German
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Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
§6 AWaffV spricht von Waffen, "die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen". Die Mx4 ist i.S.d. KrWaffKontrG bzw. der KWL bzw. den Erläuterungen zur KWL unzweifelhaft eine vollautomatische Kriegswaffe. Inwieweit bringst Du da "Konstruktionsmerkmale" und "Kausalität" in Zusammenhang, um dieser Feststellung zu wiedersprechen? Ich sehe da keinen großen Interpretationsspielraum, wie @CZM52 ja bereits festgestellt hat. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
German antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Natürlich kann auch ein Anschein von etwas entstehen, das erst später in der zeitlichen Abfolge hergestellt und vertrieben wird. Aber ich bin der Meinung, dass das jetzigen Besitzern, die die CX4 erworben haben als dafür ein Feststellungsbescheid Gültigkeit hatte und der Umstand des Anscheins noch nicht eingetreten war, nicht zum Nachteil gereichen darf. Ich hoffe mit Sebastians, dass man hier im BKA eine vernünftige und lebensnahe Lösung findet. Interessant wird's dann tatsächlich bei der Frage, ob bei einer Altbesitzregelung eine Übertragbarkeit ermöglicht werden wird. -
Hera hatte das mal angedacht und auf 'ner Messe (oder zwei) vorgestellt. Im Bedürfnisparadies Deutschland ist eine Kurzwaffe im Kaliber 12 aber nur relativ schwer verkäuflich, weswegen das Projekt wohl sanft in der Schublade schlummert. Wer die Anbauschrotflinte argumentiert bekommt, bekommt auch die <60 cm argumentiert und dafür 'ne Genehmigung. Oder wechselt halt auf .300 BKL. Unabhängig davon: Länger geht immer... Wenn nur Du das Ding auslesen kannst und mehr als eine Waffe hast, ist das für Wartungszwecke durchaus 'ne interessante Sache. Bei den Organisationen, für die solche Dinger entwickelt wurden, kann damit die Waffenpflege, Ersatzteilbevorratung und das Lebenszyklusmanagement der Waffen deutlich verbessert werden. Die Elektronik darf halt nur nicht zu neugierig, nicht zu fleissig und ausführlich und nicht zu mitteilsam sein.
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Jetzt muss man beim Kleinen Waffenschein ausnahmsweise mal nicht sachkundig sein, aber ja, ich stimme Dir vollkommen zu. Wäre nett, wenn Du mal 'ne Rückmeldung geben könntest, falls man auf der Behörde noch was dazu sagt.
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Und das ist es in wievielen von wieviel Bundesländern? Und statt Europäischem Feuerwaffenpass hast Du dann eine Rote WBK bekommen? Das merkste dann bei der ersten Kontrolle, spätestens ausserhalb Deines Bundeslandes.
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Du glaubst also, dass eine Anweisung eines Innenministeriums oder oberen Waffenbehörde existiert, jemandem, der einen Kleinen Waffenschein beantragt, statt einem Kleinen Waffenschein einen Munitionserwerbsschein auszustellen und auf diesem nicht kenntlich zu machen, dass das einen Kleinen Waffenschein darstellen soll? Ernsthaft? Wochentags ab 15, 16 Uhr und wochenends? Ganz sicher... ...weisst Du, wie die Erlaubnis bei so einer Glanzleistung hinsichtlich der Papierlage elektronisch abrufbar im NWR hinterlegt ist? Man kann auch alles auf die leichte Schulter nehmen. Und wenn's dann schief geht, macht man halt den nächsten Heul-Thread auf WO auf, obwohl man es hätte vorher wissen können... Aber gut, man soll ja keinen zu seinem Glück zwingen. Der Threadstarter wird's mittlerweile entweder verstanden haben oder er schliesst sich halt dem Kreis der "Was soll's"-Meinungshaber an. Mir isses recht.
