Zum Inhalt springen

Stefan Klein

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    3.444
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Stefan Klein

  1. Wo gibt es denn dieses Angebot. Aktueller Newsletter? Gruß Stefan
  2. Erledigt. Dank an einen freundlichen WO User.
  3. Hallo, bin auf der Suche nach einer RCBS oder LYMAN Kokille für .452er Rundkopfgeschosse mit 225gr oder 230gr. Idealerweise habt ihr auch noch den passenden Top Punch. Gerne auch im Tausch gegen eine neue, unbenutzte RCBS .452er Doppelkokille für 200gr SWC inkl. Top Punch Danke
  4. Ich find dazu nichts gescheites.
  5. Wieso wärst du deshalb drauf gegangen? Weil das ZH durchtoßen wird? Schreib den Händler an und tausch das Ding um.
  6. ..., dass er seine Waffen nicht in einem unbewohnten Haus lagern darf. Gruß Stefan
  7. Klar kannst du die Waffen anderswo unterstellen. Wenn die Wohnung/ das Haus dauerhaft bewohnt ist, geht das ohne Probleme. Einzig den Schlüssel oder die Kombination darfst du natürlich nicht weitergeben. Gruß Stefan
  8. Hallo Leute, ich biete Leupold Mark 4 ZF Ringe, Picatinny, Höhe medium, 30mm, Alu. Montage war nur einmal zum ausprobieren auf einem AR15 montiert, war mir aber zu niedrig. Am liebsten tausche ich gegen gleichwertige Ringe mit Höhe ca. 30mm Oberkante Schiene bis Mitte Ring oder aber gegen Gebot per PM. Besten Dank! Stefan
  9. Ist ja aber keine Ausfuhr sondern eine vorübergehende Ausfuhr und damit genehmigungsfrei. Gruß Stefan
  10. Frag ich mich auch. Nach bisheriger Rechtslage (ändert sich mit der nächsten Überarbeitung des WaffG) ist für die Mitnahme in einen Drittstaat außerhalb der EU keine Erlaubnis erforderlich. Wurde irrtümlicherweise eine Erlaubnis zur Verbringung ("Exporterlaubnis") beantragt oder wie haben die Behörden davon überhaupt Kenntnis erlangt. Stefan
  11. Frei erwerbbar. Der Zoll hat keine Ahnung. Gruß Stefan
  12. ?? Bindet ihr die Leute auch mit ausgestrecktem Arm in Richtung Kugelfang fest, damit ja nichts passiert. Solange der Schütze seine Waffe ordnungsgemäß ablegt, kann er doch aufheben, was er will, wenn er dabei andere Schützen nicht stört. Gruß Stefan
  13. Zustimmung. Aus meiner Sicht ist da nichts mehr zu reißen. Im Plenum werden keine Änderungen mehr eingebracht. Die Fraktionen stimmen entsprechend der Beschlussempfehlungen der Kollegen aus dem zuständigen Ausschuss ab. Das Ding ist längst beschlossene Sache, da es im Ausschuss zu Ende verhandelt ist. Gruß Stefan
  14. Ja genau. 1. Alle Besitzer bisher nicht erlaubnispflichtiger Schusswaffen (Luftdruck, Schreckschuss, Vorderlader) werden sich jetzt mal umgucken müssen, wo sie ein geeignetes Behältnis herbekommen, indem sie ihre Waffe verschlossen aufbewahren können. Die Folge ist, dass Millionen bislang unbescholtener Bürger, ohne es zu wissen, kriminalisiert werden. 2. Erben von Waffenbesitzern sind explizit von der Schrank-Amnestie ausgenommen. Im Moment des Ablebens eines Waffenbesitzers wird damit die Aufbewahrung von einer Sekunde auf die andere illegal, was zum Entzug der Erlaubnis / Versagen der Erlaubnis führen kann. Außerdem muss der Erbe sich dann urplötzlich neue Schränke kaufen, was u.U. nicht unerhebliche Kosten nach sich zieht. 3. Die Aufbewahrungsregelungen sind insgesamt eine kalte Enteignung. Der Wert, der sich im Besitz befindlichen A+B Schränke wird damit nämlich auf Null reduziert. Es gibt ja keinen Markt mehr dafür. Gruß Stefan
  15. So dürftest du privat nie aufbewahren. Die Türen werden von außen mit einem Vorhängeschloss gesichert. Beim TPZ Fuchs hängt praktischerweise außen, so er denn voll aufgerüstet ist, sogar der Bolzenschneider als Universalschlüssel mit dran. Gruß Stefan
  16. Na ja, die Kanone hat schon etwas von der hier. Gruß Stefan
