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WOF

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  1. Oder diejenigen welche absurde Behauptungen über die Reichsbürger aufstellen... Nicht alles was im Internet steht ist auch wahr! (c) Leonardo da Vinci
  2. Und den Antrag kann man online stellen? Da könnte man ja auf eine Idee kommen ...
  3. @Commerzgandalf Böse! Du löst damit Panikattacken aus.
  4. Der mag die AFD nicht ...
  5. Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen: Persönlich oder durch die Post. Bei der Zustellung per Post wird der konkrete Inhalt des Schreibens zwar durch den Gerichtsvollzieher mittels einer beurkundeten Kopie bestätigt. Die eigentliche Zustellung macht dann aber die Post. Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher: Dabei nimmt der Gerichtsvollzieher nicht nur den Inhalt des Schriftstücks zur Kenntnis und beurkundet dies, sondern er übergibt es auch persönlich an den Empfänger. Wir dieser nicht angetroffen, legt der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beim Adressaten nieder und erstellt darüber eine Urkunde. Die Zustellung ist damit nachgewiesen und auch der Nachweis der Zustellung eines bestimmten Inhalts ist rechtssicher geführt. Die Kosten dafür sind folgende: Gebühr des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung 14.50 €, Wegegeld 3.25 € und Auslagen- pauschale 3.00 €. Macht insgesamt 20.75 Euro.
  6. Inflationsbedingt ist die Antwort inzwischen 43
  7. Nein, diese Auslegung gilt nur für linke Terroristen!
  8. Muss man diesen ganzen Quatsch eigentlich auswendig lernen um Fettnäpchen zu vermeiden?
  9. Es scheint eine deusche Krankheit zu sein. Erst waren es die Franzosen (Erbfeinde), dann die Juden (Volksfeinde) und heute sind es "Demokratiefeinde" ... Wann hört das mal auf?
  10. Da verwechselst du etwas, das sind die, die mit Knüppeln auf die Köpfe schlagen!
  11. Da gibt es einen kleinen Unterschied: Der Zusatzartikel gilt universell, das Grundgesetz nur für die Guten.
  12. Ja! Ja! Auch ja. Jede Meinung ist schützenswert, sonst ist es keine Meinungsfreiheit. Das bedeutet ja nicht daß man sich dem anschliessen muss...
  13. Versuch doch mal einem Mieter das Rauchen zu verbieten. Kannst du vergessen!
  14. 1. Doch, deutlich! Augen aufmachen und Drogen weglassen. 2. Nein, nicht das Gericht war rexchtswidrig sondern die Urteile. 3. Ja, hat Freisler auch so gemacht. 4. Augen benutzen!
  15. Es kommt halt vor allem darauf an WER etwas sagt!
  16. Freisler hat Urteile nach politischer Ideologie statt nach dem Gesetz gefällt. Das ist gerade wieder en vogue. PS: Sondergerichte des Bundes sind Gerichte, die für spezielle Sachfragen als besondere Gerichte errichtet werden können. Gemäß Art. 101 Abs. 2 Grundgesetz ist dazu ein Gesetz notwendig.
  17. Frei nach Idi Amin? Für die Freiheit nach der Meinung gibt es keine Garantie. Das hat aber nichts mit FDGO zu tun!
  18. Richter Freisler und seine Erben ... Man glaubt nicht wie viele es davon gibt!
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