Keine Rechtsberatung, meine Meinung.
Ich denke wenn du ein 30cm langes Stück Alu Rund nimmst, da ein Kaliber mal 1,5mm Durchgangsbohrung sowie ein Gewinde für den Lauf rein machst und das Ding schwarz ansprühst.
Dann sieht das pfui aus( oder hui in der Vitrine), aber dürfte Rechtlich nix sein, ist dann ja nur ein Laufgewicht bzw.
eine Mündungsbremse - Beides wäre Rechtlich ja oky und bedarf auch keiner Herstellungserlaubnis sowie einer Prüfung.
Aber wenn du jetzt anfängst an dem Stück Alu Rund, hunderte Löcher und div. Umhüllungen anbringst. Dann bist du ganz schnell beim Schalldämpfer und dann greift die volle Härte des Gesetzes, mit allen Strafen und Konsequenzen.
Also zweifelsfrei Deko wie oben beschrieben, sehe ich keine Probleme,
aber mit einem Rohr ohne Innenleben, würde ich ganz ganz Vorsichtig sein, weil alleine ein
Rohr ohne Innenleben, schon Schalldämpfereigenschaften aufweißt!!!
Von einem F Schalldämpfer.... Verwendungszweck.... Zweckgebunden... lass das ganz sein!
Lass alles was ein Rohr ist sein, das wäre mir es nicht Wert, aber muss ja jeder selbst wissen.