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Genau deshalb habe ich ja danach gefragt.
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Im Verein würde ich auch auf Nummer sicher gehen. Imho must du so mit ca. 150€ rechnen. Bei Huma ist dann auch das 200-Bar-Flaschengewinde dran, Lane passt besser für einen Schlauchanschluß mit Quickfill.
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Wer ist offizieller Ansprechpartner in der AfD zum Thema Waffenrecht?
WOF antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenlobby
Soweit plausibel. Lass mich kurz nachdenken ... Wer war es noch der mit dieser Diskussionsbasis begonnen hat? -
Eine 300-Bar-Flasche macht überaus viel Sinn. Die 200-Bar-Flasche füllt nur ein einziges Mal auf 200 Bar auf, dann sinkt der Druck. Aus der 300-Bar-Flasche kann man 3 mal so viel Luft tanken wie aus einer gleich großen mit 200 Bar.
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Solche Regler gibt es von Huma oder Lane. Nicht ganz so teuer, aber auch > 100 €. Ist das für einen Verein oder privat?
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Es ist das alte Prinzip: aus einer angeblichen Korrelation wird eine Kausalität hergeleitet die zwar gut ins eigene Narrativ passt aber real gar nicht existiert.
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Da hast du natürlich Recht, denen ist das zuzutrauen.
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Für Polizisten???
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Erweitere den Betrachtungszeitraum, dann werden die Zahlen 7-stellig.
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Ich bin sicher daß deutsche Polizisten um Größenordnungen mehr Menschen erschossen haben als amerikanische Kinder!
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Als Opfer: Nein. Nur als Beschuldigter.
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KSK-Soldat: Entzug der Waffenbesitzkarte nicht rechtmäßig
WOF antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Jetzt wo du es sagst; jeden Tag steht ein Gewehr am falschen Platz. Ich steh schon extra 2 Stunden früher auf um das zu finden und zurückzustellen. Nur Weihnachten sind alle an Ihrem Platz geblieben -
Das ist ja sicher kein Einzelfall. Ein ambitionierter Staatsanwalt wird solche Erklärungen nicht schlucken.
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Und bekommt Provision? Anzeigen!
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Das Zitat stammt so nicht von mir, aber dein SB beurteilt das völlig richtig.
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Zum einen agieren am BGH keine Verfassungsrichter, zum anderen können Richter als Juristen gut zwischen unterschiedlichen Rechtsgebieten unterscheiden. Vergleiche mal den Begriff "Besitz" im Waffenrecht mit der Verwendung im Zivil- oder Strafrecht. Am Ende wird gar kein Richter das jemals feststellen weil da das Wort mindestens in der Verordnung steht. Es kann also offen bleiben.
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Ich gehe sogar noch weiter: Vor dem Amtsgericht in einer Strafsache wird das auch an der Wand im Wohnzimmer nicht zu einer Verurteilung kommen ohne dem Beschuldigten nachzuweisen daß er es regelmäßig nicht abschließt; vor dem Verwaltungsgericht wird man Tatsachen feststellen welche die Annahme rechtfertigen...
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Das bezog sich auf den Beitrag direkt davor:
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Ja, aber StGB ist nicht WaffG! Der BGH hat die Anwendung der Entscheidung sogar auf den einen § beschränkt.
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Theoretisch schon, ich würde das aber nicht ausprobieren.
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Streng ausgelegt ist es das nicht, das ist aber auch gar nicht erforderlich denn in der relevanten Vorschrift steht "mindestens ein verschlossenes Behältnis". Ein abgeschlossenes Zimmer erfüllt diese Bedingung völlig problemlos, allerdings wird man das für sein Wohn-/Schlafzimmer kaum geltend machen können weil niemand glauben wird daß man dieses immer verschlossen hält. Bei einem Wiederladeraum schon.
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Und das erst Recht!
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Kannst du das belegen? Bitte im Zusamenhang mit der genannten Vorschrift im Waffenrecht, nicht mit anderen Rechtsbereichen!
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Beliebtheit ist leider kein Kriterium für Fähigkeit. Das ist der große Haken am Wahlrecht, es spült gerne solche Figuren hoch. Aus was mischt du deine Feuerzangenbowle?
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Sag das mal der Ampel!