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German

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  1. Die hatten ihren eigenen Amoklauf, da haben die die Briten nicht gebraucht...
  2. Die Antwort nimmt Bezug auf die Antwort auf eine andere Kleine Anfrage, genauer auf Antwort Nummer 14 von hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811246.pdf Da stammt die Zahl 700 her, ohne genauer aufgeschlüsselt zu werden.
  3. Ziemlich genau, seit es die ungarische Geco gibt...
  4. Das Thema hatten wir schon in anderen Threads zu solchen Vorkommnissen: Letztendlich sind es die Qualitätskontrollen, die den Hauptunterschied zwischen hochpreisige(re)r Munition und "Billigmunition" ausmachen. Deutsche GECO hat bisher z.B. noch keine Probleme gemacht, kostet halt auch 10-20% mehr. Und der kostenbewusste Käufer greift halt tendenziell zum vermeintlich preisgünstigsten Produkt. Bei Munition hat das in wie hier gelagerten Fällen halt unter ungünstigen Umständen deutlich spürbare Auswirkungen.
  5. Weil es hier wohl drum geht, sportlich nicht mehr einsetzbare weil ausgeschlossene Waffen "mal schnell" auf ein anderes Bedürfnis zu übernehmen. Das ist bei einem Jäger für Langwaffen recht problemlos und "unlimitiert" möglich. Kurzwaffen darf er ohne besonders begründetes zusätzliches Bedürfnis üblicherweise nur zwei erwerben und praktisch alle Jäger, die ich kenne haben auch 2 Kurzwaffen und damit eben nicht mehr die Möglichkeit, "mal schnell" eine weitere, sportlich nicht mehr nutzbare Kurzwaffe mit einem jagdlichen Bedürfnis zu begründen.
  6. Der hilft Dir aber auch "nur" bei Langwaffen. Das sind zwar beim diskutierten Thema sicherlich die Meisten, aber eben auch nicht alle. §6 AWaffV betrifft aber grundsätzlich alle halbautomatischen Schusswaffen.
  7. So isses richtig. Ansonsten wurde hier im Thread ja schon vieles Richtige gesagt. Kurz zusammengefasst: Das ist als allgemeine Aussage falsch. In den von Fyodor genannten "Streitfällen" mit Feststellungsbescheid sollte man von jeglicher Veränderung absehen, die die wesentlichen Eigenschaften der Anbauteile und damit Aussehen und ggf. Funktion verändert.
  8. Auch die "Spielzeugpistole" ist per Definition des Waffengesetzes eine Schusswaffe. Da sie aber als weitestgehend ungefährlich angesehen wird, unterliegt sie den meisten einschränkenden Regeln halt nicht. Hier geht es aber nicht um die Spielzeugwaffe sondern um einen für Schusswaffen bestimmten Laser. Und der ist eben nirgends irgendwo ausgenommen.
  9. Biste Dir da so sicher? Wer... ...schreibt, wird ziemlich genau wissen, was er tut.
  10. Und schon wird jemand im BKA sitzen und eine eMail an eGun schicken...
  11. L-L und Schmitz haben völlig Recht. Auch wenn die Spielzeugwaffen ansich von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen sind, sind es dennoch Schusswaffen i.S.d. Gesetzes* (nur fallen sie halt nicht unter dessen Regelungen). Das Verbot von Waffenlampen bezieht sich aber auf die Lampen selber und deren Bestimmheit zur Montage an Schusswaffen (ohne zu differenzieren, ob diese jetzt vom Gesetz ausgenommen sind oder nicht, zumal ja häufig - wie im hiesigen Fall - eine Kompatibilität gegeben ist). Diese ist gegeben, auch wenn die Waffe unter die Ausnahme der Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2 fällt. * "Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden." Nein, kann man nicht.
  12. Mit ein paar Klicks bei eGun kann man dann übrigens mindestens 13 Käufer für diese "Spielzeugpistolen-Lasergriffschalen" finden, ohne irgend eine Behörde zu sein. Und da eGun auch noch erlaubt, die Bewertungen der jeweiligen Nutzer aus ihren anderen Käufen zu betrachten, kann man daraus wiederum abschätzen, wer von diesen 13 Käufern vermutlich auch scharfe Waffen, darunter interpoliert anhand des Kaufverhaltens wohl auch 1911er, besitzt... ...aber es muss halt auch Dumme auf der Welt geben.
  13. Schreibt der Anbieter doch in seiner Produktbeschreibung. Wieder ein kluger Kopf, der eine tolle Geschäftsidee hat, die waffenrechtlich kompatibel formuliert wurde... Dass es hier aber nicht um die vermeintliche Bestimmung* des Verkäufers sondern um die Möglichkeit der Montage* geht, wird das früher oder später schon noch den richtigen Stellen auffallen. * Wenn der kluge Kopf keine eigene Produktion für die Dinger hat, was zu bezweifen ist, ergibt sich die Bestimmung nicht aus seinen Verkaufstexten sondern aus den Absichten des eigentlichen Produzenten (Airsoft-Schrott aus China? https://www.aliexpress.com/store/product/Silverback-Airsoft-Outdoor-Game-Tactical-Red-Dot-Laser-Sight-Laser-Grip-for-GBB-1911-Laser-Grip/1485156_32282036055.html). Und der dürfte die Teile nicht für "Spielzeugpistolen" i.S.d.WaffG herstellen. Und am Ende eckt er halt am CE-Zeichen an...
  14. Ich mach' jetzt mal den Aushilfs-Alzi: Sachkunde ist aber schon grundsätzlich vorhanden, oder sind das Erbwaffen? Und jetzt zum hilfreichen Teil: Bei der zuständigen Waffenbehörde. Welche Waffenbehörde zuständig ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (Stichwort Wohnsitz, Erforderlichkeit einer An-/Ummeldung des Selbigen), den man hier nur bruckstückhaft erahnen kann.
  15. Solch veritabler Argumentation kann man kaum etwas entgegenhalten... Aber lebe ruhig weiter in Deiner eigenen Welt, wie Du Dir sie denkst/wünschst/machst. Der Threadstarter muss sich halt mit der Realität rumschlagen und dem helfen Deine falschen Behauptungen nur wenig weiter.
  16. Das ist falsch. Auch das ist falsch. Natürlich führt ein nicht ordnungsgemäß durchgeführtes Prüfungsverfahren - und dazu zählt auch die fristgerechte Anmeldung der Prüfung - zur Ungültigkeit bzw. Nichtanerkennbarkeit der Prüfung. Damit ist dann auch ein sich auf diese "Prüfung" beziehender Sachkundenachweis nicht gültig. Und genau das liegt hier vor. Vollkommen zurecht, wenn die geschilderten Umstände zutreffen.
  17. Ich weiss, es ist schwer auf die vorherige Seite eines grade mal zweiseitigen Threads zu schauen. Aber da steht's. Aber aber als kleiner Spoiler: Eine der allgemeinen Voraussetzungen für Waffenerlaubnisse liegt nicht vor, hier der ordnungsgemäße Sachkundenachweis. Das liegt nicht in der Schuld des Threaderstellers, ändert aber nichts an der Situation.
  18. Dass die "bestandskräftigen Erlaubnisse" doch nicht so bestandskräftig sind, wie WOF behauptet, weil die Rücknahme eben bereits angekündigt wurde und dieser Umstand überhaupt erst der Auslöser dieses Threads war.
  19. Mach' Sachen... ...nicht, dass das Threadthema begonnen hätte mit: Die Rücknahme wurde also bereits angekündigt, eine Heilungsmöglichkeit aber - mit generöser Frist - angeboten. Und WOF redet von... Weil...
  20. Na, wenn Du das sagst.
  21. German

