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Gruger

WO Silber
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  1. @PetMan Es genügt eine SpoO mit 4mm-Disziplinen. Und die gibt es schon länger. Mindestens die DSU hatte welche. Und hat noch. Das Schießen nach einer genehmigten Sportordnung war und ist also möglich.
  2. Mann Mann Mann... Das eigentliche Problem ist doch: Muss ich das Möbelstück andübeln?
  3. Reingestellt. Sieht ja sonst unordentlich aus
  4. Gruger

    Bleibelastung

    Es fehlt noch: Impfen als Genozid (oder so ähnlich)
  5. Ja, da würde man interessiert fragen, warum da 4 Millionen nicht registriert sind.
  6. Na klar, weil man sonst zu den ersten Opfern der Diktatur gehört..
  7. Ja das ist hart. Aber "mehr Waffen ins Volk" ist halt der Grundsatz, nachdem gelebt werden muss! Da kann man nix machen.
  8. Leute Leute... Ich sage immer: Waffenrecht ist, was der 1. Vorsitzende sagt. Damit bin ich immer noch am besten gefahren und so solls auch die nächsten 100 Jahre sein. Darauf erhebe ich mein Glas, gut Schuß!
  9. Den Dunst bekommen sie mit Sicherheit nicht durch Beschlüsse, die mehr politisch als rechtlich geprägt sind. Andünsten muss man (sich) schon selber.
  10. Und wenn nicht wäre das auch kein Verlust.
  11. Katja, lies dir mal in Ruhe seine Beiträge durch. Da fällt einem nur der schöne Beatles Song "Yellow Submarine" ein. Passenderweise auf dem Album "Revolver" veröffentlicht.
  12. Gruger

    Kill Zone USA

    Gefühlt bin ich auch immer die Mehrheit
  13. Was macht ihr euch überhaupt Gedanken über "FLG mit oder ohne"? Per Definition ist ein gezogener Flintenlauf ein glatter Lauf.
  14. Gruger

    Kill Zone USA

    Dann besteht ja keine Gefahr
  15. Tja, Atheisten hatten es schon immer etwas schwieriger..
  16. Das hättest du im Kurs/bei der Prüfung fragen sollen.
  17. Naja egal wie man das führen nennt... Die Erlaubnispflicht zum Führen für die Teile kommt ja erst aus der Gleichstellung mit den Waffen für die sie bestimmt sind. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für die Waffe gelten automatisch auch für die Teile - außer es ist etwas anderes bestimmt.
  18. Es gibt kein "transportieren" :-) Ah .. und ich verweise auf den §12 WaffG (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer... Ein SD ist keine Waffe. Ein Verschluss ist keine Waffe. Sie sind aber der Schusswaffe für die sie bestimmt sind gleich gestellt. Daher sind 1. beide nach Ziffer 2 "nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit" erlaubnisfrei führbar und 2. beide nach §13 Abs 6 zur Jagdausübung etc. erlaubnisfrei führbar
  19. Na dann gehe ich mal gleich zum Amt und beantrage den Waffenschein für sämtliche wesentlichen Teile. Nicht das ich noch Ärger bekomme auf dem Weg zum BüMa.
  20. Der Richter hat den üblichen Fehler gemacht, die Gleichstellung des wesentlichen Teils mit der Waffe für die es bestimmt ist, mit einer "Schusswaffengleichstellung" zu verwechseln. Ein SD ist keine Schusswaffe. Ein Verschluss allein ist auch keine Schusswaffe. Brauche ich jetzt zum Führen eines Verschlusses einen Waffenschein?
  21. Herbeiführung einer klaren Rechtslage als "wichtigsten Grund" für eine Revision bezweifle ich auch sehr stark. Das widerspricht nämlich dem Grundsatz, dass von Amtsseite auf Revision verzichtet wird, wenn tendenziell abzusehen ist, dass Zweifel an der bisher gelebten Rechtsauslegung auftreten könnten und somit ums Verrecken ein höherinstanzliches Urteil vermieden wird. Das kann man nämlich umso schlechter ignorieren je höher die Instanz und je öfter die eigene Meinung widerlegt wird.
  22. Sprache lebt! Das habe ich in meinen zwei Silvestern an der Sorbonne gelernt.
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