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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. Das kann in anderen Ländern evtl. funktionieren, aber doch nicht in Deutschland!
  2. Die ermitteln doch nicht gegen sich selbst!
  3. Die bringen auf dem Schwarzmarkt schnell mal 1000€ pro Stück. Das sind 120.000 gute Gründe!
  4. Eine überaus kluge Idee der Bielefelder, so müssen Sie keine Steuern bezahlen
  5. Und das schließt du weil Einer durchgedreht ist? Auf diese Weise kann man jede beliebige Gruppe diffamieren - und das ist offensichtlich auch die Absicht.
  6. Ich würde einfach für die Neuanschaffungen der jeweils letzten 14 Tage eine neue WBK nehmen. Macht den Ablauf smart
  7. Im Prinzip alles was der Hetzer schreibt. Bitte dort lesen, ich grab das jetz nicht aus. Vergleichen? Schwerlich. Das war auch nicht meine Intention. Obwohl beide Gruppen zu den Spinnern gehören ...
  8. Das war nicht die Frage! Es gibt auch nichts positives an den Grünen, aber niemand behauptet daß die das Blut von Kleinkindern trinken.
  9. Oder diejenigen welche absurde Behauptungen über die Reichsbürger aufstellen... Nicht alles was im Internet steht ist auch wahr! (c) Leonardo da Vinci
  10. Und den Antrag kann man online stellen? Da könnte man ja auf eine Idee kommen ...
  11. Der mag die AFD nicht ...
  12. Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen: Persönlich oder durch die Post. Bei der Zustellung per Post wird der konkrete Inhalt des Schreibens zwar durch den Gerichtsvollzieher mittels einer beurkundeten Kopie bestätigt. Die eigentliche Zustellung macht dann aber die Post. Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher: Dabei nimmt der Gerichtsvollzieher nicht nur den Inhalt des Schriftstücks zur Kenntnis und beurkundet dies, sondern er übergibt es auch persönlich an den Empfänger. Wir dieser nicht angetroffen, legt der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beim Adressaten nieder und erstellt darüber eine Urkunde. Die Zustellung ist damit nachgewiesen und auch der Nachweis der Zustellung eines bestimmten Inhalts ist rechtssicher geführt. Die Kosten dafür sind folgende: Gebühr des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung 14.50 €, Wegegeld 3.25 € und Auslagen- pauschale 3.00 €. Macht insgesamt 20.75 Euro.
  13. Inflationsbedingt ist die Antwort inzwischen 43
  14. Muss man diesen ganzen Quatsch eigentlich auswendig lernen um Fettnäpchen zu vermeiden?
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