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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. Erweitere den Betrachtungszeitraum, dann werden die Zahlen 7-stellig.
  2. Ich bin sicher daß deutsche Polizisten um Größenordnungen mehr Menschen erschossen haben als amerikanische Kinder!
  3. Als Opfer: Nein. Nur als Beschuldigter.
  4. Jetzt wo du es sagst; jeden Tag steht ein Gewehr am falschen Platz. Ich steh schon extra 2 Stunden früher auf um das zu finden und zurückzustellen. Nur Weihnachten sind alle an Ihrem Platz geblieben
  5. Das ist ja sicher kein Einzelfall. Ein ambitionierter Staatsanwalt wird solche Erklärungen nicht schlucken.
  6. Es kommt halt darauf an wie man rechnet. Wer 8.000,- Fr. verdient zahlt ca. 800,- Fr. Steuern und 355,- Fr. für das Ticket (gilt auch für Fernzüge). Zusammen also 1.155,- Fr. Wer 8.000,- € verdient zahlt ca. 2.229,- € Steuern. Also 1.474,- € für das Ticket ...
  7. Das Zitat stammt so nicht von mir, aber dein SB beurteilt das völlig richtig.
  8. Zum einen agieren am BGH keine Verfassungsrichter, zum anderen können Richter als Juristen gut zwischen unterschiedlichen Rechtsgebieten unterscheiden. Vergleiche mal den Begriff "Besitz" im Waffenrecht mit der Verwendung im Zivil- oder Strafrecht. Am Ende wird gar kein Richter das jemals feststellen weil da das Wort mindestens in der Verordnung steht. Es kann also offen bleiben.
  9. Ich gehe sogar noch weiter: Vor dem Amtsgericht in einer Strafsache wird das auch an der Wand im Wohnzimmer nicht zu einer Verurteilung kommen ohne dem Beschuldigten nachzuweisen daß er es regelmäßig nicht abschließt; vor dem Verwaltungsgericht wird man Tatsachen feststellen welche die Annahme rechtfertigen...
  10. Das bezog sich auf den Beitrag direkt davor:
  11. Ja, aber StGB ist nicht WaffG! Der BGH hat die Anwendung der Entscheidung sogar auf den einen § beschränkt.
  12. Theoretisch schon, ich würde das aber nicht ausprobieren.
  13. Streng ausgelegt ist es das nicht, das ist aber auch gar nicht erforderlich denn in der relevanten Vorschrift steht "mindestens ein verschlossenes Behältnis". Ein abgeschlossenes Zimmer erfüllt diese Bedingung völlig problemlos, allerdings wird man das für sein Wohn-/Schlafzimmer kaum geltend machen können weil niemand glauben wird daß man dieses immer verschlossen hält. Bei einem Wiederladeraum schon.
  14. Kannst du das belegen? Bitte im Zusamenhang mit der genannten Vorschrift im Waffenrecht, nicht mit anderen Rechtsbereichen!
  15. Beliebtheit ist leider kein Kriterium für Fähigkeit. Das ist der große Haken am Wahlrecht, es spült gerne solche Figuren hoch. Aus was mischt du deine Feuerzangenbowle?
  16. WOF

    Angemeldete Magazine.

    Da waren aber mindestens 4 Pferde erforderlich um diesem SB über seinen Schatten zu helfen
  17. WOF

    Zum Fall Offenburg

    Besser gleich ein Verbot der Grünen!
  18. WOF

    Angemeldete Magazine.

    Und die grundsätzlich Missachtet werden.
  19. Das kann in anderen Ländern evtl. funktionieren, aber doch nicht in Deutschland!
  20. Die ermitteln doch nicht gegen sich selbst!
  21. Die bringen auf dem Schwarzmarkt schnell mal 1000€ pro Stück. Das sind 120.000 gute Gründe!
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