Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

HBM

WO Premium
  • Gesamte Inhalte

    4.347
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von HBM

  1. Welcher Dritte hat denn einen Nachteil? Der Verein und der Schütze sind ja Beteiligte bzw. "Vertragspartner" und sonst wäre maximal der Verband "Dritter" und hätte ein Problem weil keine Gebühreneinnahmen. ? Wenn ein Verein klar (vor dem Eintritt) kommuniziert, dass für eine Unterschrift - eine Bearbeitungsgebühr von x Euro - eine Mindest-Arbeitszeit auf dem Stand - eine Mindestringzahl - was auch immer gefordert wird, dann ist das zwar "der falsche Verein", aber rechtlich glaube ich nicht, dass man dann ohne vereinbarte Leistung eine Unterschrift einklagen kann bzw. damit vor Gericht gewinnt. Ansonsten dürften auch keine Verbände höhere als vom Gesetzgeber vogeschriebene "Hürden" für weitere Waffen (über "Grundkontingent") fordern. Oder glaubst Du auch, dass man sich die Verbandsunterschrift (ist auch "nur" ein Verein) eingeklagt bekommt?
  2. HBM

    Vor dem Entladen aufstehen

    Geht sinnvollerweise, wenn überhaupt, nur wenn Du das ganze Match über alle Schützen auf dieser Stage mit dem Timer "betreust". Ansonsten macht das der nächste bzw. vorherige RO nicht und die Schützen werden unterschiedlich behandelt.
  3. HBM

    Vor dem Entladen aufstehen

    Dachte ich mir schon und wenn ein Schütze scheiben vergisst bzw. sichtlich daneben schießt, dann bleibe ich immer etwas weiter hinter dem Schützen denn Rückwärts läuft es sich nicht so schnell, trotz "rotem Blitzshirt". ?
  4. HBM

