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Sachbearbeiter

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  1. Werd ihn in der Mittagspause mal drauf ansprechen...
  2. Konnte der so gut rechnen ? Ist mir neu...
  3. Ich würde auch sagen, wenn man ihn (am besten unter Zeugen) darauf hingewiesen hat, dass er sich ohne Stöpsel sein Gehör ruiniert, ist es seine Sache, was er draus macht. Die Frage ist allerdings, wo man die Grenze setzt. Wenn er ankündigt, sich (oder noch extremer der Aufsicht !) ins Bein schießen zu wollen, wird man ihm die Entscheidung auch nicht überlassen, oder ?
  4. Oder den: "In der Kürze liegt die Würze. Meiner ist aber länger..."
  5. In Antwort auf: Es beginnt harmlos mit einem Tinnitus, kann aber bör enden. So harmlos finde ich den Tinnitus jetzt auch wieder nicht.
  6. Aha, gut. Wenn ers nicht mehr hören kann, wird er rausgetragen oder was ?
  7. Hä ? Könnt ihr bitte etwas lauter sprechen ?
  8. Du hast den Besten vergessen:"Was macht die Klobürste auf dem Gehweg ?" - "Der wohnt hier !"
  9. Falcon, der Vergleich hinkt. Im meinem Ampelfall darf ich ja als Auto-Verkehrsteilnehmer mit Führerschein drüberfahren und ich habe einen Führerschein. In Deinem Beispiel wurde aber gar nichts, nicht mal einschränkend, genehmigt. Ganz ohne Pappe sieht der Sachverhalt deshalb schon etwas anders aus, obwohl auch manche Fahrer, die ohne Führerschein in Polizeikontrollen geraten, milde lächeln. Wenn mir unrechtmäßig der gesamte Verwaltungsakt versagt wird, muss ich mich natürlich mit allen Rechtsmitteln dagegen wehren, die mir zur Verfügung stehen.
  10. Das ist sicher keine schlechte Idee und stärkt den Waffenbesitzer in seinen Rechten. Auf der anderen Seite kann Dir aber bei eindeutiger Rechtslage auch keiner was, wenn Du gegen eine rechtswidrige Verfügung verstößt und Du es zuvor im Guten versucht hast, Deinem SB zu erklären, was falsch gelaufen ist. Wenn er nicht einschlägt, kann niemand von Dir erwarten, dass Du den Klageweg beschreitest. Ich würde allerdings darauf achten, dass der SB das in seiner Akte dokumentiert. Falls Dich nämlich später jemand beim "Verstoß" erwischt, kannst Du milde lächelnd auf die geltende Rechtslage hinweisen und der SB hat ein Problem ... Zu meinem Beispiel mit der grünen Ampel: ich würds glatt ohne Klage riskieren, eiskalt drüberzufahren... (nein, nicht direkt über die Ampel sondern - ach, die meisten werden schon verstehen )
  11. Ein Schelm, der jetzt schon wieder böses denkt...
  12. Is bei Frauen auch oft so. Jetzt aber weg ...
  13. Gehörst wohl auch zu denen, oder ?
  14. Danke für das umfangreiche Statement, Helmut. Der Weg über § 8 wird in der Tat recht selten beschritten und ist de facto nur eine Auffangnorm. Das liegt bestimmt auch daran, dass die normale Karriere eines Sportschützen so oder so ähnlich aussieht: 1. Gastschütze 2. nach Interesse regelmäßiger Besuch 3. vom Verein quatscht ihn einer an, ob er es nicht auch mal mit ner eigenen Waffe versuchen möchtes und zeigt ihm stolz seine Wumme, die natürlich viel toller ist, als die Vereinswaffen 4. Auf die Frage, wie das geht, verweist er an den Vorstand. Der erklärt dann letztdenlich, wie das mit der Bedürfnisbescheinigung funktioniert und ab wann man beim Verband den Antrag stellen kann... Viele Sportschützen wollen auch unbedingt Vereinsmitglied sein. Sei es, um dort Verantwortung für irgendwas zu übernehmen oder einfach, um organisiert und versichert zu sein und am Programm teilzunehmen, das ja auch mit Festivitäten, Ausflügen etc. ganz nette Aspekte bietet.
  15. Na ja, auf eine amtliche Aufhebung würde ich nicht gerade pochen und sehe auch keine Notwendigkeit dazu. Aber ein Hinweis auf einen Fehler kann manchmal Wunder bewirken. Gebührenerhebung sollte dabei allerdings ein Fremdwort sein und die Änderung von Amts wegen vorgenommen werden. Beispiel: wenn mir die Straßenverkehrsbehörde ohne rechtliche Grundlage verbieten würde, dass ich bei grün über die Ampel fahren darf, würde mich der Bescheid ehrlich gesagt (abgesehen vom Einwickeln der Hinterlassenschaften meiner Katze damit ) wenig bis gar nicht interessieren.
  16. In Antwort auf: Hinzu kommt noch, dass Vereine (oder Einzelschützen), die keinem anerkannten Verband angehören, sich um die meisten Anforderungen des §15 WaffG nicht kümmern brauchen..... bye knight Das nicht, aber das Bedürfnis über § 8 abzuwickeln, ist auch nicht gerade einfach und eigentlich für "Sonderfälle" vorgesehen. Ob man sich damit einen Gefallen tut, ist die Frage. Die Bearbeitungszeit wird aber wohl eher länger...
  17. Im Prinzip kann man sich das sparen, weil diese Auflagen schlichtweg der geltenden Rechtslage widersprechen. Die Behörde darf nur solche Auflagen verfügen, die zur Abwehr von Gefahren... Sprich mit Deinem SB und sag ihm, dass Du es gerne richtig haben möchtest. Spätestens bei einer anstehenden Verlängerung sollte man aber auf die Richtigstellung bestehen.
  18. Kurz und platt: alles (nichtgewerblich, gelle ! ) wiederladen, was technisch möglich ist.
  19. Na da hab ich ja wohl echt was verpasst. Ein Krankheitsfall in der Familie hat mir leider einen Strich durch die Rechnung gemacht... Murmels Spezial-Knophi-Packung hätte mich schon interessiert und Euch mal etwas persönlicher kennenzulernen wäre eine schicke Sache gewesen. Na ja, vielleicht klappts ja beim nächsten Mal (wenn MP seine Drohung nicht wahrmacht ) Ich komm dann mit dem Kostüm mit dem großen "S" in der Mitte, damit man mich - abgesehen von den Schießergebnissen - auch erkennt.
  20. Oder bei Obi. (sorry. )
  21. Hallöchen, ich melde mich spät - aber es war (und ist es leider immer noch ) bis zuletzt nicht ganz sicher, ob es klappt. Ich liebe Sommerfeste über alles und am Sonntag soll ja auch das Wetter mitspielen. Also ich versuchs auf jeden Fall. Aber bitte nicht böse sein, wenns denn doch nicht klappt. Allen die dabei sind, wünsche ich auf jeden Fall jetzt schon eine supie Nachmittag und was danach noch so kommt. Bleibts mir anständig und bis bald (hoffentlich schon So). Grüssle SB
  22. Okay, ich gebs auf.
  23. Also in dem Fall "etwas länger" bis auf 100
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