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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. Die glauben an das 11. Gebot, das ist etwas anderes
  2. Ja, das sehe ich so. Diese Meinung darf man haben. Man muss sich halt trotzdem daran halten. Erst ein Verstoß dagegen ist Ahnungswürdig.
  3. Meinung, Ansicht oder wie auch immer du es nennen willst ist immer das selbe. Die ist grundsätzlich unbeschränkt. Jedem steht frei zu glauben was immer er will. Das hat mit deinem Hausrecht gar nichts zu tun. Wie man auf so einen absurden Zusammenhang kommt ist mir unbegreiflich.
  4. und verlässt damit die Grenzen eines Rechtsstaates.
  5. So wie es Idi Amin mal formuliert hat? Sorry, das ist keine Meinungsfreiheit! In einem Rechtsstaat ist auch das eine Meinung die man haben darf. Und warum? Nein, gar nicht. Meinungsfreiheit ist universell, egal wie groß der Quatschanteil dabei ist.
  6. Geschlossen, so wie es früher im Gesetz stand.
  7. Unsinn! Jeder darf Verfassungsbeschwerden einreichen, dazu muss man nicht mal Anwalt sein. Die haben dich einfach nur abgezogen.
  8. Da ist ein klein wenig Silikonöl drin. Kann man genausogut (oder besser) direkt an der Dichtung applizieren. Dann hat man das Öl auch nicht im Lauf!
  9. Die Ringe sind aus NBR und kosten im Industriebedarf ca. 6 Cent. Kleinmengen gibt es bei IR Dichtungstechnik. O-Ringe aus PU sind wesentlich belastbarer. Sind halt sehr teuer: https://www.ir-dichtungstechnik.de/gewerbe/de/o-ring-2-90-x-1-78-mm-bs006-polyurethan-90-5-shore-a-transluzent.html
  10. Bei der Lupi ist der Griff alles! Nimm Sie in die Hand und gehe mit geschlossenen Augen in den Anschlag. Wenn du ohne Korrektur auf der Scheibe bist hast du deine Antwort.
  11. Es ist eine Frage was Recht ist. Und das sollte man meiner Meinung nach auch genau wissen. Es ist eine völlig andere Frage wie ich mich im Normalfall verhalte! Tatsächlich verwende ich sogar Schlößchen. Wenn aber mal eins zu wenig dabei ist weis ich trotzdem was ich darf und was nicht.
  12. Selbst wenn du es noch 100 mal wiederholst wird es nicht richtig.
  13. Selbst der BGH ist in allen Senaten einig daß man sein Recht bis an die äusserste Grenze ausnutzen darf. Und hier sind wir von der Grenze sehr weit entfernt.
  14. Wie schwer ist es eigentlich zu verstehen daß es keine Norm gibt die den Transport im VERschlossenen Behältnis verlangt?
  15. Das ist der linke Anschlag, und das der Rechte. Dazwischen ist viel Luft. Es ist hM daß die 3-Sekunden/3 Handgriffe-Regel der gesetzlichen Vorgabe vollumfänglich entspricht.
  16. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Der Mietvertrag ist 27 Jahre alt. Demzufolge ist das in den Vertragsbedingungen eher nicht zu finden. Darüber hinaus wäre eine solche Klausel nichtig. Die nachträgliche Änderung von Verträgen setzt das Einverständniss beider Parteien voraus. Das können wir also ausschliessen.
  17. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Tolle Zusammenstellung, nur leider nicht verstanden. Das Hausrecht liegt beim Mieter!
  18. Auch noch Leseschwäche? Das Zitat steht doch da.
  19. Ich habe befürchtet daß der Link dich überfordert. Ich zitiere daher mal den wesentlichen Satz: Das ist ganz sicher nicht der Fall wenn das Plakat ensorgt werden soll.
  20. Es ist nicht schlimm wenn man von etwas keine Ahnung hat. Blöd ist es so zu tun als ob. Hier kannst du es ausführlich nachlesen: link
  21. Eben, es geht um das Zueignen. Also das Gegenteil von wegwerfen oder entsorgen.
  22. Nein! Diebstahl setzt die Zueignungsabsicht voraus. Die ist zweifellos nicht vorhanden.
  23. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Nein, kann er nicht. Ganz im Gegenteil sind die Möglichkeiten eines Vermieters sogar sehr stark eingeschränkt. Hast du schon jemals ein Gesetzbuch in der Hand gehabt?
  24. WOF

    Kamera auf dem stand.

    Hätte man können. Wenn das die einzige Verfehlung in 27 Jahren war ist Steven ein Mustermieter den sich jeder Vermieter wünscht. Das kenne ich auch ganz anders! Offensichtlich willst du hier etwas konstruieren was real nicht existiert.
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