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Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
HBM antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Sieht es, selbst bei Unfällen, für Deutschland auch noch gut aus, wenn man nur noch die LWB als Grundgesamtheit nimmt oder nur mit Grundgesamtheit = Gesamtbevölkerung? Wobei es, in einer Statistik bei der es um "Missbrauch bzw. Unfälle mit legalen Waffen" besser wäre als Grundgesamtheit alle Menschen mit legalen Waffen bzw. wenn es nur um "Missbrauch bzw. Unfälle mit legalen Waffen in privater Hand" geht, auch die Grundgesamtheit sowie die Fälle zu bereinigen (also alle Unfälle und Missbrauch mit legalen Waffen von Polizei, BW, etc. raus zu nehmen). Dem würde ich auch zustimmen. -
In dem Fall kann doch der betroffene Verband dagegen vorgehen denn dessen Bedürfnisbescheinigung wird ja nicht anerkannt.
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Keine Ahnung wie der NSSV das sieht, aber "mein Verband" würde da recht ungemütlich werden, wenn die Bedürfnisbescheinigung nicht anerkannt wird. Zum einen hat der Gesetzgeber genau diesen Fall (Bedürfnisbescheinigung über Grundkontingent) genau geregelt (daher gibt es keine Rechtsgrundlage für den SB) und zum anderen unterstellt der SB dem Verband damit, dass die erforderliche Prüfung bzgl. Trainings- und Wettkampfteilnahme nicht korrekt vornimmt. So eine Unterstellung gefällt zumindest "meinem Verband" gar nicht.
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Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
HBM antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Und die hatten alle keine Waffen dabei. Gibt es in UK keine Lösungen ala "Ersatzbescheinigung", etc.? -
Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
HBM antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Vielleicht, weil auch ich nicht mit Stühlen und Flaschen auf drei mit Messern bewaffnete Personen los gehen würde. Maximal würde ich mich damit verteidigen. -
Ist mir schon klar, aber wann hab ich schon mal die Gelegenheit Dich zu korrigieren bzw. zu ergänzen. ;-)
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Wobei man als Jäger ja "nur" Langwaffenmunition auf Jagdschein kaufen kann/darf, alles andere bedarf einer eingetragenen Waffe in einer WBK.
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Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
HBM antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Mir würde, vorerst, eine Erweiterung um den Bedürfnisgrund "Selbstschutz", analog zu Österreich, schon reichen. Denke auch nicht, dass es "Waffenscheine für alle" (Du meinst bestimmt "für alle aktuellen LWB") so schnell geben wird. Wenn ich mir allerdings anschaue mit welchen Gefahren (z.B. Straßenverkehr, Tote durch Krankenhauskeime, Ertrunkene Kinder in Gartenteichen, etc.) wir, ohne darüber massiv zu diskutieren, leben, dann könnte ich mit der "Gefahr" von "Waffenscheinen für geschulte LWB" ganz gut leben. Ob ich mir das selbst antun würde, weis ich nicht, aber in bestimmten Situationen / an bestimmten Tagen evtl.. Ausbildung ja, aber "körperliche Fitness" finde ich jetzt echt übertrieben oder warum verringert körperliche Fiitness die Gefahren beim Führen von Waffen (von massiven körperlichen Einschränkungen mal abgesehen)? Bist Du echt dafür, dass alle Polizisten Ihre Waffen abgeben müssen bzw. im Dienst nicht führen dürfen weil keine 3.000 Schuss Training im Jahr? Wobei es für mich einen großen Unterschied darstellt, ob "Freiheiten" aufgrund von "Argumentation mit Gefühlen" eingeschränkt werden bzw. Gesetze über dieses Argument verschärft werden oder ob man damit argumentiert, dass z.B. das "Führen einer SSW" dem Menschen ein Gefühl der Sicherheit gibt (auch wenn nicht klar ist, ob die Waffe sinnvoll für die Selbstverteidigung ist) und deshalb weiterhin erlaubt sein sollte. Auch kann man darüber diskutieren, welche Maßnahmen dazu führen, dass bei Einführung von "Waffenscheinen für geschulte LWB" die Unfall- bzw. Missbrauchsgefahr minimiert werden kann um nicht auf mehr Unfälle als bisher zu kommen. Dann erwarte ich aber auch, dass die Politik die gleiche "Sorgfalt" auch bei anderen Gefährdungen (siehe oben: Krankenhauskeime, etc.) ausübt. Wobei ich eher kein Fan von zu vielen restriktiven Regelungen bzw. Eingriff in mein Leben bin. Der nächste Schritt wären dann nämlich (o.k., damit schädige ich primär mich selbst bzw. maximal meine Familie) Vorschriften was ich zu Essen habe bzw. wie viel Sport oder welche Freizeitbeschäftungen zu unterlassen sind und das gefällt mir dann gar nicht mehr. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
