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Und alle die Tatort anschauen auch! Die suchen nur nach einer Anleitung.
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Starke Luftgewehre gibt es schon länger, in vielen Ländern sind die frei und erfreuen sich einer grossen Beliebtheit. Sehr erfreulich ist es daß jetzt auch im BDaZ solche Gewehre angeboten werden, aber die Vermarktung zur Abwehr der Apokalypse ist kontraproduktiv und wird zu weiteren dummen Einschränkungen führen :(
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Daß er eine linke Bazille ist und die strafrechtliche Würdigung sind 2 Dinge ohne Zusammenhang.
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Solange das Feuerzeug nicht an den Pyro oder das Dynamit gehalten wird ist das doch egal.
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Die Schwierigkeit das Feuerzeug davon weg zu halten ist aber nicht unterschiedlich.
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.357 Magnum als Jäger ohne Munitionserwerbserlaubnis?
WOF antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Stimmt. Wenn du Munition haben willst zeigst du dem Händler halt die Pappe; oder du kaufst bei Ihm keine Munition. Allerdings fürchte ich daß der Mitbewerb in der Gegend sich ähnlich verhält :( -
.357 Magnum als Jäger ohne Munitionserwerbserlaubnis?
WOF antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Der Händler muss aber auch nichts verkaufen. -
das kann man sich nicht ausdenken :(
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Streiche "eigentlich".
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Wer einlagert muss ja nicht Eigentümer sein.
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Wenn du einen Händler findest der die Gewehre für dich einlagert (zu vertretbaren Kosten) kannst du warten bis du Erbe wirst. Dann bekommst du eine Erben-WBK.
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Sie glauben das jedenfalls
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Die haben das mit dem Sozialismus ja auch nicht richtig gemacht. Aber dieses Mal klappt es!
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Ist halt billig.
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Leider nein. Sehr viele Durchsuchungen werden im Nachhinein als rechtswidrig beurteilt (i.d.R. vom Landgericht). Das Urteil kann man sich dann einrahmen, mehr nicht. Beschlagnahmte Dinge darf man irgendwann mal abholen, der Verursacher wird intern belobigt. Rechtsstaat? Ja, aber nicht hier.
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Das ist leider nicht selten :(
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Dazu braucht es einen belastbaren Verdacht. Dann geht das natürlich - wobei in dem Fall mit höherer Wahrscheinlichkeit ungebetener Besuch erfolgt.
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Es ist durchaus ein Unterschied ob ein SB mal eine bestimmte Waffe sehen will oder ob man mit einem Sattelzug vorfahren soll. Ich bin sehr sicher daß auch Richter diesen Unterschied angemessen berücksichtigen.
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Du nicht? Weil das Amt das fordert? Also ich lese da: Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen und die Begründung möchte ich dann erst mal sehen. Ganz abgesehen davon daß kaum eine Behörde den erforderlichen Platz dafür hat...
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So eine richtige Vorstellung wie lange das dauert und welchen Aufwand es bedeutet hast du aber nicht? Grundlage?
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Bei 3 Stück kein Thema, bei 750 schon ...
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Die zitierte Idee...
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Nette Idee, geht aber so nicht. Die überwiegende Anzahl abhanden gekommener Waffen stammt aus dem Bestand von Behörden. Die sind zwar vom WaffG befreit, aber nicht von StGB. Damit könnte man die Hälfte der Uniformständer belangen!
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External adjustable inline regulator - Huma-Air Der ist jetzt von aussen einstellbar, dafür etwas teurer ... Die Einstellung mit der man max. 200 Bar erreicht sollte richtig sein.
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WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
WOF antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Innerhalb der 4 Wochen ist an einen Berechtigten zu überlassen. Das kann ein Händler sein. Wenn er die Waffen in Verwahrung hat ist dem Bescheid genüge getan. Die Aussage von SB bezieht sich auf eine endgültige Überlassung. Die kann noch nicht verlangt werden.