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HBM

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  1. Stimmt, Du hast recht, nicht der Innenminister ist zuständig, sondern der Justizminister. Warum mischt sich Hermann dann ein? Stimmt, aber war der nicht abgelehnter Asylbewerber und man hätte Ihn nur abschieben brauchen? Bin aber bei Dir, dass alle Teilnehmer der Pegida-Demonstationen, die z.B. als Verurteilte Straftäter eine Gefängnisstrafe antreten müssen, auch einzusperren sind. Wobei ich auch da die Hausdurchsuchungen nicht verstehe.
  2. Und da glaube ich nicht daran, dass bei allen Hausdurchsuchungen (warum eigentlich überhaupt eine Hausdurchsuchung, das konntest Du bisher noch nicht erklären) eine Verurteilung wg. Äußerungsstraftaten oder was auch immer, voran gegangen ist. Und bei dem Verdacht auf "Verstoß gegen das Bedürfnisprinzip" machen Deiner Meinung nach Hausdurchsuchungen Sinn?
  3. Dann ist es ja gut. Es gibt also "schriftliche strafbare Aussagen" von Personen die dann die Durchsuchung der Wohnung rechtfertigen? Du verteidigst massenhafte Hausdurchsuchungen und gehst überhaupt nicht darauf ein, dass eine Versagung bzw. ein Widerruf evtl. vorhandener Erlaubnisse auch gereicht hätte, aber halt kein so plakatives "auf die Füße treten" gewesen wäre und damit dann in der Öffentlichkeit auch kein "endlich greift der Staat zumindest hier mal durch" rüber kommt.
  4. Kann so sein, aber es kann auch sein, das, gerade bei 120 Stück (waren nur 11 Durchsuchungen, aber auch schon recht viel), nicht jeder Einzelfall geprüft wurde, sondern nur jeder einzelne Durchsuchungsbeschluss unterschrieben wurde. Außerdem kann auch ein Richter irren und wenn man sich anschaut, was alles an Beweisen in unserem Rechtsstaat (z.B. irgendwelche Festplatten) verschwindet, dann wird eine Innenminister doch wohl einen Richter finden, der so was unterschreibt.
  5. Nein, diese Aussage ist nicht staatsfeindlich, aber die Aussagen incl. Teile der Plakate sind echt extrem, wie gesagt, evtl. noch nicht strafbar aber wenn jemand am Mikrofon zu Gewalt gegen Ausländer aufruft (wobei die Arschlöcher auch schon vorsichtiger geworden sind), dann sind das schon "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass Waffen für Dinge verwendet werden die nicht mehr o.K. sind", aber das ist halt im Einzelfall zu prüfen und zwar und darum geht es mir primär, ohne Hausdurchsuchungen.
  6. Also bist Du echt der Meinung, dass es richtig ist, wenn Kritiker von Politikern bzw. der aktuellen Regierung keine Waffen haben sollten (also halt mal so präventiv)? Wobei es ja auch um Hausdurchsuchungen geht und nicht nur um "darf keine Waffen haben", also konsequenterweise Hausdurchsuchungen bei allen Kritikern der aktuellen Regierung. Das wäre mal ein echtes "auf die Füße treten" und die Kritiker würden endlich merken, dass die Regierung nicht alles mit sich machen lässt.
  7. Die Aussagen auf den Plakaten sind mehr als grenzwertig, für mich sogar klar "drüber", aber anscheinend noch nicht strafbar. Auf den Fluglättern (die sind im Vergleich zu Plakaten schwerer einem Urheber bzw. "Plakatträger" zuordenbar) sind echt extreme Aussagen bzw. Aufrufe und da geht es dann auch um Gewalt gegen Ausländer, etc.. Zumindest eine Hausduchsuchung bei den "Organisatoren" der Demo bzw. Trägern des Banners "Deutschland verrecke" wäre, analog zur aktuellen Aktion angebracht. Damit hätte ich allerdings die gleichen Probleme, wie mit der aktuellen Aktion gegen die rechten Arschlöcher. Ist überigens egal ob rechts oder links, Arschloch bleibt Arschloch.
