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Sie glauben das jedenfalls
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Die haben das mit dem Sozialismus ja auch nicht richtig gemacht. Aber dieses Mal klappt es!
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Ist halt billig.
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Leider nein. Sehr viele Durchsuchungen werden im Nachhinein als rechtswidrig beurteilt (i.d.R. vom Landgericht). Das Urteil kann man sich dann einrahmen, mehr nicht. Beschlagnahmte Dinge darf man irgendwann mal abholen, der Verursacher wird intern belobigt. Rechtsstaat? Ja, aber nicht hier.
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Das ist leider nicht selten :(
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Dazu braucht es einen belastbaren Verdacht. Dann geht das natürlich - wobei in dem Fall mit höherer Wahrscheinlichkeit ungebetener Besuch erfolgt.
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Es ist durchaus ein Unterschied ob ein SB mal eine bestimmte Waffe sehen will oder ob man mit einem Sattelzug vorfahren soll. Ich bin sehr sicher daß auch Richter diesen Unterschied angemessen berücksichtigen.
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Du nicht? Weil das Amt das fordert? Also ich lese da: Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen und die Begründung möchte ich dann erst mal sehen. Ganz abgesehen davon daß kaum eine Behörde den erforderlichen Platz dafür hat...
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So eine richtige Vorstellung wie lange das dauert und welchen Aufwand es bedeutet hast du aber nicht? Grundlage?
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Bei 3 Stück kein Thema, bei 750 schon ...
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Ich habe seit 2008 in Franken gutes Geld gemacht. Da kam keine Anlage in D mit. Und je höher der Zins in Euro desto größer der Wertverlust.
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Die rechnen in Franken. Hast du dir mal die Kursentwicklung angesehen? Da kommt keine Aktie mit; und das praktisch ohne Risiko!
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Das Briefgeheimnis schützt die schriftliche Mitteilung zwischen Absender und persönlich adressiertem Empfänger. Es endet mit der Zustellung an den Empfänger.
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Das setzt eine Schöpfungshöhe voraus. Siehst du die als gegeben an? PN zu veröffentlichen ist schlechter Stil, aber in diesem Fall ...
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Wohl eher als Beleidigung.
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Die zitierte Idee...
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Nette Idee, geht aber so nicht. Die überwiegende Anzahl abhanden gekommener Waffen stammt aus dem Bestand von Behörden. Die sind zwar vom WaffG befreit, aber nicht von StGB. Damit könnte man die Hälfte der Uniformständer belangen!
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Soso... Hättest du etwas gelernt wäre das das sicher anders.
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External adjustable inline regulator - Huma-Air Der ist jetzt von aussen einstellbar, dafür etwas teurer ... Die Einstellung mit der man max. 200 Bar erreicht sollte richtig sein.
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WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
WOF antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Innerhalb der 4 Wochen ist an einen Berechtigten zu überlassen. Das kann ein Händler sein. Wenn er die Waffen in Verwahrung hat ist dem Bescheid genüge getan. Die Aussage von SB bezieht sich auf eine endgültige Überlassung. Die kann noch nicht verlangt werden. -
Glaubst du an den Weihnachtsmann?
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Genau deshalb habe ich ja danach gefragt.
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Im Verein würde ich auch auf Nummer sicher gehen. Imho must du so mit ca. 150€ rechnen. Bei Huma ist dann auch das 200-Bar-Flaschengewinde dran, Lane passt besser für einen Schlauchanschluß mit Quickfill.
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Wer ist offizieller Ansprechpartner in der AfD zum Thema Waffenrecht?
WOF antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenlobby
Soweit plausibel. Lass mich kurz nachdenken ... Wer war es noch der mit dieser Diskussionsbasis begonnen hat? -
Eine 300-Bar-Flasche macht überaus viel Sinn. Die 200-Bar-Flasche füllt nur ein einziges Mal auf 200 Bar auf, dann sinkt der Druck. Aus der 300-Bar-Flasche kann man 3 mal so viel Luft tanken wie aus einer gleich großen mit 200 Bar.
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