Zum Inhalt springen

WOF

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    9.560
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von WOF

  1. Das war dann aber kein Inverter.
  2. Das sollte reichen. Ein Honda EU10 packt es jedenfalls. Die billigen Chinesen sind da empfindlich, die gehen auch bei kleiner Überlast gerne in die ewigen Jagdgründe ein.
  3. So etwa 800 Watt
  4. Ich kann nicht für die Meisten sprechen, aber ich würde die wesentliche Aufgabe (Schutz der Bürger) verfolgen. Eigentlich keine schwere Entscheidung.
  5. Bei einem Polizisten musst du immer davon ausgehen daß er es als seine Aufgabe betrachtet dir etwas anzuhängen. Daher ist Schweigen die einzige sinnvolle Option. Sonst ist nachher deine Aussage so im Protokoll wie der Polizist Sie verstehen wollte. Davon kommt man nur schwer wieder los.
  6. Nur damit das mit dem automatischen Löschen richtig verstanden wird: Es gibt keine absolute Höchstfrist für Speicherungen in polizeilichen Datenbanken. Rechtlich vorgesehen sind nur so genannte „Aussonderungsprüffristen“, was bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit geprüft werden soll, ob die Daten noch gebraucht werden oder „ausgesondert“, das heißt gelöscht, werden können. Die Verwaltungsvorschriften der Länder und des Bundes sehen dabei in Bezug auf Speicherung von Daten erwachsener Personen eine Höchstfrist von zehn Jahren vor, die in der Praxis auch ganz überwiegend ausgeschöpft wird. Die Verwaltungsvorschriften sehen außerdem vor, dass die Frist von der letzten Eintragung ausgehend berechnet wird. Wenn also acht Jahre nach dem ersten Datei-Eintrag ein zweiter folgt, wird auch die Erforderlichkeit der ersten Speicherung erst zehn Jahre nach der zweiten Speicherung überprüft werden, mithin 18 Jahre nach ihrer Erfassung. Dies kann dazu führen, dass sehr lange zurück liegende Sachverhalte noch in polizeilichen Datenbanken abrufbar sind, an die die Betroffenen gar keine Erinnerung mehr haben. Dazu kommt daß es verschiedene Datenbanken gibt. Zunächst das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Zoll. Dann hat jede Landes-Polizei eigene Datenbanken, größere Dienst- Stellen ebenfalls. Dann kommt noch INPOL mit bis zu 5 Einträgen je Vorfall dazu (die einzeln gelöscht werden müssen). Das sind im ungünstigen Fall bereits 10 Einträge. Dazu kommt die Datenbank der Justitzbehörden; natürlich für jede Staatsanwaltschaft eine Eigene. Da ist man auch schnell mal in 2-3 Einträgen erfasst. Wer jetzt glaubt er käme aus dem System jemals wieder raus hat offensichtlich noch nie damit zu tun gehabt.
  7. Es gibt jede Menge Anwendungssysteme die selbst nur Löschkennzeichen setzen. Zumindest einige bei Polizei und Staatsanwaltschaften wurden bereits als solche Systeme identifiziert. Mit einer entsprechenden Berechtigung ist weiterhin alles einsehbar.
  8. Wie sollen den Papierakten automatisch gelöscht werden? Evtl. den Diskussionsverlauf nochmal lesen...
  9. Du kennst dich offensichtlich mit Datenverarbeitung nicht aus. Ein Datensatz wird in einer Datenbank mit einem Löschkennzeichen versehen, aber nicht sofort physisch gelöscht. Dazu sind weitere Maßnahmen erforderlich. Als gelöscht gekennzeichnete Sätze können weiterhin eingesehen werden.
  10. Das beantwortet nicht die Frage.
  11. Wirklich physisch gelöscht? Oder als gelöscht markiert ...
  12. Frist vormerken und wirklich Löschen sind aber 2 Dinge. Eine andere Polizeibehörde hat mal Löschkennzeichen gesetzt 😇 Auch eine tolle Lösung ...
  13. Behörden -insbesondere die Polizei- überwachen die Einhaltung von Gesetzten, aber Sie praktizieren das selbst nicht.
  14. Belobigungen werden nicht veröffentlicht.
  15. Das waren Sozialisten! Die saßen nur rechts weil links kein Platz war. Rot und Braun liegen nahe zusammen.
  16. Welches Luftgewehr ist länger als 120 cm?
  17. Futteral oder Koffer? Weiche Taschen falte ich einfach um unter 120 cm zu kommen. Ein Karton muss aber trotzdem drum.
  18. Ist die Verriegelung bei offenem Schloss auch aktiv?
  19. Mit einem unzertifizierten Behältnis darfst du machen was du willst. Allerdings ist die Version mit Brettchen viel einfacher, stabiler und flexibler. 6mm-Sperrholz ist ausreichend für weit über 100 kg. Ein Brettchen hinten verhindert das durchbiegen der Regalböden. Da reicht auch 4mm. Willst/musst du etwas ändern weil sich z.B. die Größe der Verpackungen geändert hat ist das ohne wirklichen Aufwand möglich.
  20. Ein Wechselrichter kostet ein paar hundert Euro, ein Akku einige tausend Euro! Günstiger sind Bleiakkus, die taugen aber nicht bzw. wenig für die Nutzung ausserhalb von Notfällen.
  21. Da nicht jeden Tag die Sonne scheint ist ein etwas größerer Akku aus Vorsorgegesichtspunkten schon sinnvoll, nur nicht mehr wirtschaftlich. Das sind zwei ganz unterschiedliche Anforderungen!
  22. Es ist noch nicht so lange her, da sind diese Dinge alle passiert. Und zwar genau hier!
  23. Dan hör doch einfach auf damit.
  24. Ich wollte dich nicht noch mehr blamieren, aber mach dich ruhig weiter zum Obst 🤣 Aber als Hinweis: Die VDE-Texte zu kennen hat mit Fachwissen ungefähr so viel zu tun wie Lauterbach von Viren versteht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.