  8. Und was kommt als nächstes, nach §5 WaffG, da gibt es doch noch weitere Ansätze in unseren Gesetzten und wenn nicht, dann kann man da ja bei der nächsten Änderung im Betäubungsmittelgesetz oder wo auch immer, noch was bzgl. "Zuverlässigkeit" einfügen. Und überhaupt, wer muss denn vor einer Hausdurchsuchung Angst haben wenn man nichts zu verbergen hat. Dann kann man doch konsequenterweise auch gleich dem Staat das Recht einräumen, z.B. durch Losverfahren einfach bei jedem mal kurz durch eine Hausdurchsuchung zu prüfen ob alles o.K. ist. Der brave Bürger braucht sich doch da keine Sorgen machen, denn "wer nichts zu Verbergen hat, ...". Also reicht, Deiner Meinung nach, ein Versagen der Erwerbserlaubnis und der Widerruf bereits erteilter Erlaubnisse nicht aus. Also konsequenterweise eine Hausdurchsuchung bei allen, die in Foren bzw. FB-Gruppen oder in der Öffentlichkeit äußern, dass zum preppen für extreme überregionale Notlagen auch Waffen sinnvoll sind. Warum sollte man dann nicht bei allen eine Hausdurchsuchung anordnen, die sich in Foren über den illegalen Erwerb von Canabis informieren bzw. sich über den Anbau von Pflanzen austauschen? Oder jemand spricht sich öffentlich für die Legalisierung von Drogen aus, dann sollte man aber dringend eine Hausdurchsuchung anordnen. Oder ... - so ein Vorgehen gefällt mir gar nicht, auch wenn ich weder Drogen anbaue, noch illegale Waffen im Haus, noch sonst was problematisches hier habe. Ich empfinde nicht, dass sich hier jemand vor rechtsradikale Arschlöscher stellt, sondern, dass hier einige über wichtige Grundrechte, Freiheit und Staatsgewalt diskutiert wird. Nein, niemand (hoffentlich) möchte Radikale egal in welcher Richtung im öffentlichen Dienst, aber wenn derjenige nicht vorbestraft ist, dann ist eine Einschränkung, egal in welcher Form, nicht gut. Ein Politiker darf darf also Anordnen, dass man "Einer bestimmten Gruppe von Arschlöchern, die idiotische und teilweise gefährliche Ansichten vertreten, endlich mal auf die Füße tritt."? Das ist für mich keine reine Äußerung mehr, sondern zeigt, dass hier, zumindest unter sehr kreativer Auslegung aktuellen Rechts, gehandelt wird. Und warum werden mehrere Wohnungen durchsucht und nicht einfach der Waffenerwerb nicht genehmigt oder evtl. vorhandene Erlaubnisse widerrufen? Die Namen sollten der Waffenbehörde ja bekannt sein.
  9. Weil man sich damit dann "das Ziel" weg schießen würde, zumindest ist das der Grund, warum ich bei Munitionstests mein ZF nach oben/unten/rechts oder links klicke.
  10. Bayern: "Neuschütze" mit den ersten zwei Voreinträgen für Kurzwaffen = 3 Wochen nach Antrag liegt die WBK im Briefkasten und dabei war der SB in dieser Zeit 14 Tage in Urlaub. ;-)
  11. Stimmt, aber damit wollte ich sagen, dass, wenn es mir wirklich um die Ringe gegangen wäre, als erstes die Scheibe zu monieren wäre.
  12. Ist mir klar, ansonsten hätte ich als erstes die falsche Scheibe moniert, aber gut, dass Du das noch mal erwähnt hast.
  13. Bei .308 ist das 5x9 ("Im Zweifel für den Schützen"), aber Du hast recht, ist echt nicht berauschend für eine Präzisionsbüchse.
