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  1. Erwischt wegen Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG i.V. mit § 13 Abs. 4 Satz 2 AWaffV ! OWI, OWI !!!!!! Und wie war das noch: im § 5 WaffG steht doch irgendwo wer Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahrt... Also ein unzuverlässiger WO-User ist doch untragbar hier, oder ?
  2. Antwort auf: uffbasse!!!! net das du noch mal einen auf die zwölf kriegst .... und überhaupt, als beamter und staatsdiener würde ich von dir einen etwas seriöseren stil erwarten. reiss dich also bitte etwas mehr zusammen, ja?? HERR INSPEKTOR!! Sonst wird es nie was mit dem Amtmann Wie kommst Du denn drauf, dass ich ein HERR INSPEKTOR bin ?
  3. "Üff wollte doch nur nah dem Weg fragen..."
  4. Was meinst Du, was Flintograf zur Zeit im Garten macht ?
  5. Jetzt weiß ich endlich, für was meine Schwester Werbung macht...
  6. Diese Auslegung finde ich auch ulkig. Dann müsste man ja neuerdings auch die Einsteckläufe eintragen, die früher immer schon frei waren... Wenn Erwerb und Besitz einer Waffe freigestellt ist, heißt das auch erlaubnisfrei und nicht eintragungspflichtig. Die WBK ist nur der Eintragung erlaubnispflichtiger Waffen vorbehalten. Wie sollte man denn sonst die anderen in der Anlage zum WaffG freigestellten Gegenstände beurteilen; frei aber doch nicht frei oder wie ? Nein: der Besitz ist doch im vorliegenden Fall nur an WBK-Besitz und passende Waffe gebunden. Die Regelung ist abschließend und eindeutig.
  7. Selbstverteidigung mit Schusswaffen war und ist schon immer ein heißes Eisen. Ich sag dazu nur: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...
  8. Die Frage ist halt, wer sich dran hält. Egun selbst wird es nicht jucken, weil man die Waffen ja auch persönlich abholen oder über einen Händler versenden kann @Wahrsager: letzteres würde ich Dir empfehlen, wenn Du ganz sicher gehen möchtest.
  9. Wirklich erstaunlich. Nicht mal "SM" hilft dieser Seite weiter...
  10. Und für Ausflüge von Millionären, um unter sich zu sein...
  11. Wäre doch mal eine Attraktion für Euer Seenachtsfest, oder ?
  12. Frag am besten Deinen SB...
  13. Sind die Dinger bei Dir auf dem Bodensee unterwegs ?
  14. Ich wars nicht ! SB, das Leben einfach lebenswert findend...
  15. Mauerspruch: "Gott ist tot !" - unterschrieben von Nitzsche Darunter steht: "Nitzsche ist tot !" - unterschrieben von Gott...
  16. In Antwort auf: Argh... geht das schon wieder los? Seid friedlich, sonst stelle ich auch BEIDE auf Ignore, ihr Streithähne!!! Trooper Nicht gut, Troopi. Dann haste ja nix mehr zu lesen...
  17. War mit Otto beim essen, aber er hatte wieder mal keine Zeit für mich. Vielleicht klappts ja heute abend beim golfen...
  18. Und schon wieder werd ich durch Euer Posting von meinem leckeren Nachtisch abgehalten.
  19. Werd ihn in der Mittagspause mal drauf ansprechen...
  20. Konnte der so gut rechnen ? Ist mir neu...
  21. Ich würde auch sagen, wenn man ihn (am besten unter Zeugen) darauf hingewiesen hat, dass er sich ohne Stöpsel sein Gehör ruiniert, ist es seine Sache, was er draus macht. Die Frage ist allerdings, wo man die Grenze setzt. Wenn er ankündigt, sich (oder noch extremer der Aufsicht !) ins Bein schießen zu wollen, wird man ihm die Entscheidung auch nicht überlassen, oder ?
  22. Oder den: "In der Kürze liegt die Würze. Meiner ist aber länger..."
  23. In Antwort auf: Es beginnt harmlos mit einem Tinnitus, kann aber bör enden. So harmlos finde ich den Tinnitus jetzt auch wieder nicht.
  24. Aha, gut. Wenn ers nicht mehr hören kann, wird er rausgetragen oder was ?
  25. Hä ? Könnt ihr bitte etwas lauter sprechen ?
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