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Gearaffe

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Alle Inhalte von Gearaffe

  1. ...ist sie immernoch kein verschlossenes Behältnis.
  2. Woher kennst Du seinen kleinen Waffenschein, und weißt, ob und dass da diese Auflage drinnstehen soll?
  3. Da liegst Du falsch. Es benötigt keinen Feststellungsbescheid um den Anschein festzustellen. Das kann man auch selber machen. Ein FSB bringt allerdings die nötige Rechtssicherheit dazu, und beugt Diskussionen mit Aufsichten oder Schießleitern vor. Auf manchen Events ist dann auch ein FSB vorgeschrieben vom Veranstalter um mit einer potentiell anscheinlichen Waffe teilnehmen zu dürfen, das sind aber Selbsteinschränkungen die nicht im Gesetz stehen.
  4. Gearaffe

    Die 2/6 Regel

    Und da steht doch wortwörtlich, das wer "transportiert" immer auch führt. Wie willst Du da bitte rauslesen, das Transportieren KEIN Führen wäre?
  5. Gearaffe

    Die 2/6 Regel

    Die Stelle im Gesetz wo das steht musst Du mir dann bitte einmal zeigen.
  6. Gearaffe

    Die 2/6 Regel

    Und trotzdem ist alles 3 subsummiert ein "Führen" laut Gesetz, und er dürfte mit dieser Auflage in der gelben WBK, seine dort eingetragenen Waffen nie mehr aus seinem Haus zur Sportschießbahn bringen (führen) und rein theoretisch nicht mal zur Jagd, da die Fahrt dort hin, nicht "Jagdausübung" ist. Und wenn ich den Quatsch mit dem "Er führt nicht, er transportiert!" hier schon wieder lese, von eigentlich Sachkundigen, wird mir schon wieder schlecht. Sobald sich eine Waffe außerhalb Deines befriedetem Besitztums oder der Schießanlage befindet, wird sie geführt. Punkt.
  7. Gearaffe

    Magazingrößen

    Und Sportordnungen gibt es ja auch noch, die weiter einschränken...
  8. Ein Schlauerle würde eher mit Cal .300BLK AR15 Kurzwaffen argumentieren, für die auch das magazin aus dem ersten Posting passt. 🙂
  9. Wir haben mal nachgemessen, wenn man den .308er Lauf der MDR auf knapp unter 13" kürzt kommt das tatsächlich hin, da ja ohne Mündungsdevice gemessen wird, wenn dies nicht fixiert ist (nur bei der Gesamtlänge). Ob das bei einem eh schon kurzen Bullpup und dem Kaliber Sinn macht, sich da einen Kurzwaffenplatz zu belegen, muss halt jeder selber wissen. 🙂
  10. Die einzige MDR die kürzer als 60cm ist, wäre die Micron in der US Version. Diese gibt es aber nur in .223, wäre also verbotene Kurzwaffe (da kann an dem Angebot also irgendwas nicht gestimmt haben). Kuma arbeitet gerade darn die Micron mit einem langen, verschweißten Mündungsfeuerdämpfer hier in DE auf über 60cm zu bringen und verkaufen zu können.
  11. Also das ganze Thema mal wieder typisch für steven hier im Forum. Erst ein riesen Faß aufmachen, mit Unterstellungen und Beschuldigungen, dann im Laufe des threads kommt die Wahrheit raus, und es zeigt sich mal wieder, das steven nicht wirklich sachkundig ist, der ganze Thread dreht sich, und er hat sich (mal wieder) selber zum Horst gemacht. Genau das scheint auch zu seiner politischen Arbeit zu passen, bzw die Partei für die er antritt. Hauptsache wieder 6 Seiten gefüllt hier... 😆
  12. Also, wenn man sich mal ein paar Minuten die Mühe gemacht hätte zu recherchieren, anstatt sich hier seitenlang über vermeintlich aktuelle Fake-News das Maul zu zerreißen, wäre folgendes rausgekommen: - das Ganze ist alt - Herr Seiferling ist seit langem nicht mehr in dem genannten Amt - Herr Seiferling ist nicht mal mehr am Leben - selbst als der Quatsch damals geschrieben wurde, war er Quatsch und wurde ganz schnell wieder zurückgenommen als "Meinung" eines Einzelnen und nicht des Verbandes. Aber sich erstmal auskotzen ist ja sehr viel einfacher...
  13. Nur um das nochmal auszuschreiben, was Matthias hier etwas in seiner bekannten Art durch die Blume auszudrücken versucht... Die beiden von Dir genannten Waffen, sind in Deutschland verbotene Waffen. Mehrfach hier bekannt, und wie ich meine auch schon vorgelegt und (negativ) beschieden worden. Diese kannst Du also, unabhängig davon, ob sie einen Searcut oder einen Beschuss haben/hätten der hier anerkannt wäre, auf keinen Fall mit nach Deutschland bringen, Ende der Diskussion.
  14. Erwähnen sollte man auch, dass auch wenn wir annehmen, dass zum Beispiel Angeln/Fischen als berechtigtes Interesse im Sinne von §42a gegeben ist, die aktuelle Urteilspraxis teils so aussieht, dass damit nicht der Weg zu dem berechtigten Zweck umfasst ist. Es wurde schon bei Jägern, die auf dem Weg vom und ins Revier sogar Ihre Schusswaffen zugriffsbereit (aber ungeladen) führen dürfen, das unter 42a fallende Messer am Gürtel moniert.
  15. Gearaffe

