns. Gruß Stefan
  24. Messe ist offen. Grüße Stefan
  25. Gerade angerufen und Auskunft bekommen, dass Angelegenheit bei Gericht liegt und der Richter bis 9:45 Uhr entscheiden will. Das Ergebnis wird dann unmittelbar bekannt gegeben. Gruß Stefan
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