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gipflzipfla

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  1. Ok, das wäre ein absolutes Extrem. So müsste er ja dazu auch die Munition haben. Aber wir erinnern uns an den Fall, in dem ein Jäger seiner Tochter (s)eine ungeladene Waffe zum Zwecke eines Fotos mit Jagdbeute "überlassen" hat. Also die Tochter hatte für diesen kurzen Moment, als Unberechtigte, eine ungeladene Jagdwaffe erworben (die tatsächliche Gewalt darüber erlangt) und dem Jäger wurde deswegen der Jagdschein entzogen und seine WBK widerrufen.
  2. Weil mir dieser "TIPP" in der "Qualitätz-Jagd-Journaille" mehr als überdenkenswert vorkommt...
  3. "Von einem Berechtighten a n einen Berechtigten" Teitlzitat: "§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a ) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; ....." Teilzitat Ende Als Betreiber einer Gastwirtschaft ist man nicht automatisch auch Berechtigter im Sinne des WaffGes
  4. @Homi, Hast Du die Eingangsfrage gelesen (und sie auch wirklich verstanden) ? Du kannst bezüglich erlaubnisfreiem Führen von Jagdwaffen etwas googlen... Das von Dir im Gesetzeszitat fett Hervorgehobene ist nur dann erlaubt wenn es auf direktem Wege ins Jagdrevier oder auf dem Weg nach Hause, aus dem Jagdrevier, erfolgt. Darüber gibt es absolut keine Zweifel.
  5. Übrigens, jetzt kommt der Hammer.... Die "Qualitätz-Jagd-Journaille": Was meint ihr zum Tip im Fall 7 Teilzitat: "..... Tipp: Am besten kommt das gute Stück mit in die Kneipe und wird vom Wirt in einem separaten Raum eingeschlossen, zu dem nur er Zugang hat. ....! Teilzitat Ende Also dem Tip, dass man seine Jagdwaffe einem eventuell Unberechtigtem zur Verwahrung aushändigt .... Quelle: https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/waffenrecht-10-fehler-um-seinen-jagdschein-und-wbk-zu-verlieren-35832
  6. Und für dieses gilt ein anderes WaffGes (Abgesehen einmal davon, dass diese Jäger sich dann im eigenen Revier bewegen und die Jagdwaffe ohnehin erlaubnisfrei führen dürfen) Die Eingangsfrage zielt ja letzendlich a u c h darauf hin ab, was passiert, wenn man von einem ihm unbekannten Polizisten kontrolliert wird? Das könnte der Fall sein, wenn man über eine Stadtgrenze hinaus zum Wildhändler fährt, auf einer Wegstrecke, die weder ins eigene Revier noch vom Revier nach Hause führt.
  7. Ich nehme C, weil der Transport von erlegtem Wild keine unmittelbare Jagdausübung darstellt und das erlabunisfreie Führen der Jagdwaffe nur auf direktem Wege ins Revier und von dort nach Hause erlaubt ist. Wie Jagdausübung definiert ist, liest man aus dem Bundesjagdgesetz und den einzenen Landesjagdgesetzen. Der "kleine Abstecher" zwischendrin, das kurze Anhalten ist ebenso nur auf diesem direkten Wege erlaubt. https://german-rifle-association.de/erlaubnisfreies-fuehren-von-schusswaffen-nach-§§-12-abs-3-13-abs-6-waffg-ein-ueberblick-ueber-die-aktuelle-rechtslage-fuer-laien-und-juristen/ Wie immer gilt aber auch hier: "Wo kein Kläger, da kein Richter!" ..dünnes Eis !
  8. Ja, genau so Im Forum wurden schon kuriosere Fälle "diskutiert" ...
  9. Zwei Leute "versichern an Eides statt, dass...." Dir ist schon klar was ein, irgendwann bewiesener, Meineid für die Beiden bedeuten könnte? Und wenn die Puffn 7 mal im Utraschallbad gewesen wäre... "Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!"
