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Nakota

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  1. Kann natürlich sein. Einschätzen kann ich es nicht.
  2. Quellenangabe vorhanden? Und wie hoch ist den das effektive Risiko in eine Gefahrensituation zu kommen: 1 zu 10 oder 100 oder oder? Bei der Weiblichkeit des Mannes geht es doch eher um innere Gefühlswelten und nicht darum, dass er sich wie eine Frau gibt. Weibliche Abwesenheit meint nur das Äussere des Mannes. Und dann passt obiges. Letztendlich geht es aber um Menschlichkeit und nicht ob Weiblich oder Männlich.
  3. Fehlbeitrag gelöscht.
  4. Bevor jetzt Transsexuelle ihren WS bekommen, dürften Frauen dran sein oder? Kann mich erinnern das Frauenparkplätze in Tiefgaragen eingerichtet wurden (80ziger oder 90ziger Jahre?), weil Frauen Angst vor Vergewaltigung in TG hatten. Die Angst stand in keinem Verhältnis zur Realität. Wenn ich mir vorstelle, dass diese ängstlichen Frauen jetzt noch Schusswaffen haben: ich würde nie mehr in einer Tiefgarage parken.
  5. Ja, ist Soll. Sonst würde dort stehen "kann".
  6. Gonzzo, für Kaffee und Kuchen zu sorgen . Scherz beiseite: müsste doch in diesen Qualifizierungsrichtlinien auch aufgeführt sein? (nimm mir den Scherz nicht übel bitte)
  7. *gelöscht*
  8. Wenn man sich mit der Materie vertraut macht, sollten auch anders gestellte Fragen nicht das Problem sein, allerdings frage ich mich, warum es immer wieder mal welche gibt (Kursverantwortliche), die nicht genau lesen was da steht (Fragekatalog BVA). Irgendwelche selbstgebastelten Fragen sollten eigentlich vermieden werden.
  9. Sehe ich auch so. Und wenn überhaupt, müsste das jeder Bürger lernen. Es kommen ja nicht nur LWB in die Lage einer Notwehr, Nothilfe etc..
  10. Diesen Widerstandsfall wird es für die "Obrigkeit" faktisch und rechtlich nie geben. D.h. sobald ein paar Leute auf die Idee kommen würden Widerstand aus zu üben, würden sie vor Gericht gestellt und als Terroristen abgeurteilt. D.h. also auch, dass gegen eine (erneute) Diktatur (von den USA toleriert) in Deutschland kaum etwas entgegegen zu stellen wäre. "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" Theodor Adorno
  11. Welche Überlegungen führten den zu einem WaffG und warum sollte es solche Kommentare nicht geben?
  12. Und das wird uns auf die Füße fallen. In Zukunft also Bedürfnisnachweis für jede Waffe auf Gelb? Dank für den Meilenstein. Ich gönn es ihm ja, aber der Gesetzgeber offensichtlich nicht. Und das ist unser Problem und nicht (falsche) Nächstenliebe.
  13. Schneller als Richtgeschwindigkeit kann aber im Falle eines Unfalls darauf hinaus laufen, das beiden Unfallbeteiligten eine Schuld zugesprochen wird.
  14. Wenn dir einer bei Rot ins Auto fährt, reicht dir dann ein Handschlag und die Sache ist geklärt? Oder sind Regeln und Gesetze nur dann etwas verachtenswertes, wenn man selbst keinen Nutzen daraus zieht?
  15. Kenne den Mann nicht.
  16. Eigentlich hat ein Grenzbeamter keine Möglichkeit der Auslegung. Nimmt er sich diese Möglichkeit, ist die Frage, ob er dann alle Gleich behandelt oder Herrn Stadtrat oder Frau Doktor eher, mit "Sturmgewehr" oder 100tausend in Bar, durch winkt.
  17. Die Verhältnismäßigkeit stellst du selber her. Wenn du wegen einer Ohrfeige jemanden erschiesst, stellen andere die Verhälnismäßigkeit für dich her.
  18. Und wenn er mit Rennen aufhört, ist der Angriff dann vorbei? Die Frage wurde schon gestellt: was passiert, wenn ich ihn zufällig am nächsten Tag treffe und er wieder anfängt zu Rennen, dauert der Angriff immer noch an?
  19. Was will man mit dem verankern von Blechschränken eigentlich verhindern, umkippen? Offen sind die Dinger innerhalb von Minuten auch ohne Schlüssel.
  20. Ich habe nur das entsprechende zitiert. So wie ich das mitbekommen habe, verfügt @Cornid nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis nach den §§ 8, 13, 14, 16 bis 19.
  21. @Cornid, Schwarz auf Weiß
  22. In gerade dieser einen Sache halten sich Behörden nicht an den Buchstaben (Mir wäre es an anderer Stelle lieber) und verbreiten dadurch auch noch grob Rechtsunsicherheit.
  23. WaffVwV 10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/ Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Für die voreingetragene Waffe steht da nicht.
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