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Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Im Prinzip alles was der Hetzer schreibt. Bitte dort lesen, ich grab das jetz nicht aus. Vergleichen? Schwerlich. Das war auch nicht meine Intention. Obwohl beide Gruppen zu den Spinnern gehören ... -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das war nicht die Frage! Es gibt auch nichts positives an den Grünen, aber niemand behauptet daß die das Blut von Kleinkindern trinken. -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
lies mal was der Hetzer so alles schreibt ... -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Oder diejenigen welche absurde Behauptungen über die Reichsbürger aufstellen... Nicht alles was im Internet steht ist auch wahr! (c) Leonardo da Vinci -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Und den Antrag kann man online stellen? Da könnte man ja auf eine Idee kommen ... -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Im Moment sind wir doch nett! -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
@Commerzgandalf Böse! Du löst damit Panikattacken aus. -
Der mag die AFD nicht ...
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Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen: Persönlich oder durch die Post. Bei der Zustellung per Post wird der konkrete Inhalt des Schreibens zwar durch den Gerichtsvollzieher mittels einer beurkundeten Kopie bestätigt. Die eigentliche Zustellung macht dann aber die Post. Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher: Dabei nimmt der Gerichtsvollzieher nicht nur den Inhalt des Schriftstücks zur Kenntnis und beurkundet dies, sondern er übergibt es auch persönlich an den Empfänger. Wir dieser nicht angetroffen, legt der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beim Adressaten nieder und erstellt darüber eine Urkunde. Die Zustellung ist damit nachgewiesen und auch der Nachweis der Zustellung eines bestimmten Inhalts ist rechtssicher geführt. Die Kosten dafür sind folgende: Gebühr des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung 14.50 €, Wegegeld 3.25 € und Auslagen- pauschale 3.00 €. Macht insgesamt 20.75 Euro.
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Inflationsbedingt ist die Antwort inzwischen 43
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„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das ist offensichtlich. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ich fürchte du irrst dich. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Nein, diese Auslegung gilt nur für linke Terroristen! -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
besser nicht! -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Muss man diesen ganzen Quatsch eigentlich auswendig lernen um Fettnäpchen zu vermeiden? -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Es scheint eine deusche Krankheit zu sein. Erst waren es die Franzosen (Erbfeinde), dann die Juden (Volksfeinde) und heute sind es "Demokratiefeinde" ... Wann hört das mal auf? -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Wie zu Freiselers Zeiten... -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
von 10€. -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Sagte Himmler auch -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Da verwechselst du etwas, das sind die, die mit Knüppeln auf die Köpfe schlagen! -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Da gibt es einen kleinen Unterschied: Der Zusatzartikel gilt universell, das Grundgesetz nur für die Guten. -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ja! Ja! Auch ja. Jede Meinung ist schützenswert, sonst ist es keine Meinungsfreiheit. Das bedeutet ja nicht daß man sich dem anschliessen muss... -
Versuch doch mal einem Mieter das Rauchen zu verbieten. Kannst du vergessen!
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Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
1. Doch, deutlich! Augen aufmachen und Drogen weglassen. 2. Nein, nicht das Gericht war rexchtswidrig sondern die Urteile. 3. Ja, hat Freisler auch so gemacht. 4. Augen benutzen! -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Es kommt halt vor allem darauf an WER etwas sagt!