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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Naja, die haben ein Impressum, da steht der aktuelle GF. weitere Infos gibt’s im Handelsregister und im Bundesanzeiger
  2. Ne Reaktion ist für mich was anderes als gefragt zu antworten aber gut, ist eh fürn Arsch… feiert euch und den VDB ruhig weiter
  3. Das jemand sagt das es der DJV fordert? Wie z.b. der "Tactical Dad" Also sagt der DJV, FALSCHBEHAUPTUNG; das fordern wir nicht.
  4. Bayern....da ist alles anders
  5. DJV sagt nein, was kannst daran nicht verstehen ?
  6. Steht nix zum Thema
  7. Was macht der VDB ?
  8. https://www.dietenheim.de/startseite/rathaus+dietenheim/kreistagswahl+2024.html Öffentliche Bekanntmachungen NR.304 bei den Grünen: "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 301 Dumlu, Masallah, Dipl. Wirtschaftsinformatiker, 1975, Illerkirchberg 302 Frohnmüller, Pia, Abiturientin, 2004, Illerkirchberg 303 Sprengard, Andreas, Dipl. Ingenieur, 1979, Illerkirchberg 304 Schmid, Hans-Peter, Sachverständiger, Gutachter, 1955, Illerkirchberg"
  9. Und in welchem Land ?
  10. HP bei den Grünen 😂😂😂😂😂
  11. Wieviele der Vollmitglieder finden das gut was der VDB aktuell tut?
  12. Oder auch nicht 😂🙈🙈
  13. Da steht was zugelassen wurde, nicht was es gibt. Ist ein riesen Unterschied!!
  14. IN WO darfsst nix anbieten. Es war ein SCHIESSSTAND gemeint!
  15. Nö, hat er nicht. Er hat Aussagen von irgendwem was er denkt was die Waffen "wert" sein könnten.........oder halt auch nicht. Nur, welcher Wert? Endkundenwert? Ankaufswert? Solange derjenige der diese Aussage zum "wert" macht die Waffe direkt kauft, ist die Aussage nichts wert.
  16. Was wäre das ? Ist ja ggf. relevant......
  17. CZM52

    Probleme mit S&W 686

    Im Ernst??? Neuwaffe, also zum Händler und dann zum Imprteur. und das ohne daran rum zu schrauben und zu basteln 🙈🙈🙈
  18. Und was soll dazu ein Händler sagen ? Das er garkeinen Einblick ins NWR und die dort hinterlegten Bedürfnisse hat ?
  19. Das darfst du gerne tun, und wenn es am Ende ein Richter anders sieht, sagst halt zu deinem Mandanten ….“tja , sehe ich anders, aber wir haben halt verloren.“ haftbar bist ja nicht,( ich schon) und da ich weiß das es etliche Behörden sehen wie ich, gibt’s bei uns halt ohne eingetrage Waffe keine Muni.
  20. jo, der eine SB mosert, der schlecht gelaunte Zeigt dich an.............. Der Mun-Stempel gilt für EINGETRAGENE WAffen, nicht Voreinträge
  21. A liegt wohl am GESETZ; da steht nämlich: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Nicht für VOREINTRÄGE
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