    Vor dem Entladen aufstehen

    Daher ja "if you are finished ..."
  5. Stimmt, es gibt nur eine Definition für "Wettkampfebene:" Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde. Die Aussage meines Sachbearbeiter rührt übrigens daher, dass ich "voller Stolz" bei einem Gespräch erwähnt hatte, dass ich (kann mich nicht mehr genau erinner, aber ich glaube "Dritter") "erfolgreich an einer LM teilgenommen habe" und daraufhin meinte er "Platzierung ist mir egal, erfolgreiche Teilnahme ist für mich nicht disqualifiziert".
  6. Eine Frage der Definition. Für meinen SB ist "nicht disqualifiziert" gleich "erfolgreich teilgenommen" und ich glaube mich zu erinnern, dass eine ähnliche Definition auch irgendwo in einer Verwaltungsvorschrift oder ähnlichem steht. Bin aber zu faul zum suchen. Manche Verbände wollen aber etwas mehr als vom Gesetzgeber gefordert bzw. machen sich hier (das dürfen sie auch) eigene Regeln zum Thema "erfolgreich" als Grundlage für weitere sportliche Waffen.
  7. Rassismus - da müssen die Grünen sofort infomiert werden ? wobei "Ethnische und rassistische Diskriminierungen sind nicht einfach voneinander abzugrenzen" - siehe http://www.juramagazin.de/Ethnische-und-rassistische-Diskriminierungen-sind-nicht-einfach-voneinander-abzugrenzen.html
  8. Moment - da wird nicht mehr geboten oder geht die Versteigerung jetzt hier weiter, dann biete ich 502,- ?
  9. Das ist ja echt nervig. Da kein EWB-Teil lass Dir von Ihm bestätigen, dass er vom Kauf zurück tritt und dann stell das Teil hier für den gebotenen Preis ein. Geht bestimmt für den Preis weg. Oder schreib mir per PN Deine Kontonummer, etc.. Wollte das im Vergleich zu meinen Aimpoints eh mal ausprobieren.
  10. Und dadurch ergeben sich dann wieder mehr Verfahren wg. Verstoß gegen das Waffengesetz und daraus kann man dann perfekt eine weitere Verschärfung konstruieren. :-(
  11. Das ist mir klar, aber der Link ist für jeden, der mit einem "Grünen" diskutiert ein weiteres Argument bei dem selbst ein sehr ideologisch geprägte Diskussionsgegner nur wenig Möglichkeiten der Erwiderung hat. Gerade die weiteren Menschen die evtl. mit am Tisch oder bei größeren Diskussionen im Podium zuhören merken dann schnell wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
  12. Zumindest die Grünen haben das schon kapiert und sind klar gegen diese Vorgehensweise. siehe Zitat aus https://www.welt.de/newsticker/news1/article188764055/Personalausweise-Gruene-gegen-Speicherung-von-Fingerabdruecken-in-Personalausweisen.html --------------------------------------------------------------------------------------------------- Berichten zufolge ist die Bundesregierung für das Vorhaben. Dazu sagte Giegold, die EU dürfe nicht "zum Sündenbock für eine Entscheidung gemacht werden, die zuhause keine Akzeptanz finden würde". Die Bundesregierung und "andere interessierte Regierungen wollen nun offenbar über den Umweg Brüssel genau das durchsetzen", kritisierte der Grünen-Europaabgeordnete. ---------------------------------------------------------------------------------------------------
  13. "Was macht eine Waffe mit mir?" ist echt eine schwierige Frage bzw. "bei mir" und danach ist ja gefragt kommt das auf die Waffe und die Umstände an. Möglich ist z.B.: - die Waffe (o.K., eigentlich ich) schießt im Wettkampf besonders gut -> freut mich - die Waffe bzw. die Brünierung glänzt besonders schön im Sonnenlicht -> freut mich - die Waffe wird endlich geliefert -> freut mich aber auch - die Waffe streikt / geht kaputt im Wettkampf -> ärgert mich - die Waffe (Neuerwerb) passt von der Länge her nicht an dein eingeplanten Tresorplatz -> ärgert mich - die Waffe (Neuerwerb) ist in der WBK des Vorbesitzers mit falschen Daten eingetragen -> nervt mich und natürlich - die Waffe (o.k., evtl. auch ich) hat seit der letzten Jagd an Gewicht zugelegt -> erinnert mich ans Abnehmen etc. Ansonsten würde ich noch sagen, dass "die Waffen" extrem viel Geld, Zeit und Platz weg nehmen und trotzdem extrem viel Spaß machen und leider erst viel zu spät Anteil an meinem Leben genommen haben.
  14. Jetzt stellt sich die Frage, wem man glauben soll, entweder ist das Zitat richtig oder falsch (untergeschoben) - siehe http://falschzitate.blogspot.com/2017/12/die-wahrheit-ist-der-todfeind-der-luge.html
  15. Meinst Du das "Nichterkennen" des Schusses bzw. zumindest die anscheinend schwerer "Ortung" der Herkunft des Schusses durch das Wild? Bin schon teilweise sehr überrascht, wie wenig ein Schuss mit Schalldämpfer die restlichen Stücke interessiert. Evtl. sind dadurch auch die Fluchtstrecken kürzer, wobei mir da der Vergleich, zumindest in statistisch auswertbaren Zahlen, fehlt.
