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German

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  1. Das ist mir durchaus bewusst, und das ist auch gut so. Daher auch mein Verweis weiter vorne im Thread darauf, den Verbandsfunktionären darzulegen, mit welchem Bedürfnis welche Waffe erworben wurde. Eben weil das aus der WBK nicht immer erkennbar ist, genauso wie eine eventuelle Eignung oder auch Nichteignung (aus welchem Grund auch immer, Visierung, Abzug, Einschiessdistanz, etc.) dargelegt werden kann. So sind beide Seiten dann sicher(er) bei der Feststellung, dass eine Erforderlichkeit des gewünschten Erwerbs gegeben ist. Dennoch besteht die Gefahr, dass irgend jemand aus irgend einem Innenministerium mal seine Untergebenen anweist, das anders zu handhaben, denn grundsätzlich gäbe das Gesetz das her. Aber wie oben erläutert kann man auch das immer noch aus dem Weg argumentieren, wenn man es geschickt macht. Es gibt so viele Details, die eine Waffe mehr oder weniger geeignet machen für bestimmte Anwendungen...
  2. WaffVwV, Nr. 14.2.1 ist zumindest in der Theorie so auslegbar. In der Praxis wird das glücklicherweise (meiner Empfindung nach) selten gemacht: Da steht nirgends etwas von einer Trennung nach Bedürfnissen, mit denen diese Waffen erworben wurden. Auf Grundlage dieser Informationen erfolgt dann die Prüfung der Erforderlichkeits des Erwerbs durch den Verband.
  3. German

    Waffen lagern

    Ja, Du stehst auf dem Schlauch. Es ist der direkt davor stehende erste Satz des Absatzes 3 gemeint.
  4. German

    Waffen lagern

    Dann muss man diese falsche Ansicht halt korrigieren. Ich bin mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher, dass diese "Ansichten"korrektur auch ohne Klage möglich ist.
  5. German

    Waffen lagern

    Doch, ist es.
  6. German

    Waffen lagern

    Du hast den betreffenden Thread aber schon gelesen, oder? Wenn Du das vielleicht zur Sicherheit nochmal tust, wirst Du feststellen, dass das Thema da nicht primär mit der im Gesetz (bzw. der AWaffV) klar geregelten Thematik "Bestimmung der Zahl der Waffen, die in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen" zu tun hat (auch wenn die Waffenbehörde da eine falsche Meinung dazu hat), sondern mit der Thematik "Anzahl der aufbewahrbaren Waffen abhängig vom Mindestgewicht des Sicherheitsbehältnisses" bzw. der Alternative "Abreissgewicht" und deren Nachweis. Der Threadersteller hat auch bei der Nichtbetrachtung von Wechselsystemen bei der Zusammenrechnung der Waffenzahl zu viele Waffen für B-Tresore, die alle unter 200 kg wiegen und bei denen die Waffenbehörde die Stärke der Verankerung anzweifelt.
  7. German