    Bullpup Flinte

    Da ihr hier immer von deutschen Sportschützen redet... Ich würde bei der gezeigten Flinte von einem Anschein ausgehen, und damit wäre sie wegen Bulpub eh vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.
  16. Das würde ich bei 1-8ern in der Preis- und Qualitätsklasse aber mal gepflegt anders sehen.
  17. Absolut unverständlich warum Ihr bei dem 1-8er Scope nicht auf den defacto Standard mit 34mm Tube gegangen seid. Aber ich weiß, die Entscheidungen werden nicht in Neumünster gemacht. 🙂
  18. Ich habe im November 2020 den Kurs bei denen gemacht und war sehr zufrieden. Gerade wenn man in Berlin auch die Prüfung macht, ist die Teilnahme dort auch zu empfehlen, wer nach Suhl geht, sollte sich halt vielleicht was eher auf Suhl angepasstes suchen (hoher Jagd Anteil dort). Es empfiehlt sich allerdings die ganze Rechtliche Geschichte und Theorie auch schon mal im Vorraus anzulesen, und nicht ganz mit Stand Sportschützensachkunde von vor 10 Jahren da hinzugehen. Wenn man sich rechtzeitig anmeldet bekommt man die Unterlagen zum Durcharbeiten auch schon vorab.
  19. Wie schaut es denn mit den Naked in .458 SOCOM aus, wo die nun endlich CIP bekommen hat? So eine 12" mit 1:14 Drall für Ultraschwere SubSonic Geschosse wäre was feines....
  20. Du brauchst gar nichts machen oder beantragen. Falls Die Lauflänge in der WBK eingetragen ist, evtl. kurze Benachrichtigung an die Waffenbehörde ob die das umtragen wollen. Die beim Erwerb der Waffe angegebene Disziplin galt nur für den Erwerb bzw um die Verbandbescheinigung zu erlangen. Nun wurde die Waffe modifiziert, und passt nicht mehr in die ursprüngliche Disziplin... So What? Wenn sie in eine andere Disziplin passt, in einem Verband in dem Du mitglied bist, bleibt der Besitz okay, Bedürfnis "Sportschiessen" besteht auch weiter, fertig.... Ich melde meine Glock ja auch nicht jedes mal um, wenn ich ein RedDot draufschraube und sie dann nicht mehr in die bei der Beantragung angegebene Dienstpistolen Disziplin passt...
  21. Das ist nicht "merkwürdig". Er darfs es einfach nicht. Wenn er seit dem 01.09.2020 die Munition zu einer Waffe auf Gelb verkauft (die nicht irgendwo anders schon mit WBKs erfasst ist), macht er sich strafbar. Munitionsabgabe an Unberechtigte. Es gibt halt keine Erwerbsgrundlage für diese Munition, bis das Amt die Waffe auf Gelb eingetragen hat. Fertig. Da gibts auch keine Grauzone oder irgendwas zu diskutieren eigentlich (außer hier bei WO). Der Händler aus dem Einganspost hat also absolut richtig und rechtskonform gehandelt. Bei dem gestempelten Munitionserwerb in einem Voreintrag auf Grün sieht das natürlich anders aus. CiscoDisco hat ja den Gesetzestext gepostet, trotzdem sehen manche Ämter das nicht ganz so eng und stempeln das vorab, damit man die Möglichkeit hat gleich mit der Waffe zusammen Munition zu erwerben. Für den Händler der es dann so macht, aber auch noch eine Möglichkeit in Teufels Küche zu kommen, da der oben zitierte Gesetzestext ja gilt und eigentlich der Maßstab ist.
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