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Gruger

WO Silber
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  1. Keine Angst, zu deinen Ungunsten machen das ganz andere. Ohne Bestellung vom Verein/Betreiber sieht es mau aus.
  2. Der Stempel war doch für die Scharfschützenmaschinengewehrpistolgranatschleuder. Auf dem Papier war er für die Flinte nicht da.
  3. Ich würde lieber nochmal per Einschreiben die Daten durchgeben und um Termin zur Eintragung in die WBK bitten, da am XX.XX.XXXX offenbar durch technische Probleme dieselbige nicht möglich war. So kann man nachweisen, dass die Meldung fristgerecht erfolgte und sich aktiv um die Eintragung bemüht wurde.
  4. Hmmmmm... Ja so ein Schießabend ersetzt die Schultermassage.
  5. Ich finde das Fragezeichen bei Gebühr nach WaffKostV vs. eigene erlassene Kostenverordnung interessanter. Um das Zahlen wird man wohl nicht herumkommen, aber mal nachlesen/-fragen, ob die Gebühr überhaupt nach WaffKostV erhoben werden darf kann man ja mal.
  6. Die Polizei hätte ja auch zuhause bleiben können.. *hüstel*
  7. Länger als 4 Wochen? Nur zur Aufbewahrung.
  8. Und diese, sofern kein Umbau vorliegt, unterliegen nicht 2/6, da außerhalb des Par. 14 erworben.
  9. Wer mal lachen will über Mindestlohnvorschriften: http://www.bdd.de/aktuelles/mindestlohn-im-wach-u-sicherheitsgewerbe Regional gestaffelte Mindestlöhne Ab 1. Juni 2011 gelten in der Sicherheitsdienstleistungsbranche regional gestaffelte Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro (in allen östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) und 8,60 Euro in Baden-Württemberg. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg liegen die Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro. Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2013 befristet.
  10. Gruger

    Vorstrafe und WBK

    Wann wurde der KWS abgelehnt wäre auch noch interessant - dieses Jahr, letztes Jahr, vor 5 Jahren?
  11. Gruger

    Vorstrafe und WBK

    WBK grün beantragen für 4mmM20 Revolver So hast du nur die Kosten für den Revolver Eintrag zu viel bezahlt. Die Ausstellung der WBK müsstest du sowieso abdrücken.
  12. Grundsätzlich Jeder. Nur nicht legal .-)
  13. @Godix Hilfspersonen nicht vergessen :-)
  14. Oder Inhaber eines kleinen Waffenscheins. Ins Einzelne geht das Kennzeichen "W" nicht. Über die NWR - Anfrage kann man aber bei Bedarf gezielt nachschauen, ob Waffe X auf den Bürger Bernd registriert ist. Somit ist das Rumtragen der Erlaubnisurkunde dem Grunde nach entbehrlich. In Situationen, wo die Polizei keine Verbindung zur Zentrale hat, muss man dann aber mit gewissen Problemen rechnen. Da wäre es für den LWB günstiger, die Dokumente dabeizuhaben. Das ist aber immer noch etwas anderes, als die strafbewehrte Pflicht zum Mitführen.
  15. Das NWR meint doch auch nur, was der SB meint. Der hat ja die Liste (erst-)befüllt.
  16. http://www.nied-paletten.de/saegewerk.htm
  17. Naja, dann könnte bei einer Kontrolle des LWB auch über die Zentrale das NWR abgefragt werden (24/7). Kein wirklicher Grund, die mitführpflicht aufrecht zu erhalten. Der mitdenkende Waffenbesitzer kann die karte freiwillig immer noch mitführen, für serverausfälle etc. Mir geht es auch um die strafbewehrung des WBK-"Vergessens".
  18. Danke für die Info. Da fragt man sich, wie die arme Polizei ohne das NWR die "Lagen" einschätzen will. Ich dachte das NWR sei so wichtig :-)
  19. Die eWBK ist sinnfrei, da der Polizist auch das NWR abrufen kann. Die mitführpflicht der WBK sollte man eher überdenken - Dank NWR unnötig
  20. Also soll die Polizei jetzt G3 mitbekommen oder was?
  21. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sowas in den nächsten 5 Jahren kommt? Erstmal bis anno knips den Datenbestand pflegen, das hat Vorrang. Dann vorhandene Probleme beseitigen. Dann drüber nachdenken, ob man den versprochenen "eService" für den Bürger wirklich realisieren will - und dann lachend verneinen :-)
  22. Wo steht die Gleichstellung? :-) Ist die gelbe WBK nicht eigentlich auch eine Erlaubnis nach 10 Abs. 1? Durch §14 Abs. 4 wird lediglich Satz 3 (Erlaubnis gilt für 1 Jahr) außer Kraft gesetzt.
  23. Gruger

    §34 Waffengesetz

    Es steht aber nirgendwo, dass es so sein muss :-)
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