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Schakal

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  1. Führerschein ist kein Ausweis, sondern ein Berechtigungsschein, wie zB der Jagdschein. Lichtbild ändert daran nichts. Trotzdem reicht mir der oftmals, aber nicht immer.
  2. Ich wäre froh, wenn ich jedesmal überhaupt ein BPA zu sehen bekommen würde, wenn ich danach frage. Oftmals haben die Leute gar nichts dabei. Rechnet man natürlich auch nicht mit so einer Frage, wenn man zu einer Behörde geht.
  3. Nds. auch.
  4. Habe meine Magazine gerade der Katze geschenkt. Müsste auch ok sein. Dann Erbe ich die Magazine in paar Jahren wieder. Vererben geht ja. Grün war aus.
  5. Besser eine (oder mehrere) Initiative für Waffen zum Selbstschutz gründen. Es werden sich genug Opfer finden lassen, die mit Waffe überlebt hätten bzw sich erfolgreich hätten wehren können. Kann man einfach behaupten, machen unsere Gegner ja auch nicht anders. Wir müssen viel offensiver vorgehen.
  6. Hallo, welche Einschränkungen gibt es für KW in Dänemark hinsichtlich Lauflänge, Magazine etc?
  7. Eben. Zwischenzeitlich habe ich die ein oder andere Kurzwaffe getauscht (jagd). Gab nie Probleme, auch nach Umzug in anderen Landkreis nicht.
  8. Bei meinen Erb Kurzwaffen steht im Bescheid ausdrücklich drin, dass diese nicht auf mein Jagd- bzw Sportschützen Kontingent angerechnet werden. Trotz Mun-Erwerb für die Waffen.
  9. Jap bei uns auch. Schwester meiner Freundin und deren Mann kommen demnächst mit zum Training. Termin steht schon. Beide haben uns gefragt ob sie denn mal mit dürften. Natürlich gerne.
  10. Das ist weit hergeholt. Ein derartiger Rückschluss auf das Urteil des BVerwG ist unzulässig, da das nicht streitgegenständlich war. Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung des 19 BJG seinen Willen aufgezeigt. Dementsprechend ist dann auch die o.g. Gesetzesänderung in BaWü auszulegen.
  11. Paragraph 13 Abs. 1 WaffG stellt aber hinsichtlich Erwerb ausdrücklich darauf ab, dass die zu erwerbende Waffe nicht nach dem BJG verboten ist. Benutzung ist dann wieder eine andere Geschichte.
  12. Bei Frank und Monika kann man kaufen wenn man den Artikel persönlich in der Filiale gerade tatsächlich in der Hand hat. Alles andere ist Glückssache.
  13. Bin vor ca 1 Jahr umgezogen und ich bekam lediglich die nette Aufforderung die Aufbewahrung in der neuen Wohnung nachzuweisen. Danach war Ruhe. In meinem alten Wohnort gab es vor ca 5-6 Jahren mal die Aktion, dass nach einer Amoktat eines Schützen alle zwecks Vorlage einer Vereinsbescheinigung/Kopie Schiessbuch angeschrieben worden sind. Bescheinigung vorgelegt und gut. Mach dir keine Gedanken wg dem Brief.
  14. Muss aber unauffällig passieren, am besten einschließlich Frau etc. Wenn übernahme erfolgt ist, Partei von innen heraus auflösen.
  15. Ich habe mich mit "Verwaltungsgebühren" abgefunden. In anderen Ländern muss ich direkt den Mitarbeiter bestechen, um eine Erlaubnis etc. zu erhalten. Hier "besteche" ich eben den Staat als solchen und es heißt Verwaltungsgebühr. Wirkung ist die gleiche, ohne Kohle keine Leistung. Grün war aus....
  16. Schakal

    Waffen erben

    Richtig. Und ruhig zusätzlich noch Mun-Erwerb dazu beantragen. Dann gibt's auch bei evtl späterem Umzug keine Unstimmigkeiten.
  17. 55 Abs. 2 sagt eben explizit das die Genehmigung zum führen bei öffentlichen Veranstaltungen automatisch mit erteilt wird.
  18. Vorteil bei den Ersatzbedcheinigungen ist das man damit automatisch auch bei öffentlichen Veranstaltungen führen darf. Gerade für Politiker interessant.
  19. Blödsinn ich hier schrieb....sorry
  20. Auf das Kontingent werden WS bei uns nicht angerechnet, weil bedürfnissfrei . Bei der Aufbewahrung wurde es bei meiner alten Behörde als Waffe gezählt, also 2 KW und 3 WS dann galt der B-Würfel als voll wenn unter 200kg etc. Neuer Landkreis hatte bei Aufbewahrung logischerweise nix zu meckern weil ja genug B-Würfel da sind. Grundkontingent wird nicht gegenseitig angerechnet, hatte also keine Probleme mit jeweils 2 KW auf Sport bzw JJS. Meine Erb-Kurzwaffen wurden ebenfalls auf kein Kontingent angerechnet, habe ich sogar schriftlich mit dem Bewilligungsbescheid bekommen.
  21. Nein weil zwei verschiedene Bedürfnisse
  22. Im NWR zählt WS oder Lauf wie eine Waffe, da wesentliche Teile einer kompletten Waffe gleich stehen. Erwerb ist zwar erlaubnisfrei aber restliche Vorschriften gelten uneingeschränkt. Wurde leider von meiner bisherigen Behörde und auch nach einem Umzug beim neuen Landkreis so gehandhabt. Leider....
  23. Oder wenn man zB für den Verein Sachkunde etc ausbildet. Ging damals bei mir problemlos durch inkl. Eintragung der Frau als Mitberechtigte. Natürlich als Vereins-Erlaubnis.
  24. Nein sowas gibt es durchaus, ist keine Ente.
  25. Gibt's den Bericht nicht sogar als PDF auf der HK Seite oder bringe ich das jetzt durcheinander
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