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Das Waffengesetz sieht für bestimmte Erlaubnistatbestände bestimmte bundeseinheitliche Urkundenformulare vor, so wie eben die Waffenbesitzkarte, die Munitionserwerbserlaubnis, den Waffenschein oder halt auch den Kleinen Waffenschein. Wenn überhaupt, sind nur diese Formulare den im Allgemeinen üblicherweise "auf freier Wildbahn" kontrollierenden bekannt, denn genau dafür sind diese einheitlichen Formulare vorgesehen. Diese Kontrollierenden kennen aber nicht alle 550 Waffenbehörden und deren Gepflogenheiten und müssen das auch nicht. Insofern kann ein Kontrollierender bei einer Kontrolle eine solche abweichende Dokumentation eines Erlaubnistatbestandes (und selbst das steht im hier diskutierten Fall ja nichtmal sicher fest, ob das überhaupt erkennbar dokumentiert ist) durchaus in Zweifel ziehen, ohne dass man ihm daraus einen Vorwurf machen kann und der Träger muss mit den vorläufigen Konsequenzen leben. Insbesondere wenn die Erlaubnis auf Klopapier dokumentiert ist... Da kannst Du dann in dem Moment auch nichts daran ändern. Und eine Rechnung ist nunmal kein waffenrechtliches Dokument. Aber Du kannst gerne weiter glauben, dass so eine Konstruktion vollkommen in Ordnung ist. Ich würde mich aus reinem Eigeninteresse nicht damit zu frieden geben...
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Das macht daraus halt immer noch keinen Kleinen Waffenschein, sondern eben nur einen Munitionserwerbsschein mit Kleingedrucktem zu einem vollkommen anderen Thema. Er sagt ja selber:
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Ja. S.o..
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Das ist bei (richtigen) Waffenscheinen nach z.B. §28 WaffG mittlerweile Usus, um die Zahl vermeintlicher Waffenscheine künstlich köein zu halten. Daher werden für die tatsächlichen Waffenträger nur "Waffentrageberechtigungen" in Form eines Bescheides auf einem Stück Papier ausgestellt, die sich auf den "echten" Waffenschein des Geschäftsführers beziehen. Das findest sich nirgendwo im Gesetz, ist aber so gängige Praxis, dass die Zahl der Waffenscheine in den letzten Jahren um ca. 1/3 um ~5.000 abgenommen hat, dafür aber etwa 8.000 solcher Berechtigungsbescheide ausgestellt wurden. Und das, obwohl genau dafür eigentlich der Waffenschein da ist. Bei Kleinen Waffenscheinen ist das zwar mindestens genauso unsinnig, aber auch mindestens genauso umsetzbar. Das offizielle Dokument ist aber der deutlich zweckmäßigere Nachweis und wird weniger Probleme bei Kontrollen machen.
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Er hat eben kein Dokument "Kleiner Waffenschein". Darum geht's hier in dem Thread doch grade. Und auch den hat er nach eigener Aussage nicht. Er hat eben nur ein Dokument, das kein Kleiner Waffenschein ist und nichts diesbezüglich aussagt und eine Rechnung, die die Kosten eines Kleinen Waffenscheins ausweist. Für eine eventuelle Kontrolle ist das arg dürftig...
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Soso... Mir wäre neu, dass Rechnungen irgend eine waffenrechtliche Bedeutung hätten. Dafür gibt es die entsprechenden einheitlichen Dokumente. Und würde man Papier nutzen wollen statt Pappe, dann gäbe es dafür Bescheide oder Genehmigungen/Berechtigungen, aber sich er keine Rechnungen.
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D.h. die Zahl von ca. 150 WBKs nach §18 war wie schon vermutet trotz zweimaliger Wiederholung in solchen Antworten auf kleine Anfragen falsch und beträgt etwa das Zehnfache. Die Frage 2 sollte das nächste Mal besser gestellt werden. Wenn ich das beim ersten Überfliegen richtig sehe, wird zwar nach den zurückgehenden Zahlen der Waffenscheine im zeitlichen Verlauf gefragt, aber nicht nach der Zahl der Erlaubnisse nach §28 über den Verlauf der Jahre. Die mittlerweile gerne erteilten, die Zahlen verzerrenden "Waffentrageberechtigungen" auf Grundlage einer Erlaubnis nach §28 werden gar nicht erfragt.
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Ist das eine SRS-Waffe i.S.d. Gesetzes?
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Das war bis zur Einführung eines bundeseinheitlichen Vordrucks so um 2011 die ganz normale Vorgehensweise der meisten Waffenbehörden, da es bis dahin noch kein eigenständiges Dokument dafür gab. Google zeigt neben dem aktuellen Vordruck einige Beispiele, wie das früher mal aussah: https://www.google.com/search?q=kleiner+waffenschein&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwjUhbvY5OTcAhXO2KQKHayiDtIQ_AUICygC&biw=1366&bih=693 Diese alten Dokumente sind (zumeist) unbefristet und werden daher auch weiterhin Gültigkeit haben, bis der Besitzer das Ding zurückgibt, vergisst oder wegschmeisst... Das sollte sich seit ein paar Jahren mit der Einführung des oben genannten einheitlichen Vordrucks vereinheitlicht haben.
