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Racebike998

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Alle Inhalte von Racebike998

  1. Kauft euch doch einfach ein Alk Messgerät , damit weißt dann genau was geht .... bzw wenns wieder geht, ich muss sagen , schätzen läuft nicht nicht wirklich gut . Die paar Euro was ein gutes Gerät kostet, sind ein Bruchteil der Strafe usw.....
  2. Jop eben noch gehabt, mit Nachdruck ging dass dann doch .... https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
  3. Wir brauchen mehr Teichanlagen, wo man schnell rein springen kann danach
  4. Ich muss also meine Magzine nicht mehr begrenzen zur Jagd auf Wild??? sondern einfach nur 3Schuss max laden? Ist irgendwie an mir vorbei gegangen
  5. Bin auch oft in Holland, (bei Nordhorn usw) aber ich habe noch keinen Waffenladen gefunden und bei den Online Seiten war das alles nicht günstiger.
  6. " nicht gewerbsmäßiges Herstellen von Waffen " ------ aua Wenn man guckt was der Typ noch so verkauft, wird mir da übel... gewerbsmäßig ??? In wieweit die Modifikation erlaubt ist, muss ein Gericht im Zweifelsfall klären, der "Schrauber" könnte ja auch argumentieren, dass er das Gefahrenpotenzial der Schreckschusswaffe durch das Deko-Laufbündel entschärfen will. Somit ist die Waffe nicht mehr schussfähig, aber in wie weit da dann noch die PTB gültig ist oder ob das Griffstück dann eine EWB brauch ..... viele Fragen. Fazit: Ist mir alles total egal, würde mir nie so einen Müll kaufen und kann da auch keinen zu raten!
  7. Erinnert sehr an den guten Little Joe PTB 380..., dann kam die Änderung vom Gesetzgeber
  8. Was mit Steinökel in Friedberg ? http://steinnoekel-friedberg.de/index.html
  9. Erstmal gebe ich "Sachbearbeiter" recht mit dem was er Schreibt und vertrete fast seine Auffassung aber.... § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. ICH habe der Behörde meine Tresore nachgewiesen durch Foto/Typenschild und Kaufbeleg auf meinen Namen. Damit habe ich §36 genüge getan, wo ich jetzt meine Tresore hinstelle/ Ort hat die erstmal nicht zu interessieren und wenn eine unangemeldete Kontrolle kommt, kann ich denen das immer noch sagen das die Waffen z.B. wo anders sind in meinen Tresoren die ich nachgewiesen hab. ICH geh sogar soweit, das ich bei einer angemeldeten Kontrolle, meinen Ultraleichten Tresor neben die Haustür stelle (innen) wo alle Waffen drin ordnungsgemäß drin sind und mir ist Rechtlich nichts vorzuwerfen ! Mann muss nur zutritt zu den Ort der Aufbewahrung gestatten, das sind in dem Fall 0,5m der Wohnung Es ist noch nicht soweit das die Behörde Lageplane von Haus und Waffenschrank anlegt. PS: Habe mir von der Behörde nach der Aufbewahrungskontrolle Formlos schriftlich geben lassen geben lassen das alles in Ordnung war . Zum Themen Ersteller: Einspruch und Klagen und die Behörde mal wieder auf den Boden der gesetzlichen Grundlage bringen!
  10. Also das immer darin Waffen gelagert werden müssen, finde ich nicht. Habe mehrere Schränke noch vor der Änderung erworben, damit ich an meinen anderen Wohn/Aufenthaltsorten meine Waffen sicher lagern kann, wenn ich den da bin. Drei Orte in zwei Bundesländern, wobei zu 99,9% des Jahres an zwei Orten keine Waffen sind. Finde es besser wenn man dort ist, die Waffen gesetzeskonform weg zu schließen, statt unter das Bett zu legen, was im unwahrscheinlichen Diebesfall ja einen enormen Rattenschwanz nach sich ziehen würde. Nur für die Orte wo ich so selten Waffen habe, sehe ich es nicht ein, einen Schrank für ca1000€ zu kaufen, sondern 150€ muss auch langen. Eingansstempel auf die Papiere und alles oky.