  14. HBM

    Munitionsfrage

    Grinsen ist gut, meine Kollegin kam gerade rein da ich lachend am Boden liege. ;-)
  15. Interessant die Sichtweise des Gerichts. In dem Verfahren geht es ja um einen Schützen der, soweit ich das in der schnelle raus lese, eine "alte gelbe WBK" wollte und jetzt aber eine Waffe auf "neue gelbe WBK" erst eingetragen bekommen hat, nachdem ein Verband ein "Bedürfnis" (bzw. die Nutzungsmöglichkeit der Waffe) bestätigt hat. Anscheinend hatten zwei Verbände der Waffenbehörde vorher bestätigt, dass die Waffe "nicht für Wettkämpfe zugelassen ist" (was wohl entweder falsch oder zumindest nicht für alle Verbände gültig ist/war) und daher hat die Waffenbehörde die Besitzerlaubnis nicht erteilt. Eine Vorlage der Sportordnung hat der Waffenbehörde nicht gereicht und das Gericht sieht es auch so, dass die Waffenbehörde hier nicht zu entscheiden/beurteilen hat, sondern die Entscheidungsgewalt bei den Verbänden liegt. Ob das Gericht auch so entscheiden würde, wenn ein Verband ein Bedürfnis für eine Waffe, die lt. Sportordnung ausgeschlossen ist (z.B. zu kurze Lauflänge bei Kurzwaffen), erteilt und die Behörde dann aufgrund der Sportordnung den Verband "überstimmt", wäre interessant. ;-) Konsequenterweise müsste das Gericht dann ja auch sagen "die Auslegung der Sportordnung macht der Verband und wenn der sagt, 2 Zoll Pistole ist o.K., also passt das. :-)
  16. Kann man so sehen, allerdings: 1. der Schütze war selbst als Aufsicht ausgebildet (daher war auch keine zusätzliche Aufsicht mit bei der "blutigen Anfängerin") 2. ob Einweisung bzw. ausreichende Vorbereitung erfolgt ist kann ich als Aufsicht auf dem Stand nicht beurteilen, da diese Einweisung außerhalb des Standes in einem extra Sicherheitsbereich statt findet 3. bin ich eingeschritten als ich bemerkt habe, dass eine geladene Waffe übergeben werden soll Und, ja, ich habe darüber nach gedacht und wüsste auch nicht, was ich sonst noch machen hätte sollen. Die Frau wurde von mir, bevor Sie ein leeres Magazin in die Hand gedrückt bekommen hat noch gefragt ob Sie wirklich schießen möchte und es wäre auch kein Problem, wenn Sie nur zuschaut. Evtl. hätte ich noch fragen sollen welche Einweisung Sie erhalten hat, aber im Nachhinein ist man immer schlauer, gerade im Internet. ;-)
  17. Dann sei froh. Hab das allerdings auch erst einmal erlebt, als ein Schütze seine Freundin / oder Frau (kann mich nicht mehr genau erinnern) dabei hatte und dieser dann seine geladene Pistole übergeben wollte. Hatte als Aufsicht gemerkt, wie die Frau vorher bei jedem Schuss "echt massiv" zusammen gezuckt ist und beim übergeben der Pistole bin ich dann dazu und hab darauf bestanden, dass die Fau das Magazin (bzw. ein anderes, nachdem ich die Waffe entladen hatte) selbst lädt (mit einem Schuss) und dann erst schießt. Nach dem einen Schuss hat die Frau dann die Waffe hin geworfen und sich umgedreht. Trotz der "leeren" Pistole war das ein echt "schräger" Moment als Aufsicht. Möchte ich nicht mehr haben. ;-(
  18. 1. "nachweisbar alle erforderlichen Unterlagen zugegangen" - Selbstverständlich verschicke ich alle Briefe an den Verband als Einschreiben mit Rückschein. 2. Natürlich setze ich dem Verband durch ein weiteres Schreiben (das schon mal etwas "härter" formuliert werden kann, denn man zahlt ja schließlich den Mitgliedsbeitrag) mit Rückschein eine letztmalige Nachfrist. 3. Freue mich auch jedes Mal, wenn ich meinen Anwalt damit Beauftragen kann mal wieder so richtig gegen meinen Verband vor zu gehen wenn dieser nicht reagiert. Oder evtl. 1. Frag ich auch zuerst meine Schützenkollegen ob ich evtl. was falsch gemacht habe bzw. welche Erfahrungen Sie mit unserem Verband haben. 2. Ruf ich einfach mal beim Zuständigen im Verband an und frag nach ob noch was fehlt bzw. wie lange es ca. dauert. Allerdings muss natürlich jeder selbst entscheiden, was mehr Spaß macht, weniger aufwendig ist und wahrscheinlich erfolgreicher bzw. effektiver für den Schützen abläuft.