    Instruktion Anfänger

    Es ging bei dem von mir zitierten Abschnitt um die "Erklärung der Funktionsweise". Die Extremform davon sind die Stundenlangen theoretischen Unterrichte bei Bundeswehr und Polizei, in denen in inneren Abläufe in der Waffe und der Abzugsmechanik gepaukt werden müssen und zum Schiessen vollkommen unnützer Ballast sind. Das Unterstelle ich Jack nicht, das ist aber eine Gefahr, dass sich der Unterrichtende da verrennt. Ich habe auch nicht davon geschrieben, dass man die Handhabung der Waffe (Laden, entladen, die (möglichst wenigen) Bedienelemente) nicht erklärt. Das gehört selbstverständlich in eine trockene Einweisung vor der ersten Schussabgabe, und das sogar recht ausführlich, so dass da schon eine gewisse Handhabungssicherheit geschaffen wurde. Auch darüber habe ich nichts gesagt, auch das ist eine Selbstverständlichkeit. Mit... ...ist gemeint, dass ich weder etwas über die genaue Funktion des Abzugsmechanismus noch die genaue Funktion des Verschlusses-/Verriegelungsmechanismus wissen muss. Das sind technische Abläufe in der Waffe, die letztendlich irrelevant sind. Wichtig ist die richtige Handhabung der Waffe und die Kenntnis des Ablaufes von Laden/Schiessen/Entladen. Und das sollte so früh wie möglich richtig beigebracht werden, bevor sich da Falsches festsetzt. Es macht IMHO auch nochmal einen Unterschied, "blutige" Anfänger und Leute, die ihre Fähigkeiten verbessern wollen schiessen zu lassen. "Einfach mal schiessen lassen und dann korrigieren" ist eher etwas für Leute, die bisher schon irgendwie schiessen. "Von Anfang an zeigen, wie es richtig geht" für die, die bisher nur aus Film und Fernsehen qualifiziert sind...
  22. Die Waffenbehörde, in deren Zuständigkeit der Lehrgang durchgeführt wird und die Behörde, in deren Zuständigkeit die WBK erteilt wurde, müssen ja nicht die Gleiche sein. Und wenn, sind das nicht zwangsläufig die gleichen Mitarbeiter. Wenn die Zuständigen erst später zur Erkenntnis kommen, dass das nicht passt, dann ist das so. Da gibt es keine Automatismen.
  23. German