    Waffen lagern

    Ich weiss, das ist jetzt eine ganz abstruse Frage: Hast Du vielleicht auch mal ganz eigenständig im Waffengesetz bzw. der AWaffV nachgesehen? Mittlerweile steht das da nämlich ganz erfrischend direkt drin. Wenn man mal das der gesamten Thematik zugrundeliegende Gesetz anschaut, kann das sicherlich nie schädlich sein.
  8. Der war vor zwei Wochen das letzte Mal im Forum. Würde mich auch interessieren, was er dazu sagt.
  9. Das haben vor Dir schon andere probiert. Und sind daran interessanterweise gescheitert. Wie gesagt, das ist die letzten Jahre von verschiedenen Stellen versucht worden. Erfolglos. Vielleicht kannst Du es besser, das kann ja möglich sein. Dann melde Dich beim BAAINBw, die werden Dir ggf. sogar jetzt noch die Füße küssen, wenn das klappt. Und erleidet dann die gleichen Materialermüdungen, Brüche und Schwachstellen, die "die Alten" auch erlitten haben und die daraus ihre Lehren für die Produktion gezogen haben und punktuell tausende Verbesserungen in den Produktionsprozess eingebracht haben, die man mit "simplem Reengineering" eben nicht zu entdecken sind. Wie gesagt, wurde probiert und darin wurde eine Stange Geld versenkt. Das sicher nicht. Aber es braucht eine ganze Portion Erfahrung und Erprobung, bis die Maschine genau so ist, dass sie das macht, was man tatsächlich braucht, und eben nicht nur meint zu brauchen. Ich habe mit Leuten von Rheinmetall über das Thema gesprochen, ich habe mit Leuten von HK über das Thema gesprochen, ich habe mit Leuten gesprochen, die Kontakte zur Produktion in Pakistan haben, über die man es versucht hat. Alle haben ziemlich ähnliche Aussagen geliefert. Da wird schon was dran sein. Sonst hätten die nämlich alle eine ganze Stange Geld mit so einer "simplen Sache" verdienen können.
  10. Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Ich hab' mein Näschen ein wenig in der Nähe genau solcher Überlegungen gehabt, als das MG3 zur Mangelware wurde und das MG5 noch nicht funktionierte wie erhofft (ob es das heute ausreichend lange tut, bleibt wie gesagt abzuwarten). Um ein dauerbelastungsfestes Waffengehäuse aus Blech zu konstruieren, braucht es schon ein bisschen mehr Fachwissen und Erfahrung als ein paar CAD-Fähigkeiten. Die Entwicklung des MG3 aus dem MG42 und seinen Vorläufern hat diverse Jahrzehnte benötigt, und das von Leuten, bei denen Blechprägetechnik seit Jahren zum täglich Brot gehört hat und die ihr Fachwissen noch von den "alten Hasen" der Waffenkonstruktion vererbt bekommen haben. Dieses Wissen ist entweder im Ruhestand und meist sogar schon tot. Die Unterlagen dürften kaum vollständig sein, sofern sie überhaupt noch existieren. Und die ehemaligen Maschinen sind entweder verschrottet oder stehen in Ländern, wo sie seit Jahrzehnten vernachlässig und vernutzt werden - das hat auch die hektische Gehäusenachbestellung scheitern lassen. Der Zug MG3 ist leider final abgefahren, ein "Nachbau" käme mittlerweile einer kompletten Neukonstruktion gleich. Der Zeitpunkt wäre irgendwann vor 20 oder 25 Jahren gewesen. Heute kann man auch gleich ein moderneres MG konstruieren, das ein paar der Nachteile des MG3 umschifft, während es seine Vorteile behält. Leider ist auf diese Frage das MG5 nicht die Antwort.
  11. Nein. Aber HK ist bei der Gehäusekonstruktion wieder einen Weg gegangen, den keine andere ernstzunehmende MG-Konstruktion der letzten 30-40 Jahre nahm. Warum das wohl so sein wird (also sowohl warum HK das gemacht hat als auch warum kein anderer...)? Wie gesagt, lassen wir uns überraschen, wie das so wird... Das MG3 hat(te) zwar auch seine gewissen Vorteile (und hätte noch einiges an Potential für Kampfwertsteigerungen gehabt, Stichworte Nachtkampffähigkeit, optische Visierungen bzw. Reflexvisierungen, Einzelschussoption, Schalldämpfung, Monopod hinten, optionale Kadenzreduktion für den abgesessenen Einsatz, etc. etc.), aber das PKM ist aufgrund Gewicht, Kadenz und Schussverhalten auch für sein recht hohes alter immer noch ein ernstzunehmendes MG. Glücklicherweise sind die meisten aktuellen Nutzer einfach nur schlecht ausgebildet und schlecht diszipliniert, sonst würde einem das Ding deutlich mehr Probleme in den Händen der Gegenseite bereiten. Und wir hatten (vermutlich, keine genaue Zahl im Gedächtnis) ein paar zehntausend davon...
  12. https://www.tagesspiegel.de/politik/probleme-mit-bundeswehr-waffen-das-g36-ist-nicht-allein/11787958.html Es gab dazu IIRC auch mal eine (ich meine) Drucksache des Bundestages über die im Rahmen der Abrüstungsmaßnahmen vernichteten Handwaffen der Bundeswehr, in der Zahlen zu finden waren. Das war aber noch "mitten" in der Abrüstungsphase und die Zahlen waren soweit ich mich erinnere damals noch kleiner. Eine schnelle Suche hat das Ding nicht an's Licht gebracht. Vielleicht finde ich aber noch was... Und ein kleiner Seitenhieb am Rande: ...am Ende wäre es noch besser gewesen, die PKM der NVA zu behalten und auf das MG5 dankend zu verzichten, wenn wir schon nicht in der Lage waren, die MG3-Produktionskapazitäten am Leben zu erhalten und das Ding einfach zu modernisieren (siehe Link weiter oben). Ich bin gespannt, wann uns die der Konstruktion innewohnenden Probleme im G36-Style um die Ohren fliegen.