  11. @alzi Muss ich jetzt dem Typ vom Gewerbeaufsichtsamt + Gutachter der mir das so erklärt hat auf einem Lehrgang mit Prüfung anrufen und sagen das die keine Ahnung haben ?, wer hat die Adresse vom Oswald, der darf bloß nicht weiter dieses schöne rote Fachkundebuch vertreiben ? Ein Becher in den Garten tut nicht weh, ist dann einfach nur Stickstoffdünger, bitte schön in die Blumen einarbeiten Leider wissen wir ja nicht welche Menge da ist, das hat natürlich auch Einfluss auf die Entsorgung . OT: Mit V110 wachsen Blumen auch sehr gut, nur anderer Dünger ist billiger
  12. Pulver im Garten verstreuen, es ist dann nur noch Stickstoffdünger und die Blumen freuen sich. (sogar zulässige Entsorgung für Erlaubnis Inhaber) Nur wie viele Patronen sind es ??? Pastik oder Messing ? Ohne Erlaubnis Entsorgen, muss jeder selber wissen. Es ist verboten und stellt keine Anleitung da Evt ist das so außerhalb der BRD erlaubt, dafür is auch diese mögliche Methode gedacht. - Handschuhe und Schutzbrille tragen, im Wassereimer die Spitze abkneifen und das Pulver auskippen. Den Eimer mit dem Wasser/Pulver in den Garten. - Hülsen mit Scharfen Zünder in einem Eimer mit Öl einlegen, das zersetzt den Zünder und auch diese sind entschärft. - Dann ist es nur noch Restmüll und den kannst dein freund entsorgen oder verbrennen.
  13. Das es geklaut ist, kann man bestimmt nicht mehr nachweisen, kann ja auch vor 76 gekauft worden sein ...... oder von jemanden mit EWB bekommen haben.....
  14. Oder in einer 308Win vernichten. ? Darf jemand (Privat) ohne EWB die Munition an einen Privaten mit EWB überlassen ? (nicht gewerblich)
  15. @Skipper Hast du den FKN für die SiPi mit oder ohne Bootsschein gemacht? Ich suche derzeit einen Anbieter wo ich den FKN Schein machen kann, ohne den Sportbootführerschein zu haben. Habe selbst nur kein kleines eigenes Bötchen mit 15PS, möchte aber dennoch nicht auf die SiPi bzw. die Fallschirmraketen verzichten. Die freien Seenotmittel sind alle nur Spielzeug :(
  16. Heute können wir noch kurzwaffenschränke kaufen, Rechnung auf heute langt ja denk ich mal
  17. Habe 6 Waffenschranke und 3Wohnsitze ! Ich komm auch mit einem aus, aber lieber mal alles anmelden. Gestern noch einen kleinen B Würfel für 40€ auf ebay bestellt (120 normalerweise )
  18. Ja viele sind teuer geworden, aber ab Dienstag günstig Leider sind viele auch ausverkauft. Habe mir jetzt 5 Stück gekauft/angezeigt.
  19. Habe gerade den 3ten Schrank "angemeldet" das bekannt ist, das ich ihn habe.... werde wohl noch ein paar kaufen da ich mehrere Wohnorte haben werde .... schwer zu sagen wie viele man brauch.... Bei einem A-Schrank, reden wir von 2500€ Versicherungssumme , muss ja die Waffen verteilen
  20. Denke wenn man ein Nudelholz führt, wird dies als Waffe gelten. Wenn man nun aber zum Nudelholz, Mehl, Eier und ein kleines handschriftliches Rezept führt, denke ich das man einem keinen VORSATZ vorwerfen kann, man habe das Nudelholz als Waffe führen wollen. Wenn ich das Nudelholz aber am Gürtelholster führe und keine Backsachen mithabe... Letztendlich wird das dann alles vor Gerichten geklärt, der Staat will wehrlose Opfer... Kriminelle lassen sich durch kein noch so absurdes Gesetz abstrecken. (keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)
  21. Angerufen, Waffe von Darmstadt nach Bremen schicken lassen, zwei Tage später in Bremen abgeholt (war die vorletzte Waffe, die in Deutschland lieferbar war) B7 Also alles Tip Top, nur die Preise für Muniton usw. haben stark angezogen, bzw die Mengen die man für nen halbwegsvernüften Preis abnehmen soll
  22. Würde ich auch gerne machen, finde aber leider auch keinen Kurs in der Nähe... LK Osnabrück, Rheine, Nordhorn,Lingen....
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