    Instruktion Anfänger

    Das sind dann teilweise die Quellen für die unerklärlichen Löcher überall ausserhalb des Kugelfangs. Die grundsätzliche Haltung der Waffe, dass man einen Abzug zieht und nicht reisst und wie das Visierkonzept funktioniert sollte man den Leuten durchaus schon vorher erklären. Das klingt vielleicht lustig, ist aber bitterer Ernst bei wirklichen Neulingen. Die kennen den Mist üblicherweise nur aus dem Fernsehen... Der Unterschied bei der Schusswaffe ist halt, dass man damit schon das eine oder andere kaputtmachen kann. Das hier halte ich übrigens nach der Einführung und Ausbildung von ein paar hundert Neuschützen für Käse.
  24. German

    Instruktion Anfänger

    Unnötig und zuviel. Das macht die Waffe von ganz alleine. Das ist das Wichtigste. Zumindest wenn Du Dich auf "Die 4" beschränkst. Die falsche Anwendung der grade neu gelernten Regeln verhinderst Du, indem Du die Handhabung auf dem Stand auf das notwendigste einschränktst (die Waffen liegen schon auf der Ablage vs. werden aus der Tasche geholt). Siehe oben, interessiert am Anfang IMHO eher nicht. Die Leute haben ja keine eigenen Waffen und daher ist das Thema für sie noch nicht relevant. Nach den Sicherheitsregeln die nächstwichtige Einweisung. Mit einem richtigen Griff an der Waffe kann schon kaum etwas passieren (incl. der Erläuterung, wann der Abzugsfinger wohin gehört - und das hoffentlich nicht "sportschützenüblich"...). Mit der richtigen Handhaltung wird das Treffen auch einfacher. Da besteht die Gefahr, dass das zuviel wird. Lässt sich aber je nach Schiessstand u.U. nicht vermeiden. Lieber weniger Blabla vorneweg und den Leuten klarmachen, dass sie einfach ganz enspannt das tun sollen, was ihnen am Stand gesagt wird. Die Leute nicht mit Informationen zuschmeissen und überfordern. Da und nirgends anders. Überfordern tust Du sie mit dem Ganzen, was Du ihnen davor beibringen möchtest. Die einzelnen Elemente der richtigen Schussabgabe kann man aber je nach Stand Schritt für Schritt beibringen. Bei statischen 25m-Ständen ist das aber schonmal schwieriger als bei Ständen mit Vorgehtiefe und der Möglichkeit auf Distanzen zu schiessen, auf die der Schütze sofortiges Feedback über seine Fehler und Veränderungen bekommt. Die Tendenz besteht bei Wissenden und bei (vermeintlich) komplexen Themen grundsätzlich immer, das geht nicht nur Dir so. Beim gegebenen Thema sollte man den Sicherheitsaspekt (Sicherheitsregeln, wie werden die in Handlungsabläufe umgesetzt) und den Schiesstechnikaspekt IMHO trennen. Erst theoretisch und dann trocken praktisch den sicheren Umgang vermitteln. Wenn das dann klappt, das tatsächliche Schiessen beginnen. Meiner Erfahrung nach geht das ziemlich zügig, wenn man das Thema nicht unnötig verkompliziert und keine unnötigen "Sicherheits"regeln vermittelt.
  25. Diese "Formalie" soll dem Amt aber eben ermöglichen, durch die Teilnahme eines Behördenangehörigen Mauscheleien bei der Prüfung zu erkennen und zu unterbinden. Wenn ich das als Durchführender "vergesse", kann das Schlamperei oder Absicht sein. Kennst Du die Vorgeschichte, ob's nicht vielleicht schon ähnliche Vordälle beim Durchführenden gab und die Behörde vielleicht schon entsprechend mit dem Finger gewedelt hat? Dass sie den vermeintlich Sachkundigen nicht negativ gegenüberstehen, zeigt ja die einjährige Nachreichefrist eines ordnungsgemäßen Sachkundenachweises.
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