  16. Kenne mich mit verkaufen auf egun nicht aus, aber evtl. kannst Du die Laufzeit runter setzen wenn löschen nicht geht.
  17. Einer der Hauptvorteile eines Schalldämpfers auf Schießständen, vom "Dämpfen des Schalls" abgesehen ?, ist die Wirkung als Mündungsbremse ohne die Beeinträchtigung der Schützen auf den Ständen links und rechts vom eigenen Stand. Auch wird kein Dreck aufgewirbelt der einem selbst um den Kopf fliegt.
  18. Jetzt weis ich was Du meinst, danke für das Zitat. Also bist Du der Meinung, dass ein Sachbearbeiter eine Bescheinigung des Verbandes die zwei Monate alt ist, nicht mehr anerkennen darf da je keine 12 Monate vor Antragstellung abgedeckt sind?
  19. Zitat: "... beträgt dieser Abstand jedoch - wie hier - fast zwei Jahre, so bedarf es einer neuen aktuellen Bescheinigung." Da sind wir uns einig, dass nach mehr als einem Jahr (in Deinem Urteil fast 2 Jahre) eine neue Bedürfnisbescheinigung eines Verbandes notwendig ist. Hättest Du evtl. noch ein anderes Urteil, dass etwas mehr zur Diskussion bzgl. "Tausch innerhalb von ein paar Monaten" passt? Wobei selbst ein Urteil mit nur 1 oder 2 Monaten wäre für die Diskussion nur bedingt hilfreich, da ein Anspruch auf Anerkennung eines bereits "verwendeten" Bedürfnisses nicht besteht. Du hattest aber behauptet meinem "Sachbearbeiter wäre Gesetz und Rechssprechung nicht bekannt" wenn er einen Waffentausch zulässt. Darüber sagt das Urteil aber nur sehr indirekt, wenn überhaupt, etwas aus. PS: In den vorherigen Beiträgen wären auch noch ein paar Fragen offen, die evtl. zu einer Diskussion führen.
  20. Doch, sonst würden wir nicht antworten. Hast Du das von Dir genannte Urteil als Text? Ansonsten wären Antworten auf meine / unsere Fragen für eine Diskussion zumindest hilfreich.
  21. Stimmt, nur hat ein Schalldämpfer kein "Kaliber" (wird, zumindest wenn sich der SB auskennt, auch nicht in die WBK eingetragen) sondern nur eine Angabe welche maximalen Kaliber damit nutzbar sind. Deine Behörde schränkt die Nutzung Deiner Schalldämpfer idiotischer Weise ein und Du riskierst einen Verstoß nur aufgrund dieser dumm vormulieren Auflage in der WBK. Bei mir ist die Nutzung der Schalldämpfer auf "... jagdlich zugelassene Langwaffen..." beschränkt. Welche Langwaffen (von Vorderlader-Langwaffen und Luftgewehren mal abgesehen) sind denn jagdlich nicht zugelassen? Wobei Luftgewehre auch interessant sind, da darf ich dann einen frei käuflichen Schalldämpfer drauf packen aber meine "normalen" Schalldämpfer nicht. Wie gut, dass ich kein Luftgewehr habe und damit nicht aus versehen gegen die Auflage verstoßen kann. ?
  22. Wenn lt. Sportordnung ein Kompensator / Mündungsbremse erlaubt ist, kannst Du auch eine Mündungsbremse mit einem Metallmantel (oder Carbonmantel) also einen Schalldämpfer nutzen. Ist zwar bei längeren Serien nicht sinnvoll, aber danach hast Du ja nicht gefragt. Ziemlich "blöde" Auflage, da Du echt aufpassen musst, dass Du nicht aus Versehen einen Schalldämpfer in ".338" auf eine Waffe im Kaliber .308 verwendest - egal ob jagdlich oder sportlich. Anscheinend möchte Deine Behörde, dass Du viele Schalldämpfer kaufst. ?
  23. Wie viel Zeit habe ich denn lt. OVG Lüneburg um meine Bedürfnisbescheinigung vom Verband beim Sachbearbeiter für einen Voreintrag (1 Jahr gültig ab Eintragung des Voreintrags - hoffentlich diskutierst Du darüber nicht auch noch) vorzulegen? Zumindest die Postlaufzeit verringert die 12 Monate schon mal, wenn ich dann noch ein paar Tage, Wochen oder Monate bis zur Beantragung des Voreintrags (incl. der Vorlage der dann "alten" Bedürfnisbescheinigung warte) wie passen dann Deine "12 Monate vor Antragstellung" zur Bedürfnisbescheinigung? Die Gültigkeit (zur Vorlage bei der Beantragung beim SB) einer Bedürfnisbescheinigung ist nicht geregelt, daher ist hier das "Ermessen" des Sachbearbeiters wie alt die Bescheinigung sein darf. Gehe da mit Dir, dass spätestens nach 12 Monaten eine neue Bescheinigung erforderlich ist, aber zwischen ein paar Tagen alt (Postlaufzeit) und 12 Monaten alt liegt ja ein langer Spielraum.
  24. Danke @German, dann brauche ich @Flohbändiger nicht mehr antworten. ?
  25. Da die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes ja nicht immer "sofort" in einem Erwerb mündet, sondern da auch mal ein paar Monate liegen hat mein Sachbearbeiter den Tausch einer Waffe nach ein paar Monaten ohne erneute Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung durch den Verband genehmigt bzw. halt aufgrund der alten Bedürfnisbescheinigung (ein paar Monate alt) einen neuen Voreintrag nach dem Austragen der nicht mehr gewünschten Waffe gestempelt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.