HBM antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
ja, wurde genutzt -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
HBM antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Und mein "Frag doch mal, wie Deine SBine das sieht." bezog sich darauf ob alle Schränke in denen aufbewahrt wird gemeldet werden müssen oder nicht. Und da denke ich, dass das jede Behörde anders sieht. -
o.K., verstehe ich, habe ich bisher noch nie gemacht wenn ich eine Waffe verliehen habe, ist aber ein interessanter Aspekt. o.K., also zumindest keine Kopie des Waffenhandelsbuches ;-) So viele "Fremde" haben wir nicht auf dem Stand, aber Du hast recht, da lassen wir uns auch die WBK zeigen. Bei neuen Waffen von uns bekannten Schützen bzw. Mitgliedern machen wir das allerdings nicht. Gastschützen ohne WBK werden bei uns immer "als Gäste auf dem Stand mit Betreuung" behandelt, da hilft auch kein Sachkundenachweis. :-)
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Zwar komplett nicht mehr im Thema, aber kopierst Du wirklich Deine WBK wenn Du eine Waffe verleihst? Und was macht ein Schütze der sich eine Waffe vom Händler, zur Erprobung, ausleiht und auf Eurem Stand schießen möchte? Hat der dann eine Kopie des Waffenhandelsbuches dabei? Habt Ihr dort nur Waffen mit "militärischen" Abzügen oder auch mal den ein oder anderen Benchrest-Schützen mit dabei? Interessant wird es dann mit evtl. doch nicht auf "halb" gestellten Kammerstengeln und etwas Sonne auf der Waffe. Da schießt dann schon mal eine Waffe ohne Schütze hinterm Schaft.
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Um mal wieder auf das Ausgangsthema zurück zu kommen ;-) möchte ich noch anmerken, dass ich eine noch nicht gezündete Patrone auch während des Trainings vom Boden aufhebe wenn diese weit genug hinten liegt bzw. von mir mit dem Fuß nach hinten geschoben werden kann. Während eines Wettkampfs hebe ich keine Patronen auf, zum einen weil ich im Wettkampf keine Patronen verschieße, die auf dem Boden gelegen sind bzw. schon mal in der Waffe waren und zum anderen weil, je nach Disziplin, das Aufheben von Munition zu einer Disqualifikation führt.
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Stimmt, woher weist Du das? Kennen wir uns? Das meine ich jetzt nicht ironisch, sondern für mich macht es wirklich Sinn meine Waffen jedes mal, wenn ich eine aus dem Tresor nehme wieder neu zu überprüfen. Vielleicht verstehst Du mich besser, wenn ich folgendes zusätzlich erkläre: 1. Ich habe relativ viele Waffen, schieße 2-5mal die Woche jeweils mit unterschiedlichen Waffen (macht halt mehr Spaß die Abwechslung) und möchte mich daher nicht darauf verlassen was gestern war. 2. Ich bin nicht der einzige im Haushalt der Zugriff auf die Waffen hat. 3. Braucht eine Sicherheitsüberprüfung nicht viel Zeit und wenn man sich das mal angewöhnt hat braucht man nicht mehr so viel überlegen. ;-)
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PS: Unfälle passieren immer mit vermeintlich ungeladenen Waffen, ansonsten wären es meistens keine Unfälle.
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Sehe ich anders, gehört bei mir zu den 4 wichtigsten Regeln. Von mir aus kannst Du auch sagen "behandle jede Waffe immer so, als ob sie geladen wäre", aber da unterscheidet, gerade der "Gelegenheitsschütze" dann doch und es hilft halt, auch am Anfang sehr, wenn man sich immer sagt "die Waffe ist geladen", dann wandert weder der Zeigefinger zum Abzug, noch zeigt die Mündung irgendwo hin, wo sie nicht hin gehört.
