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German
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Der "Artikel" ist hauptsächlich eine Aneinanderreihung von Behauptungen und Zitaten (teilweise aus anderen Artikeln) aus "vertraulichen Quellen". Hast Du die angeblichen Informationen alle mal verifiziert? Kaum.
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Alter, ist das Dein Ernst? Und da sag nochmal einer, dass Moskaus Investitonen in die Kremslins vergeblich wären...
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Kleine Querschnittsfläche, sehr geringe Masse, geringe Energie, Widerspruch von Durchschlag und Wundwirkung. Physik kann man nicht bescheissen und PDWs sind eben das: Nahbereichsverteidigungswaffen. Dafür sind sie gut geeignet. Sie sind kein Ersatz für Maschinenpistolen und erst recht kein Ersatz für Sturmgewehre. Ich kenne einige Beschaffungsvorgänge der MP7 im behördlichen Bereich, die dafür angelegten Kriterien sind häufig sehr... äh... praxisfern. Wie gesagt, diese Dinger haben eine kleine ökologische Nische in der sie ihre Vorteile ausspielen können. Ggf. sogar als querschnittliche Streifenwagenbewaffnung , wenn man vom "besser als nichts"-Ansatz ausgeht. Aber man sollte sich ihrer diversen Nachteile sehr bewusst sein. Leider ist das oft nicht so, da das HK-Marketing in diesem Fall mal außerordentlich gut war...
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Du meinst die Polizisten, die da mit Pistolen, Maschinenpistolen und Sturmgewehren und ballistischen Schilden vor dem Supermarkt standen und dann nicht oder nur sehr eingeschränkt schiessen konnten, weil sie sich selbst in eine Kreuzfeuersituation gebracht haben? Das Problem war eher taktischer denn ballistischer Natur... Und vorab mit Sturmgewehren in einen Laden voller Geiseln zu schiessen ist polizeilich auch kein guter Ansatz. Eine der Feststellungen ist, dass sie (also Spezialeinheiten, die diesbezüglich sowieso schon recht gut aufgestellt sind) sich weniger Gedanken über andere oder neue Bewaffnung machen müssen und vielmehr ihre Einsatztaktiken anpassen müssen.
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Nicht vergessen, dass sich in den letzten 37 Jahren in Taktik und Schiessausbildung doch noch ein kleinwenig verändert hat...
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Die Stichworte dazu sind Bereich Kommerzielle Koordinierung (BKK) und IMES Import-Export GmbH. https://books.google.de/books?id=PtPzBQAAQBAJ&pg=PA77&lpg=PA77&dq=mfs+waffen+österreich+beschaffung&source=bl&ots=cYZDq_1qY6&sig=swKqWgtujx3uIJK4ELH-7PkTXug&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjKqvfLhMrWAhVM6xQKHXU8D_cQ6AEIJjAA#v=onepage&q=mfs waffen österreich beschaffung&f=false Die betreffenden Waffen wurden sehr wahrscheinlich über Österreich bezogen.
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Die brauchten sie nicht für die Briten bauen/entwickeln, die gibt es bei jeder Modellserie ab Werk und wird meist schon recht früh angeboten. Manchmal wird die Serienfertigung aber auch erst aufgenommen, wenn die erste größere Bestellung vorliegt. Bei der MP7 waren das glaube ich tatsächlich die Briten. Und ich kenne nur wenige MP5en in deutschen Polizeibeständen, die einen 3er Feuerstoss können. Die allermeisten dürften Vollauto-Waffen sein, davon die meisten wiederum mit normalem Griffstück. Die Bundeswehr hat eher MP5en mit 0-1-3-F Griffstücken, die zur Wende vom MfS übernommen wurden...
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In 9x19 wirst Du einen LKW nur mit Manntreffern stoppen. Und da ist schnelles Einzelfeuer grundsätzlich und bei Leuten mit nur geringer Ausbildungstiefe an der Waffe im Speziellen deutlich präziser.
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Welches Bundesland? Wie Du schon sagst gibt es MP5 Griffstücke mit Vollauto-Sicherung, wo man zum Verstellen des Sicherungshebels auf F noch zusätzlich einen Druckknopf betätigen muss. IIRC hiessen die MP5Z (Zusatzsicherung). Auf kurze Nachfrage gibt's aber wohl tatsächlich auch eine Variante, die einen speziellen Schlüssel braucht. Die dazugehörige Abzugsgruppe sollte mit allen SEF-Griffstücken kompatibel sein. Die Z-Abzugsgruppe passt aufgrund konstruktiver Unterschiede nicht in ein Standardgriffstück. D.h. die "Lösung" (stellt sich die Frage, für welches Problem...) wurde vielleicht aus Kostengründen gewählt, um nur die Abzugseinheiten tauschen zu müssen und die Griffstücke weiterverwenden zu können.
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Die hatten ihren eigenen Amoklauf, da haben die die Briten nicht gebraucht...
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Die Antwort nimmt Bezug auf die Antwort auf eine andere Kleine Anfrage, genauer auf Antwort Nummer 14 von hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811246.pdf Da stammt die Zahl 700 her, ohne genauer aufgeschlüsselt zu werden.
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Ziemlich genau, seit es die ungarische Geco gibt...
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Das Thema hatten wir schon in anderen Threads zu solchen Vorkommnissen: Letztendlich sind es die Qualitätskontrollen, die den Hauptunterschied zwischen hochpreisige(re)r Munition und "Billigmunition" ausmachen. Deutsche GECO hat bisher z.B. noch keine Probleme gemacht, kostet halt auch 10-20% mehr. Und der kostenbewusste Käufer greift halt tendenziell zum vermeintlich preisgünstigsten Produkt. Bei Munition hat das in wie hier gelagerten Fällen halt unter ungünstigen Umständen deutlich spürbare Auswirkungen.
