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Ist halt billig.
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Leider nein. Sehr viele Durchsuchungen werden im Nachhinein als rechtswidrig beurteilt (i.d.R. vom Landgericht). Das Urteil kann man sich dann einrahmen, mehr nicht. Beschlagnahmte Dinge darf man irgendwann mal abholen, der Verursacher wird intern belobigt. Rechtsstaat? Ja, aber nicht hier.
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Das ist leider nicht selten :(
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Dazu braucht es einen belastbaren Verdacht. Dann geht das natürlich - wobei in dem Fall mit höherer Wahrscheinlichkeit ungebetener Besuch erfolgt.
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Es ist durchaus ein Unterschied ob ein SB mal eine bestimmte Waffe sehen will oder ob man mit einem Sattelzug vorfahren soll. Ich bin sehr sicher daß auch Richter diesen Unterschied angemessen berücksichtigen.
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Du nicht? Weil das Amt das fordert? Also ich lese da: Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen und die Begründung möchte ich dann erst mal sehen. Ganz abgesehen davon daß kaum eine Behörde den erforderlichen Platz dafür hat...
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So eine richtige Vorstellung wie lange das dauert und welchen Aufwand es bedeutet hast du aber nicht? Grundlage?
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Bei 3 Stück kein Thema, bei 750 schon ...
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Die zitierte Idee...
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Nette Idee, geht aber so nicht. Die überwiegende Anzahl abhanden gekommener Waffen stammt aus dem Bestand von Behörden. Die sind zwar vom WaffG befreit, aber nicht von StGB. Damit könnte man die Hälfte der Uniformständer belangen!
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External adjustable inline regulator - Huma-Air Der ist jetzt von aussen einstellbar, dafür etwas teurer ... Die Einstellung mit der man max. 200 Bar erreicht sollte richtig sein.
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WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
WOF antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Innerhalb der 4 Wochen ist an einen Berechtigten zu überlassen. Das kann ein Händler sein. Wenn er die Waffen in Verwahrung hat ist dem Bescheid genüge getan. Die Aussage von SB bezieht sich auf eine endgültige Überlassung. Die kann noch nicht verlangt werden. -
Glaubst du an den Weihnachtsmann?
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Genau deshalb habe ich ja danach gefragt.
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Im Verein würde ich auch auf Nummer sicher gehen. Imho must du so mit ca. 150€ rechnen. Bei Huma ist dann auch das 200-Bar-Flaschengewinde dran, Lane passt besser für einen Schlauchanschluß mit Quickfill.
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Wer ist offizieller Ansprechpartner in der AfD zum Thema Waffenrecht?
WOF antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenlobby
Soweit plausibel. Lass mich kurz nachdenken ... Wer war es noch der mit dieser Diskussionsbasis begonnen hat? -
Eine 300-Bar-Flasche macht überaus viel Sinn. Die 200-Bar-Flasche füllt nur ein einziges Mal auf 200 Bar auf, dann sinkt der Druck. Aus der 300-Bar-Flasche kann man 3 mal so viel Luft tanken wie aus einer gleich großen mit 200 Bar.
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Solche Regler gibt es von Huma oder Lane. Nicht ganz so teuer, aber auch > 100 €. Ist das für einen Verein oder privat?
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Es ist das alte Prinzip: aus einer angeblichen Korrelation wird eine Kausalität hergeleitet die zwar gut ins eigene Narrativ passt aber real gar nicht existiert.
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Da hast du natürlich Recht, denen ist das zuzutrauen.
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Für Polizisten???
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Erweitere den Betrachtungszeitraum, dann werden die Zahlen 7-stellig.
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Ich bin sicher daß deutsche Polizisten um Größenordnungen mehr Menschen erschossen haben als amerikanische Kinder!
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Als Opfer: Nein. Nur als Beschuldigter.
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KSK-Soldat: Entzug der Waffenbesitzkarte nicht rechtmäßig
WOF antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Jetzt wo du es sagst; jeden Tag steht ein Gewehr am falschen Platz. Ich steh schon extra 2 Stunden früher auf um das zu finden und zurückzustellen. Nur Weihnachten sind alle an Ihrem Platz geblieben