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Bitte was? Zurück zur Behörde und lass Dir erklären, was es damit auf sich hat. Wenn der Sachbearbeiter keine verständliche Erklärung hat, mit dem Sachgebietsleiter reden. So wie Du das hier beschrieben hast, ist das falsch. So lange nicht mit der Gaswaffe rumlaufen, solange Du keinen Kleinen Waffenschein hast. Stand heute ist das noch der Fall. Und wenn Du Dich in der Zwischenzeit an diesen Zustand gewöhnt hast, kannst Du danach auch einfach weiter ohne Gaswaffe rumlaufen...
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Bei den Polythermo-Geschossfängen solltest Du mal prüfen, ob ein 7.000 Joule System auch gleichzeitig noch für KK geeignet ist. Wenn mich nicht alles täuscht, ist bei höheren Joulezahlen die Frontplatte dicker, so dass sich bei "schwachen" KK Bleigeschossen evtl. Nester bilden können (ähnlich wie bei Regupolblöcken). Bei den Granulatgeschossfängen muss man drauf achten, dass sich bei geringer Mindestschussentfernung nicht zuviele Pulverreste im Geschossfang ansammeln. Und grade beim Schiessen mit Grosskaliber landen gerne mal Granulatstücke auf der Schiessstandsohle, so dass man auch hier sauber Granulat und Pulverreste trennen sollte, bevor das Zeug zurück in den Kugelfang fliegt. Die sich bildenden Einschlagkuhlen müssen auch regelmäßig glattgezogeb werden. Sand rutscht da besser nach. Denkbar wäre - wenn genig Geld für regelmäßige Instandhaltung da ist - eine Gummimembran vor der Granulatschüttung. Die verhindert das Eindringen von Pulverresten und stoppt die rumfliegenden Granulatbrocken. Um die Einschlagstellen muss sich dann aber immer noch jemand kümmern... Die Systeme haben halt alle ihre Vor- und Nachteile, die ihrerseits von vielen Faktoreb abhängig sind.
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Wie gut Du das beurteilen kannst, beweist Du hier andauernd. Das passt also schon. Aber WO ist diesbezüglich ja 'ne Inklusionsmaßnahme und jeder darf seinen Senf absondern, also nur weiter so.
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Durchaus könnte man das, zumal ich ja vielleicht persönlich sogar eine Liberalisierung in Maßen befürworten würde. Mich muss man aber auch nicht umstimmen. Mit so einem Polemik-Dünnschiss wie hier vorgetragen wird das jedoch nirgendwo etwas, auch (und erst recht) nicht bei den Stellen, bei denen man Wirkung erzielen müsste.
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Wieviel ist das jetzt in Rekern? Nur für's Protokoll, falls mal die Frage aufkommt, warum nie jemand die "John Wayne"-Fraktion in solchen Diskussionen ernst nehmen wird...
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Na, wenn Du das sagst...
