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gipflzipfla

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  1. Seas. Ab sofuat leida nua noch in seim Viereck (Warum der nicht auf und davon ist, kann ich mir nur mit seiner Sorge um die persönliche Versorgungsklage erklären... aussichtsloses Unterfangen, wenn mans nicht gelernt hat. Dafür ist er dann wohl zu weich)
  2. und noch eines: https://kaernten.orf.at/stories/3058545/ auch nicht klassisch... ich weiss 😞
  3. ich dachte eher an so ein klassisches Sommerloch-Thema Grad hab ich keines... Ausser, dass es Richtung Süden mal wieder richtig fetten Stau gab: https://kaernten.orf.at/stories/3058496/
  4. die ich habe, war durchaus positiv, für mich Auch Gutachten eine öffentlich bestellten SV sind nicht unerschütterlich. Aber das ist eine rein private Angelegenheit, die ich öffentlich nicht ausbreiten werde. Es gibt auch Folgeinstanzen.. was sich dann über Jahre hinweg zieht . Aufgegeben wird ein Brief!
  5. Korrekt.... freie Gutachterwahl durch gerichtliche Beauftragung. Aber ein Gutachter ohne äöffentliche Bestellung wird gar nicht erst herangezogen. Natürlich kann man jedes Gutachten mit einem Gegengutachten kontern. Wir blicken gespannt auf das, was kommen wird (ich zumindest)
  6. Wenn man eventuelle Beleuchtungsverhältnisse in Betracht zieht... Im Halb- bis Dreivierteldunkel eine gute Kopie von einem Original zu unterscheiden, wobei man noch dazu nur auf die Mündung schaut, dann dazu die allgemeine Bedrohungssituation? Bislang wurde ja nichts über genauere Umstände bekannt. Blättere einmal etwas zurück..... edit hats gefunden.... Seite 22, Beitrag von Floppyk, -->> Klick und scrollen
  7. Das BKA habe ich gestern schon ins Spiel gebracht... die Bematen dort sind alle gerichtlich anerkannte Sachverständige. Die Knarre ist eben nur dann eine Knarre, wenn sie nicht alleine aus Brotteig geknetet und eingefärbt wurde. Der Tatvorwurf, schwerer erpresserischer Raub/Erpressung (wurde gestern in PK so angedeutet.), wird ihm wohl angelastet werden.
  8. habe ich ja nirgendwo gemacht.. sondern sogar darauf v e r l i n k t, wie man öffentlich bestellter (vereidigter) Sachverständiger werden kann. Dazu ist ein Meistertitel (der Technikertitel ist noch besser, weil von der IHK höher eingestuft) erforderlich. Und bevor es darum auch wieder eine Debatte gibt: zu meiner Zeit waren das zwei deutlich unterscheidliche Bildungswege. Mittlerweile wurden die Anforderungen eben angeglichen. Wer heute eine Ausbildung in die Waffenrichtung anstrebt, geht nach Ferlach: 4 jährige Berufsausbildung, -->> Klick 5 jährige Berufsausbildung, -->>klick Nicht umsonst finden sich in Ferlach viele deutsche Schüler ein....
  9. So schauts aus. Wer seinerzeit als KFZ´ler bei einer Versicherung untergekommen ist, hat eben Gutachten geschrieben. Daneben gab es auch die freien Sachverständigen (Büros), welche GA geschrieben haben... ( mit zwei erlernten Berufen inkl, Meisterprfg, war ich natürlich niemals für den GA qualifiziert.) Bei uns sind die Versicherungen schon lange dazu übergegangen, keine Mannschaften eigener SV´s mehr zu beschäftigen. Heute überwiegend extern, aus Kostengründen. Es ändert aber nichts daran, dass die Knarre vom Yves ausschließlich ein beeideter (gerichtlich anerkannter) SV checken und das Gutachten dazu schreiben wird.