  13. Was im Rahmen der Prüfpflichten bezüglich der Erforderlichkeit der beantragten Waffe mittlerweile auch im Zuständigkeitsbereich des Verbandes liegt.
  14. Vielleicht sollte man auch differenzieren, wessen Haftpflicht gemeint ist. Aber das kannste hier nicht von jedem erwarten...
  15. Ist das schon der Tatterich oder nur 'ne schlechte Internetverbindung?
  16. Soviele Worte, um deutlich zu machen, dass Du es nicht verstanden hast? Genau. Eher untergräbst Du Dich selbst. Aber das bleibt jedem selber überlassen... ...daher erspare ich es uns mal, auf jeden einzelnen Mist einzugehen, den Du grade von Dir gegeben hast.
  17. Ich sehe nicht, was das damit zu tun hat. Auch das sollte keine Relevanz für die Thematik Leihe haben. Entweder erkennt die Waffenbehörde ein Bedürfnis für eine Waffe an und erteilt die Erwerbserlaubnis oder sie erkennt es nicht an und erteilt keine. Das hier ggf. für beide Verwendungen geeignete, bereits vorhandene Waffen nicht oder doch angerechnet werden ist das eine. Die Thema Leihe ist davon IMHO unabhängig zu betrachten, da es ja im Schwerpunkt eine Leihe zwischen verschiedenen Personen regelt.
  18. Dann spricht das Waffengesetz immer noch davon, dass der Inhaber einer Waffenbesitzkarte "für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" erlaubnisfrei vorübergehend erwerben darf. Nicht dem Bedürfnis des Berechtigten, von dem er die Waffe ausleiht. Andere Einschränkungen oder Nebensätze enthält dieser Passus nicht.
  19. Liefert er für diese Aussage eine Herleitung oder stellt er das einfach nur so in den Raum? §12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG hielt ich bisher eigentlich für erfreulich eindeutig und finde da keinerlei Grundlage für so eine Behauptung.
  20. Vielleicht bin ich mit der Einstellung alleine, dass das selbst verursachte Zerschiessen von Schiessstandteilen nicht von einer Verbands- oder Vereinsseitig abgeschlossenen Versicherung gedeckt sein kann oder sollte, die alle gemeinschaftlich zu finanzieren haben. Schön für ihn, wenn die Versicherung das bezahlt. In Ordnung finden muss man das aber nicht. Wenn Du dafür aufkommen magst, was andere zerschiessen, ist das ja Dein Ding. Aber im Rahmen einer Pflichtversicherung zu der ich durch meine Verbandsmitgliedschaft gezwungen werde, finde ich die Finanzierung der Schusseligkeit Dritter eigentlich nicht OK. Und ja, ich habe auch schon im Rahmen des Einschiessens einer neuen Optik (trotz vorangegangenem Boresighting) einen Scheibenhalter mit einer super Gruppe an leider der falschen Stelle zerschossen. Den habe ich dann halt bezahlt und gut ist. Mir wäre nie der Gedanke gekommen, das irgend einer wie auch immer gearteten Versicherung zu melden... Und dass eine Versicherung einem verbietet, selbst verursachte Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen, halte ich dann doch für ein Gerücht.
  21. Das wiederum kann ich auch nicht nachvollziehen. Da ist jemand ehrlich, meldet selbst verursachte Schäden und reguliert diese finanziell (auch wenn ich das anschliessende Abwälzen auf die Verbands-/Vereinsversicherung dann wiederum nicht nachvollziehen kann und auch nicht gut finde) und der Grund war nicht Leichtsinn oder unsichere Waffenhandhabung sondern technischer Natur - anstatt wie andere einfach irgendwas durch Unfähigkeit zu zerschiessen und sich dann zu verpissen und wird dann auch noch bestraft. Nach seinen Äußerungen hier gehe ich auch mal davon aus, dass das eigene Auftreten nach der Verursachung des Schadens ausreichend sozialkompatibel war, dass das eigentlich auch nicht der Aufhänger sein sollte.
  22. Tja, müsste man halt schiessen lernen. Tja, müsste man halt schiessen lernen. Nein, aber vermeidbare Schäden, die dann zu Lasten der (Versicherten)Gemeinschaft repariert werden müssen...
  23. Find' ich klasse... Ne, eigentlich hast Du alles getan, damit andere für Dein Tun gradestehen dürfen. Wieso kann man solche Dinge nicht einfach aus eigener Tasche bezahlen?
  24. Und das ist jetzt die Norm, nach der sich alle orientieren sollen?
  25. Durchaus würde das funktionieren, wenn man alle dazu zwingen würde, sicher mit ihren Schusswaffen umzugehen. Macht halt keiner. Ich habe den Finger bei SpoPi Duell nicht am Abzug. Viel schlechter oder langsamer als die Leute drumrum bin ich meist auch nicht. Kann man durchaus. Macht halt keiner.
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