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Manchem würde es gut tun, anstelle dummdämlich-polemisches Nicht- oder Falschwissen zu präsentieren einfach mal ein bisschen Zurückhaltung zu üben... Wann war das denn? In den '90ern? Heute gehört zum regelmäßigen polizeilichen Einsatztraining schon ein kleinwenig mehr als "Abgabe von 5 Schuss ohne Eigenverletzung". Und auch wenn das Schießen nicht den größten Anteil an diesem Einsatztraining hat, so hat es sich in den letzten 10 Jahren doch erheblich verbessert, und das praktisch bundesweit - auch wenn das eine oder andere Bundesland sich aus diversen Gründen am einen oder anderen Punkt gerne mal selber im Weg steht (Stichwort Verfügbarkeit von Schießanlagen, Waffenalter und -beschaffung, etc.). Wer sich wirklich abseits von polemischen Kommentaren dafür interessiert, kann darüber auch Informationen finden, ohne Behördenangehöriger zu sein. In diesem Dokument hier findet sich in Anlage 6 z.B. eine Beschreibung der Kontrollübung des Bundeslandes Baden-Württemberg: https://www.hfpol-bw.de/files/pdf/hfpol/menue_studium/studieninformation/rechtsvorschriften/sport_richt.pdf Diese Kontrollübung ist in den meisten Bundesländern so oder ähnlich zu finden und wird nach dem eigentlichen Schiesstraining als Leistungsüberprüfung geschossen. Besteht ein Polizist diese Übung nicht, darf er bis zum Absolvieren einer Nachbeschulung und dem Wiederholen/Bestehen der Überprüfung meist keine Schusswaffe mehr führen - wobei der Zeithorizont von seiner Funktion (z.B. weniger kritisch bei nichtoperativen Kräften aus dem Büro) abhängig sein kann. Hier findet man auch ein paar Antworten auf eine Kleine Anfrage der CDU an das IM RLP zum Thema Polizeiliche Schiessausbildung: https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2397-17.pdf Wie da auch in der letzten Frage angesprochen, werden derzeit - meines Wissens nach auch praktisch bundesweit - weitergehende Taktik- und Schiessausbildungen eingeführt und durchgeführt, um einer potentiellen terroristischen Bedrohung besser begegnen zu können (Mitte der 2000er war der Verbesserungsanlass noch das "Amoktraining", das partiell noch parallel läuft oder bereits integriert wird). Teilweise noch unter Verwendung von MP5en, dort wo bereits angeschafft (und wo genügend Schiessstandkapazitäten zur Verfügung stehen) auch schon unter Verwendung der neuen "Mitteldistanzwaffen" (aka "Sturmgewehre"). Dazu kommen die zusätzlichen Trainingsmodule aus Frage 3, die es ebenfalls in den meisten Bundesländern gibt, so z.B. kombiniertes Schiessen von MP und Pistole (das normale Schiesstraining betrachtet die Waffen als Grundlagentraining getrennt), Schiessen bei Dunkelheit/Dämmerung und das Schiessen auf Tiere (das den weitaus größten Teil der polizeilichen Schusswaffeneinsätze ausmacht). Dazu kommen Szenarien- und Taktiktrainings unter Verwendung von FX-Waffen, die für den polizeilichen Alltag deutlich wichtiger sind als das "nackte" Schiesstraining. Wer heute immer noch meint, die Polizei würde ja "kaum schießen" und kaum mit der Waffe trainineren, der sollte aufhören, seine Informationen vom Stammtisch, aus der Bildzeitung oder aus den '90ern zu beziehen... Und ja, da ist trotzdem noch diverser Verbesserungsbedarf in praktisch allen Bundesländern. Sei es mehr verfügbare Zeit für das Training (wer trainiert ist schliesslich nicht auf der Straße), die Verfügbarkeit von geeigneten Schiessständen (ein Jahrzehntelang vernachlässigtes Thema), die Verfügbarkeit von geeigneten Schiess- und Einsatztrainern (nicht jeder wird durch Handauflegen zu einem Jerry Miculek), je nach Finanzjahr unter Umständen am Jahresende auch die Verfügbarkeit von Trainingsmunition (wobei sich das deutlich gebessert hat) und letztendlich auch die individuelle Einstellung von Einzelpersonen in Führung und Truppe (aber auch hier hat sich das Verständnis und Problembewusstsein in den letzten Jahren massiv verbessert). Materialmäßig, trainingskonzeptseitig und problemverständnissseitig haben die letzten 10 Jahre "Terrorismus" zumindest einiges zum Guten bewegt.
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Und es müssen auch keine Rücklagen gebildet werden für die Zeit, wenn solche Kugelfänge/Schießanlagen nicht mehr zulässig sind und die Schießstandrichtlinien eine Abnahme deutlich teurer machen? Oder wird dann einfach der Stand dicht gemacht, Hauptsache Herr CM hat bis dahin billig geschossen und kann dann weiterziehen? Aber das Restaurant bekommt auf die eine oder andere Weise für den Tisch sein Geld. Sitzen zwei am Tisch (und verbrauchen für zwei), dann bekommen sie eben auch zweimal Geld. Wie Ihr das aufteilt ist dem Betreiber letztendlich egal... Aber ja,... Ich merke, Du willst nur Deiner Unzufriedenheit Ausdruck verleihen und es geht gar nicht um eine sachliche Diskussion über einen kostendeckenden Schießstandbetrieb. Daher soll's das jetzt auch von meiner Seite zu Deinem Gemeckere sein.
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Hast Du mal einen gesamten Stand in P-Burg gemietet?