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Dann hab ich ja echt Glück mit "meinen" Vereinen. Dort sind aufmunitionierte Magazine absolut normal. Ansonsten würde das Schießen, gerade auf 10 oder 15 Meter auch viel zu lange dauern. ;-) Mündungsdisziplin ist bei uns auch immer wieder ein Thema. Dummerweise lernen die neuen Schützen so viele Regeln, dass "eine Waffe ist immer als geladen zu behandeln" gerade am Anfang (trotz Sachkunde) immer Mal wieder vergessen wird. Die Frage "würdest Du das mit einer geladenen Waffe auch machen" bzw. "würdest Du eine geladene Waffe auch so in die Hand nehmen", etc. in Verbindung mit der Erinnerung an die "Ist immer geladen"-Regel hilft da aber recht gut.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
HBM antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ist halt eine evtl. eine Auslegungsfrage. Ich lese aus "... hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen...nachzuweisen." ein "... hat der zuständigen Behörde alle vorhandenen zur sicheren Aufbewahrung getroffenen ...nachzuweisen." raus und Du halt "... hat der zuständigen Behörde die Mindestanforderungen zur sicheren Aufbewahrung der vorhandenen Waffen getroffenen...nachzuweisen.". Spätestens wenn Du mehr als 10 Langwaffen hast und nur einen A-Schrank gemeldet hast (bzw. vergisst den zweiten A-Schrank zu melden) hältst Du, ohne eine Meldung des neuen Schranks, den §36 Abs. 3 WaffG nicht ein. PS: Wobei ich auch mal schauen muss, ob ich alle Schränke, die ich z.b. auch in der Firma zur, wenn auch nur sporadischen/kurzfristigen, Aufbewahrung nutze, auch angegeben habe. Wahrscheinlich eher nicht, allerdings sind das nur mindestens 0/1er oder höher eingestuft, was aber, wenn ich recht habe, natürlich trotzdem gemeldet werden müsste. Frag doch mal, wie Deine SBine das sieht. Wird bestimmt auch nicht bei allen SB bzw. Behörden gleich gehandhabt. Ich bin auch gespannt wie "mein" SB das sieht. -
Als Autofahrer (und ich fahre gerne Auto) brauche ich auch nicht mehr als 200 PS, aber trotzdem wäre ich dagegen, wenn man die PS-Zahl beschränken würde und das nicht nur, da ansonsten irgenwann nur noch 50 PS erlaubt wären. Vor allem, wenn man bedenkt, dass der potentielle Terrorist (ich gehe jetzt mal davon aus, dass er keine legalen Waffen besitzt) natürlich jederzeit Magazine mit beliebiger Kapazität kaufen und auch besitzen darf. Nicht das ein Verbot für den Verkauf von Magazinen irgendwas ändern würde, aber irgendwie macht das, wie so oft, so gar keinen Sinn.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
HBM antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Wenn der B-Schrank noch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung von Dir genutzt wird, dann ja, eine Bestellung reicht nicht. Wie kommst Du darauf? In der Gesetzesänderung geht es um Bestandsschutz für aktuell genutzte Schränke und nicht um Schränke, die ungenutzt im Keller oder wo auch immer (z.B. beim Hersteller, beim Händler oder beim Transporteur) stehen. Daher macht es ja auch Sinn dem Sachbearbeiter alle verwendeten Schränke (zumindest die A, B bzw. S1, etc.) zu melden (von der Verpflichtung der Meldung ganz abgesehen). Oder auch noch länger, kürzer eher nicht. ;-) -
Aber Erlaubnisse nach §55 sind doch eben genau keine "Waffenscheine" sondern anderweitige Dokumente, oder verstehe ich da jetzt was falsch. Ich kenne zwar bisher nicht viele Waffenscheine, zumindest für einzelne Personen, aber die werden alle maximal für drei Jahre ausgestellt. Wobei ich mir mal den Waffenschein von Bundestagsabgeordneten (falls das ein Waffenschein ist und keine "Ersatzbescheinigung" oder was auch immer) zeigen lassen.
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1. = Waffe = Waffengesetz, diverse Verordnungen, etc. 2. = Gebrauchsgegenstand / Werkzeug = keine eigenen Gesetzte bzgl. Aufbewahrung und Sicherung gegen Wegnahme durch Unberechtigte (noch nicht)
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Warum sollte es illegal sein in Deutschland Teilnehmer für einen Besuch eines in Polen erlaubten "Events" zu suchen? Und die Berechtigung bekomme ich dann, wenn ich mich bewerbe? ;-)
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Vielleicht geht es ja um "Verteidigungsschießen" und das ist ja in Deutschland verboten. Geht halt nur im Ausland, also Österreich oder Polen, oder ...
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
HBM antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Und dann kommt ja noch die Lieferzeit mit dazu, also echt schwer hier ein Datum zu nennen, bis wann es noch Sinn macht einen A-Schrank, B-Schrank zu kaufen. ;-)