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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. Selbst der BGH ist in allen Senaten einig daß man sein Recht bis an die äusserste Grenze ausnutzen darf. Und hier sind wir von der Grenze sehr weit entfernt.
  2. Wie schwer ist es eigentlich zu verstehen daß es keine Norm gibt die den Transport im VERschlossenen Behältnis verlangt?
  3. Das ist der linke Anschlag, und das der Rechte. Dazwischen ist viel Luft. Es ist hM daß die 3-Sekunden/3 Handgriffe-Regel der gesetzlichen Vorgabe vollumfänglich entspricht.
  4. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Der Mietvertrag ist 27 Jahre alt. Demzufolge ist das in den Vertragsbedingungen eher nicht zu finden. Darüber hinaus wäre eine solche Klausel nichtig. Die nachträgliche Änderung von Verträgen setzt das Einverständniss beider Parteien voraus. Das können wir also ausschliessen.
  5. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Tolle Zusammenstellung, nur leider nicht verstanden. Das Hausrecht liegt beim Mieter!
  6. Auch noch Leseschwäche? Das Zitat steht doch da.
  7. Ich habe befürchtet daß der Link dich überfordert. Ich zitiere daher mal den wesentlichen Satz: Das ist ganz sicher nicht der Fall wenn das Plakat ensorgt werden soll.
  8. Es ist nicht schlimm wenn man von etwas keine Ahnung hat. Blöd ist es so zu tun als ob. Hier kannst du es ausführlich nachlesen: link
  9. Eben, es geht um das Zueignen. Also das Gegenteil von wegwerfen oder entsorgen.
  10. Nein! Diebstahl setzt die Zueignungsabsicht voraus. Die ist zweifellos nicht vorhanden.
  11. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Nein, kann er nicht. Ganz im Gegenteil sind die Möglichkeiten eines Vermieters sogar sehr stark eingeschränkt. Hast du schon jemals ein Gesetzbuch in der Hand gehabt?
  12. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Hätte man können. Wenn das die einzige Verfehlung in 27 Jahren war ist Steven ein Mustermieter den sich jeder Vermieter wünscht. Das kenne ich auch ganz anders! Offensichtlich willst du hier etwas konstruieren was real nicht existiert.
  13. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Ja, das geht. Ist aber bei einem Unfall eine lässliche Sünde, daraus lässt sich kein Honig saugen.
  14. WOF

    Kamera auf dem stand.

    So etwas ist in Mietverträgen nicht regelbar. Das Hausrecht hat der Mieter! Nur der Inhaber des Hausrechts kann eine solche Regel durchsetzen. Würdest du dir von deinem Vermieter vorschreiben lassen wann du duschen darfst?
  15. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Da hat sich doch gerade jemand geoutet!
  16. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Ich kenne kein Gesetz das die Anzahl von Waffen mit denen man umgeht beschränkt. Wie kommst du auf die absurde Idee?
  17. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Das hat nichts miteinander zu tun. Dabei wünsche ich dann mal viel Erfolg.
  18. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Das steht dir alles frei. Ein Verein darf natürlich auch prüfen wie ein Bewerber so zur FDGO steht.
  19. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Unliebsame Beiträge zu entfernen nennt man Cancel Culture.
  20. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Ich glaube das ist zu einfach.
  21. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Du hast zwar viel Meinung aber wenig Ahnung. Ich mach mir jetzt nicht die Mühe auf alles einzugehen, deine Argumentation bricht schon ganz am Anfang zusammen. Das Hausrecht übt nämlich der Mieter aus. Der Vermieter darf das Objekt nicht mal ohne Zustimmung betreten. Von einer Videoüberwachung ganz zu schweigen.
  22. möglicherweise gibt es dafür sachliche Gründe?
  23. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Es ist doch nicht die Frage nach der Art der Nutzung. Kernpunkt ist das Abhängigkeitsverhältnis wie wir es aus dem Arbeitsrecht und vom Mieterschutz kennen.
  24. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Ein Verein kann das für seinen Stand so handhaben. Hier filmt der Vermieter die Mieter! Ganz andere Baustelle und zweifellos unzulässig.
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