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BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
German antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Weil es hier wohl drum geht, sportlich nicht mehr einsetzbare weil ausgeschlossene Waffen "mal schnell" auf ein anderes Bedürfnis zu übernehmen. Das ist bei einem Jäger für Langwaffen recht problemlos und "unlimitiert" möglich. Kurzwaffen darf er ohne besonders begründetes zusätzliches Bedürfnis üblicherweise nur zwei erwerben und praktisch alle Jäger, die ich kenne haben auch 2 Kurzwaffen und damit eben nicht mehr die Möglichkeit, "mal schnell" eine weitere, sportlich nicht mehr nutzbare Kurzwaffe mit einem jagdlichen Bedürfnis zu begründen. -
BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
German antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Der hilft Dir aber auch "nur" bei Langwaffen. Das sind zwar beim diskutierten Thema sicherlich die Meisten, aber eben auch nicht alle. §6 AWaffV betrifft aber grundsätzlich alle halbautomatischen Schusswaffen. -
BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
German antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
So isses richtig. Ansonsten wurde hier im Thread ja schon vieles Richtige gesagt. Kurz zusammengefasst: Das ist als allgemeine Aussage falsch. In den von Fyodor genannten "Streitfällen" mit Feststellungsbescheid sollte man von jeglicher Veränderung absehen, die die wesentlichen Eigenschaften der Anbauteile und damit Aussehen und ggf. Funktion verändert. -
Auch die "Spielzeugpistole" ist per Definition des Waffengesetzes eine Schusswaffe. Da sie aber als weitestgehend ungefährlich angesehen wird, unterliegt sie den meisten einschränkenden Regeln halt nicht. Hier geht es aber nicht um die Spielzeugwaffe sondern um einen für Schusswaffen bestimmten Laser. Und der ist eben nirgends irgendwo ausgenommen.
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Biste Dir da so sicher? Wer... ...schreibt, wird ziemlich genau wissen, was er tut.
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Und schon wird jemand im BKA sitzen und eine eMail an eGun schicken...
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L-L und Schmitz haben völlig Recht. Auch wenn die Spielzeugwaffen ansich von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen sind, sind es dennoch Schusswaffen i.S.d. Gesetzes* (nur fallen sie halt nicht unter dessen Regelungen). Das Verbot von Waffenlampen bezieht sich aber auf die Lampen selber und deren Bestimmheit zur Montage an Schusswaffen (ohne zu differenzieren, ob diese jetzt vom Gesetz ausgenommen sind oder nicht, zumal ja häufig - wie im hiesigen Fall - eine Kompatibilität gegeben ist). Diese ist gegeben, auch wenn die Waffe unter die Ausnahme der Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2 fällt. * "Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden." Nein, kann man nicht.
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Mit ein paar Klicks bei eGun kann man dann übrigens mindestens 13 Käufer für diese "Spielzeugpistolen-Lasergriffschalen" finden, ohne irgend eine Behörde zu sein. Und da eGun auch noch erlaubt, die Bewertungen der jeweiligen Nutzer aus ihren anderen Käufen zu betrachten, kann man daraus wiederum abschätzen, wer von diesen 13 Käufern vermutlich auch scharfe Waffen, darunter interpoliert anhand des Kaufverhaltens wohl auch 1911er, besitzt... ...aber es muss halt auch Dumme auf der Welt geben.
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Schreibt der Anbieter doch in seiner Produktbeschreibung. Wieder ein kluger Kopf, der eine tolle Geschäftsidee hat, die waffenrechtlich kompatibel formuliert wurde... Dass es hier aber nicht um die vermeintliche Bestimmung* des Verkäufers sondern um die Möglichkeit der Montage* geht, wird das früher oder später schon noch den richtigen Stellen auffallen. * Wenn der kluge Kopf keine eigene Produktion für die Dinger hat, was zu bezweifen ist, ergibt sich die Bestimmung nicht aus seinen Verkaufstexten sondern aus den Absichten des eigentlichen Produzenten (Airsoft-Schrott aus China? https://www.aliexpress.com/store/product/Silverback-Airsoft-Outdoor-Game-Tactical-Red-Dot-Laser-Sight-Laser-Grip-for-GBB-1911-Laser-Grip/1485156_32282036055.html). Und der dürfte die Teile nicht für "Spielzeugpistolen" i.S.d.WaffG herstellen. Und am Ende eckt er halt am CE-Zeichen an...
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Ich mach' jetzt mal den Aushilfs-Alzi: Sachkunde ist aber schon grundsätzlich vorhanden, oder sind das Erbwaffen? Und jetzt zum hilfreichen Teil: Bei der zuständigen Waffenbehörde. Welche Waffenbehörde zuständig ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (Stichwort Wohnsitz, Erforderlichkeit einer An-/Ummeldung des Selbigen), den man hier nur bruckstückhaft erahnen kann.
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Solch veritabler Argumentation kann man kaum etwas entgegenhalten... Aber lebe ruhig weiter in Deiner eigenen Welt, wie Du Dir sie denkst/wünschst/machst. Der Threadstarter muss sich halt mit der Realität rumschlagen und dem helfen Deine falschen Behauptungen nur wenig weiter.
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Das ist falsch. Auch das ist falsch. Natürlich führt ein nicht ordnungsgemäß durchgeführtes Prüfungsverfahren - und dazu zählt auch die fristgerechte Anmeldung der Prüfung - zur Ungültigkeit bzw. Nichtanerkennbarkeit der Prüfung. Damit ist dann auch ein sich auf diese "Prüfung" beziehender Sachkundenachweis nicht gültig. Und genau das liegt hier vor. Vollkommen zurecht, wenn die geschilderten Umstände zutreffen.