  10. Ich nehme es zur Kenntnis, dass Du eine Meisterprüfung absolviert hast
  11. mit dem Meistertitel alleine nicht. Ich habe auch hier nichts anderes behauptet! Einfach genauer lesen Soll es auch nicht..... Die Meistertitel bekommt man ohnehin geschenkt (nach Anforderungen der heutige Zeit) Ich habe halt Prüfungen dafür abgelegt. Studium wollte ich nicht. Hat mir keiner finanziert
  12. Du hast Recht, wir einigen uns darauf.. sagte ich doch
  13. Wir einigen uns darauf, dass Du Recht hast, weil Du Recht haben willst...das ist ok für mich. Mein Berufsleben war ausgefüllt und interessant.. Ich muss ja nicht mehr Ich führe übrigens zwei Meistertitel. Nur so, Handwerk. Nix IHK
  14. In Canada wirst Du vielleicht gleich vom Besitzer der Hütte und des Grundstückes erschossen... (fraglich, was da besser ist.) So wie man lesen konnte, hat er die Hütte aufgebrochen und sich häuslich darin eingerichtet. Der Besitzer hat die Polizei gerufen, Sollte ich das missverstanden haben, dann gilt Geschriebenes natürlich nicht und ich entschuldige mich vorsorglich gleich für das, was war, für das was ist und für das, was kommen wird!
  15. Stuhlkreis... Ich schlage einen Stuhlkreis für Yves vor. Dann besprechen wir das Drehbuch für den Film?
  16. Falls es wer werden möchten... (ich dürfte mich darum bewerben, ich erfülle die Voraussetzungen). Nur ein x-beliebiges Beispiel: Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? -->> Klick Da "Gutachter" kein geschützter Titel ist, darf jeder Hampelmann oder sonstwer "Gutachten" ausfertigen. Der Knackpunkt ist die Anerkennung dieser Gutachten vor Gericht. Aus diesem Grunde beauftragt ein Gericht im Anlassfall ausschließlich öffentlich bestellte, vereidigte, Gutachter. Diese werden dann in einer Auflistung der IHK geführt. Und dann gibts da noch den Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. -->> Klick falls Jemand höhere Weihen anstreben möchte Wenn man den allgemein anerkannten SV anstrebt, empfiehlt sich übrigens ein Meistertitel in der bevorzugten Sparte. Damit kann ich dienen.. (nur so, damit ich hier auch einmal etwas strunzen kann ) Und selbstverständlich gibts den öffentlich bestellten Sachverständigen auch für die Sparte Waffen. Einen davon kenne ich schon über Jahre hinweg persönlich recht gut.
  17. Das habe ich auch nirgendwo behauptet, Im allgemeinen Sprachgebrauch heisst es, zumindest bei uns, "gerichtlich vereidigter Sachverständiger". Ein Verwaltungsverfahren auf Antrag bei der IHK... mit gutem Willen wird man dann zum öffentlich bestellten Sachverständigen Gutachter erkoren. Frag mal bei der IHK an
  18. das BKA hatte ich schon erwähnt Die Leute dort gelten (für mich) mit Sicherheit als gerichtlich vereidigte Sachverständige
  19. Ja genau. Und alle waren bis an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit mit dem Fall beschäftigt. In zum Teil 5 bis 6 fachen Nachtschichten. Haben sie gesagt
  20. Absolut falsch! Wenn da im Rahmen einer Pressekonferenz etwas Falsches behauotet wird, dann wird das für die Verhandlung zum Bummerang. Man stelle sich vor, es heisst auf der PK " ein brandgefährliches Schießeisen..." Und das Gutachten sagt dann: " ääätsch.. eine Wasserpistole! " Oder das Gutachten über die Waffe ergibt, dass sie gar nicht funktionsfähig ist, weil im Inneren ein Federbruch vorliegt, so dass der Schlagbolzen unwirksam ist. Oder, oder, oder.... Wie will man das denn feststellen? Mit einem Probeschuss im Rahmen der Verhaftung, oder wie? Ne, ne.. feuchte Träume, sag ich dazu nur! Es ist Sache eines vereidigten Sachverständigen, ein gerichtlich verwertbares Gutachten über diese Waffe zu fertigen.
  21. .....hat immerhin etwas länger gedauert, als Sonntag Abends im TV Tatort einen Mörder zu überführen und zu fassen
  22. Darum alleine gehts aber gar nicht... Der Sportschütze steht auch nicht als Sachverständiger vor Gericht, wenn der Richter genau diese Waffe von ihm erklärt haben will. Und jeder gute Verteidiger wird Mittel und Wege suchen, um einen Verfahrensfehler zu finden...
  23. Vermutlich ist das noch Gegenstand der Ermittlungen.. Eine Antwort auf eine Frage in der PK war: "..dazu kann ich nichts sagen, ich war bei der Festnahme nicht dabei..." Immer diese eiligst einberufenen Pressekonferenzen
  24. Rapper schießt sich aus Rache gleich noch ein zweites Mal ins Bein -->> Klick :D
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