  19. Was spricht gegen Brauchtum und trotzdem IPSC als Sport? Mir ist klar, dass es, z.b. die in dem BR-Beitrag, BSSB-Mitglieder gibt, die mit IPSC nichts anfangen können und das dann "verurteilen" (was ich echt lächerlich und unverschämt/unangemessen finde), aber es gibt auch genügend GK-Schützen (egal ob IPSC oder nicht), die selbst bei KK schon die Nase rümpfen. Das stört mich fast so, wie die abfälligen Bemerkungen zum Thema IPSC. Selbst hätte ich gerne mal eine "Wurstkette", aber zweiter ist halt echt schwer, vor allem wenn man aufpassen muss, nicht erster zu werden und dann die Schützenkette ab zu bekommen. ;-) PS: Irgendwann stifte ich noch mal eine Wurstkette für den ersten bei einem IPSC-Wettkampf. ;-)
  20. HBM

    Wartezeit WBK

    Ruf an und frag nach. Hast Du den Bedürfnis-Antrag per Post geschickt oder über Deinen SLG-Leiter eingereicht? Also geht es nicht um eine beantragte WBK, sondern um den Antrag für eine Bedürfnisbescheinigung vom BDMP. Was sagen Deine Vereinskollegen oder bist Du Einzelmitglied?
  21. Da die Bilder aus dem Ausland stammen dürfte das Schießen aus der Bewegung auch erlaubt gewesen sein. Ist ja nicht so, dass außerhalb von Deutschland nicht z.B. Magazine mit mehr als 10 Schuss (bei IPSC-Rifle), Schießen aus der Bewegung, undurchsichtige Barrieren, aufzureißende Türen, etc. erlaubt wären. Ist halt in Deutschland verboten, nicht nur im Wettkampf, sondern auch im Training. Auch einer der Gründe, warum es Deutsche beim internationalen IPSC so schwer haben - evtl. sind aber auch andere Schützen einfach besser. ;-)
  22. Was mir bei solchen Berichten, aber auch bei den "Statments" von aktiven Schützen, eigentlich immer fehlt ist das Thema "geistige Anforderungen beim IPSC". Neben dem Einprägen des Parcours gibt es, zumindest bei etwas anspruchsvolleren Wettkämpfen, oft mehrere "Lösungswege" gerade wenn man z.B. Revolver mit 6/8-Schuss bzw. Classic mit Produktion / Open vergleicht. Aber evtl. ist das auch zu komplex um mit einem Satz, auch für Laien, verständlich kommuniziert zu werden.
  23. Wenn Du den Schrank voll machen möchtest, dann würde ich empfehlen unter den Boden Holz unter zu legen und dann (ohne Zwischenböden) nach oben zu stapeln. Ansonsten sind 50kg echt nicht viel an Munition und Du brauchst ziemlich viele Zwischenböden. ;-) PS: Hab gerade gesehen, das ist ja ein kleiner/niedriger Schrank. Da geht das auch mit Zwischenböden. Mein Tipp gilt für die großen Schränke.
  24. Aber der Weg ist da und wenn der Threadstarter eine Waffe möchte um für seinen Beruf zu üben (meines Wissens werden die Waffen zur Selbstverteidigung getragen), dann ist das in Deutschland, neben der Möglichkeit mit seinem Arbeitgeber zu reden, die einzige Möglichkeit.
  25. ja, geht, siehe WaffG §8. Du musst nur Deinen Sachbearbeiter überzeugen, dass Du eine Waffe brauchst. Alles weitere solltest Du mit Deinem Sachbearbeiter besprechen, da Dir eine Auskunft auf WO nur bedingt weiter hilft.
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