  17. Klar, die Bandbreite liegt zwischen papierdünnen Decken und Atombunker, je nachdem was man sich leisten konnte. Dann wurde an der Bewehrung gespart. Trotzdem wird es in dem seltensten Fällen zu einem schlagartigen Versagen kommen, nur weil man einen 250kg Tresor reinstellt. Wie gesagt, wer guten Gewissens mit zwei oder drei Kumpels zusammen in der Deckenmitte stehen kann, der braucht sich wegen einem Waffenschrank keine Sorgen machen. Gruß Stefan
  18. Der Balkon Wert ist eher theoretisch, in Zeiten von Kohleöfen haben viele Leute in der Stadt aus Mangel an Alternativen Brennmaterial auf dem Balkon gelagert. Der Lastannahme-Wert war sogar schon mal bei 500kg/m2 für kleine Balkone. Mit der Lastverteilung das ist natürlich ok. Man kann beispielsweise im Zweifel auch einfach eine stabile Holzplatte oder zwei Balken unterlegen, genau wie du das beschrieben hast. Die Werte sind aber trotzdem theoretisch und der Tresor wird als Last nicht einfach durchstanzen. Schon gar nicht, wenn er an der Wand steht. Stefan
  19. Nö, bei den Lastannahmen für Balkone geht man heute von 4kN/m2 (400kg/m2) als Flächenlast aus, weil Balkone gerne als Lagerflächen genutzt werden. Für Wohnraumdecken rechnet man mit 150kg/m2. Einzellasten liegen darunter. Da du den Tresor ja nicht in die Raummitte stellen wirst und wir mal von einer ausreichenden Lastverteilung ausgehen, hab ich für die üblichen Gewichte der Schränke (=Max 250kg) bei modernen Wohnbauten keine Sorge. Bei Holzdecken und Kastendecken würde ich schauen, dass der Tresor mittig über einem Träger/Balken steht. Gruß Stefan P.S. Ich bin immer wieder verwundert, wie sehr die Leute in Panik geraten, wenn es um Waffenschränke und Statik geht. Die gleichen Leute stellen sich aber ein Wasserbett ins Schlafzimmer oder haben deckenhohe Regale voll mit Büchern in ihrer Altbauwohnung und können trotzdem ruhig schlafen.
  20. Angsthasen. Wenn du mit ein paar Kumpels auf dem Balkon stehst, kommt doch auch keiner auf die Idee, dass der gleich abbricht. Wenn der Balkon oder die Zimmerdecke fünf erwachsene Männer aushält, die eng zusammen stehen, dann kannst du nahezu jeden Tresor aufstellen, sofern es nicht ein überschwerer, alter Banktresor jenseits der 500kg ist. Gruß Stefan
  21. Mit der Seriennummer kannst du nämlich einen Nachschlüssel bestellen. Deshalb die Nummer immer schwärzen. Gruß Stefan
  22. 1. Übergangsfristen? Was passiert mit den Lagerbeständen an A\B Schränken, die jetzt nur noch Altmetallwert haben? Die Händler bleiben auf dem Lagerbestand sitzen. 2. Für mich handelt es sich um eine kalte Enteignung, denn der Restwert meiner A\B Waffenschränke beträgt genau Null. Wer ersetzt mir diesen Wertverlust? 3. Mir erschließt sich nicht, warum die Altbestandsregelung nicht an den Schrank an sich gekoppelt ist--ähnlich wie bei Luftgewehren vor 1971 (?) ohne F-Zeichen, die auch weiterhin trotz ggf. über 7,5 Joule, erlaubnisfrei bleiben und das auch beim Besitzerwechsel. Die Idiotie dieser Regelung wird deutlich, wenn man sich als Beispiel einen Erbfall vorstellt. Eine gesetzeskonforme Aufbewahrung durch einen Altbesitzer in einem A\B-Schrank wird beim Erbübergang zum Regelverstoß, da für den Erben die Aufbewahrung in den Schränken plötzlich nicht mehr zulässig ist. Und das gilt sogar, wenn der Erbe die Waffe nicht einmal aus dem Schrank genommen hat. Gruß Stefan
  23. Das ist üblicherweise der Anfang vom Ende. Wenn die Frau anfängt, dich erziehen zu wollen, dann solltest du schnell das Weite suchen, solange es noch geht. Gruß Stefan
  24. Bei allen anderen Berufsgruppen ist es eher ein minimiertes Risiko und der eigene Tod dann ein "Berufsunfall". Niemand verlangt von einem Arzt, dass er ohne OP Handschuhe operiert. Einem Soldaten befiehlt man, wenn es der Auftrag erfordert, ins gegnerische Feuer zu laufen, also bewusst sein Leben zu riskieren. Gruß Stefan
  25. Ja, kann er. Der Amtseid verlangt einzig von Soldaten Tapferkeit. Gruß Stefan
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.