  10. http://pisrs.si/Pis.web/pregledPredpisa?id=ZAKO1440 Sinngemäß übersetzen kannst Du Dir die §§§ mit Deepl.com Teilzitat: " über Waffen (ZOro-1) (Amtsblatt Nr. 5) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Zweck des Gesetzes Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen sowie Einzelunternehmern (im Folgenden "Unternehmer" genannt) im Zusammenhang mit Waffen zum Schutz des menschlichen Lebens, der Gesundheit und Sicherheit sowie der öffentlichen Ordnung. Dieses Gesetz regelt den Erwerb, den Besitz, die Verbringung und den Umlauf von Waffen nach Maßgabe der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13.9.1991, S. 51), zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 137 vom 24.5.2017, S. 22). Artikel 2 Begriff der Waffen (1) Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, die so beschaffen, verändert oder angepasst sind, dass sie unter dem Druck von Luft, Schießpulver oder anderen Gasen oder anderen Treibmitteln Kugeln, Schrot oder andere Geschosse abfeuern oder Gase, Flüssigkeiten oder andere Stoffe zerstreuen können, sowie andere Gegenstände, die ihrem Wesen nach insbesondere dazu bestimmt sind: - um durch unmittelbare Einwirkung einen Angriff oder eine Gefahr zu verhindern oder zu verringern; - für die Jagd; - für das Sportschießen. Artikel 3 Klassifizierung und Einstufung von Waffen ......" Teilzitat Ende Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version) ....... Und dann gibts da auch Foren.... Vielleicht hilfts Dir ja https://www.forum-slowenien.de/viewtopic.php?t=2099 *gefunden via Google :
  11. Nutzt Einem aber nix, wenn man nicht gleich auch bereit dazu ist, diese bis in die letzte Konsequenz zu benutzen. Die daraus erworbene Erkenntnis könnte hart werden... Ok, anderes Thema
  12. ...sind ja nicht Alle gegen Alles und Jedes
  13. ...gute Chancen, dass sie zukünftig pro Waffen schreiben
  14. https://www.ooeljv.at/wp-content/uploads/2014/12/Thema-Bleifrei_N145.pdf Teilzitat: "....Auf Schießständen ist die Verwendung „bleifreier“ Solid-Geschosse problematisch. Der deutsche „Bundesverband Schießstätten e.V.“ hat durch Versuche festgestellt, dass die Rückprallgefahr dieser Geschosse von den Sicherheitsbauten (vornehmlich Hochblenden) deutlich größer ist, als bei den herkömmlichen Bleikerngeschossen. Dies hat zur Folge, dass der Rückprallschutz auf den Hochlenden kostenintensiv verstärkt werden muss. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob die waffenrechtliche Erlaubnis des jeweiligen Schießstandes neben dem Verschießen von Mantelgeschossen die Verwendung bleifreier Solid-Geschosse überhaupt zulässt. .... " Teilzitat Ende Ich könnte mir vorstellen, dass manche Sachverständige gewisse Schießstände als nicht sicher erachten. Bei uns war bleifreie Munition bis vor Kurzem auch nicht erlaubt.
  15. @ALBA, zumindest hast Du jetzt auf Grund dessen schon einmal gelernt, (m)einen Nicknamen korrekt zu schreiben. Siehste.. so geht das...geht doch Mir hat man als Kind zuallererst höffiche Umgangsformen beigebracht. Aber eben auch gnadenlose Ehrlichkeit! Der allererste Satz in meinem Posting lautete sinngemäß: "Hinzuziehen eines fähigen Justitiars, um die Rechtlage zu besprechen und dann.... !". Von, Zitat @ALBA, "klagen, klagen, klagen..." , Zitat Ende, war niemals die Rede. Einen Bescheid zu beeinspruchen bedingt ebenfalls noch lange keine Klage. Mann kann (s)einen Einspruch immer noch kostenlos zurückziehen, falls das besser ist! Sei Dir sicher: ich würde es tun, falls notwendig! Aber als bester Buntländer aller Buntländer nickt man offensichtlich eben lieber ab.... aber dann hört auf mit dem Herumgeheule!
  16. Ich behaupte nicht, dass Du ein Idiot wärst, weil Du eine Aussage nicht sinngemäß erfassen konntest.... (Gedanken sind allerdings zollfrei!)
  17. In so einem Fall würde ich mich hilfesuchend an den nächsten Justiziar des BDMP wenden.... ! W e n n nötig: - Antrag auf Erweiterung des Bedürfnisses stellen (Begründung: Du willst keine weitere KW erwerben!) - Bescheid abwarten - falls nötig, gegen diesen Bescheid vorgehen - bis dahin eben mit der Leihwaffe weiter sporteln.... Zu solchen Dingen kommt es ja nur, weil sich Niemand dagegen wehrt !
  18. ...zu viel ! ..... Chaixx auf die paar €netten und mache es zukünftig besser! Diese Tips sind Bargeld für Dich! Ja, genau
  19. Zum Nachweis dafür, dass Einem die Staatsangehörigkeit nicht entzogen wurde! Reisepass und Personalausweis haben ein Ablaufdatum! De facto muss man sich das rechtmäßige Führen einer Staatsbürgerschaft alle paar Jahre behördlich bestätigen lassen, um echte Anerkennung zu erfahren. Teilzitat aus Wikipedia: "Ein Reisepass (in Deutschland im amtlichen Sprachgebrauch auch als Nationalpass* bezeichnet) ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der vom Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt...." Teilzitat Ende Kennst Dich nix aus, oder? Staatsbürgerschaftsnachweis ..... Klick --> * nicht zu verwechseln mit dem Nazionalpass, der so manchem Staatsbürger heute von politisch Andersdenkenden recht leichtfertig und überschnell ausgestellt wird !
  20. Stelle Dich einmal auf die Leeseite vom starken Wind... so ca. >30m Dann sprechen wir noch einmal darüber. Das, was ich letztens von einer KK am Schießstand zu hören bekam, war das "pfffffpffffpffffpfffff", kurz hintereinander. Der SD dazu kostet allerdings auch ein paar €netten mehr. Soll heissen, es ist alles "situationsabhängig" und wenn ich einen beschissenen Schalldämpfer benutze, dann kanns Ergebnis eben genau nach besonderem Wunsch ausfallen. Ja, gut, ok.... das ist, in diesem Falle, auch gut so Aber man muss Andere nicht für blöder verkaufen wollen, als man... ect. Das macht einen nur unglaubwürdig! Mich stört an der Argumentation des Gesetzgebers eigentlich ganz besonders, dass man mit der "verminderte Gefährdungswahrnehmung von einem Schuß durch Waldspazergängern" ablehnend argumentiert. Wenn der einmalige Schuss draussen ist, gibts keine Gefahr mehr. Und es rennt draussen keiner herum, der mit dem, schallgedämpften, Halbautomaten mehrfach Schussserien im Wald abgeben würde...
  21. Österreich und Deutschland sind davon ausgenommen....
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