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  1. Natürlich nicht. Privates handeln ist im Patentrecht ausdrücklich aus dem Schutz ausgenommen. Und natürlich gilt das auch für einen Sammler.
  2. Toni hat das Prinzip des gewerblichen Rechtsschutzes nicht im Ansatz verstanden. HK müsste jeden Händler einzeln vor Gericht zerren! Wegen 1 oder 2 Gewehren? Völliger Unsinn. Ausserdem müsste HK beweisen was der Händler genau an wen verkauft hat. Und nein, dazu steht das Handelsbuch des Händlers nicht zur Verfügung. Sobald sich das Gewehr in privatem Besitz befindet ist es aus dem Patentschutz komplett raus. Steht sogar ausdrücklich im Gesetz.
  3. Nein, das ist ein zivilrechtliches Urteil. Es hat nur Wirkung auf die beteiligten Parteien. Durch eine Umbenennung ändert sich auch nicht die Person/Partei, das ist Geschwurbel.
  4. Niemand muss ein Gewehr zurückgeben. Haenel muss lediglich ein Rückkaufsangebot machen. Wer bei klarem Verstand ist geht nicht darauf ein.
  5. Solche Unterstellungen kommen in der Regel von Menschen die ähnliches selbst gerne täten oder taten.
  6. Aus dem Patentgesetz: Und jetzt wüsste ich gerne warum ein Fachmann nicht erkennen können sollte daß aus Löchern Wasser abfliessen kann ...
  7. OK, da hab ich nicht gut genug gesucht.
  8. Da kein Wettbewerbsrecht betroffen ist geht das eben nicht so einfach. Ja, das ist wahr. Da ging es aber nicht nur um Löcher...
  9. Im Prinzip stimmt das. Es muss dem Patent aber eine Erfindung zu Grunde liegen die neu ist. Löcher sind schon länger bekannt...
  10. Das Bundespatentgericht hat 6 Nichtigkeitssenate. Die Entscheidung 3 Löcher als Patent zu halten hat der 7. Nichtigkeitssenat getroffen. Weder diese noch eine andere Entscheidung dieses Senats wurde vom Gericht veröffentlicht (alle anderen Entscheidungen sind öffentlich abrufbar). Das stinkt zum Himmel!
  11. HK müsste jeden Händler einzeln vor Gericht zerren. Das werden Sie lassen, die Konkurrenz ist kaltgestellt; das Ziel also erreicht.
  12. Nein. Auch Händler nicht, Hänel muss nur ein Angebot zum Rückkauf machen.
  13. Man bekommt den VA kostenlos zur Verfügung gestellt. Später kann man Ihn preiswert erwerben. Entweder man beantragt eine Bewilligung -das ist Formsache- oder er wird auf Einzelfeuer umgestellt. Da VA ohnehin nicht viel Sinn macht (bei ziviler Nutzung) ist das auch egal.
  14. vom Staat, kostenlos.
  15. In der Schweiz. Kostenlos + freie Munition.
  16. Das ist das deutsche Wesen.
  17. Genau das (gut überlegen) sollte der Vermieter aber auch!
  18. Jupp, der Mieter hat das Hausrecht! EOD
  19. Ohne die Neuauflagen kann es also weg sein 😞 Kommt sicher auch auf den SB an... Alle 3 Jahre eine aktualisierte Fassung ist schon eine steile Vorlage (z.B.).
  20. Und sobald das Buch geschrieben wurde fällt das Bedürfnis weg?
  21. Du kannst dem abhelfen indem du etwas lernst.
  22. Naja, depperte Menschen finden in der freien Wirtschaft nur schwer eine Anstellung, daher findet man sehr viele im Behördendienst. Passt also schon.
  23. Stimmt. Das gilt aber für andere Werkzeuge oder auch Fahrzeuge genauso. Die können alle missbraucht werden.
  24. Der Zweck von Behördenwaffen ist es nun mal Löcher in Menschen zu machen. Sportschützen und Sammler haben ganz andere Interessen, trotzdem schafft es die Presse uns Behördenwaffen = gut, private Waffen = böse zu verkaufen.
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