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Gruger

WO Silber
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  1. Nicht unbedingt, der Eigentümer soll ja nicht innerhalb von 3 Sekunden mit wenigen Handgriffen an seine Stradivari kommen.. Oder so.
  2. Hassredner trifft es vielleicht besser.
  3. Gibt es ein vorhersehbares Ergebnis? :-)
  4. und das stelle ich mir alles als Krisenvorsorge in den Keller - na klar
  5. Und ich habe es schon immer gesagt: Taschengeld ist der Quell allen Übels!!! PS: Ach ja.. und Radfahren.
  6. Womit das Ziel "maximal 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten" auch erreicht wäre und keiner sich zu erinnern braucht, ob vor 20 Jahren im Mai oder im Juni gekauft wurde.
  7. Heute ist der Skandal fortgeschritten?
  8. Kriminalistisches Gespür
  9. Wir können ja schon mal sammeln.
  10. Schlüsselbund in die Badehose! Biometrisch lackiert.
  11. Das Recht zum Führen... Ein Führer braucht kein Recht! Ihm reicht der Schein. (oh wie hintergründig)
  12. Er meint: "Die Gesamtsituation ist unbefriedigend!"
  13. Ich habe da einen Hauch von Majestätsbeleidigung Kritik erkennen können! Zu Poden!!
  14. Bist du etwa jemand, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen????
  15. Ja, nur die Auslegung hat sich geändert. Und zwar höchstrichterlich.
  16. Reicht ja auch nicht. Ein Nachbar muss die sehen und sich bedroht fühlen!
  17. Das könnte eine unwahre Behauptung sein! Deswegen kassiere ich diese hiermit ein und werde sie so ca. in einem Jahr wieder an den Inhaber zurückgeben. Naja, vielleicht auch nicht.
  18. 2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
  19. UND wie man es lecker zubereitet ;-) Der schiessnachweis ist ein Einstieg in die Bedürfnisbescheinigung a la Sportschützen. Lasst euch nicht mediamarkten
  20. Uwe, ich glaube es ging eher darum das alles im Rahmen der Eigensicherung/*füge anderen Grund ein* beschlagnahmt wird und der Delinquent sich das in 3 Jahren abholen kann
  21. Oh oh, Munitionsverschärfung kommt. Schießnachweis verpflichtend. Ach ja und "alter Zustand wiederhergestellt". Dann wurde ja das Schlimmste verhindert. Lasst mich dichten, das lenkt mich vom Lachen ab: Des Waidmanns Tugend und auch Zier ist das Gewehr von Marlin in .444 Es greif' ein jeder zu den Spaten, kommt man daher mit Automaten. Bei Wildschweinwurst und wildem Bret mach' man sich die Welt so quodlibet.
  22. Da steht eindeutig, dass die Waffe verboten ist, sofern sie mit einem entsprechenden Magazin mehr als 21 (bzw. 11) Schuß abgeben kann. a)short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it; and a) kurze Feuerwaffen, welche das Abfeuern von mehr als 21 Schuß ohne Nachladen erlauben, sofern eine Ladeeinrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuß Teil der Feuerwaffe ist oder in diese eingeführt wird. b) Lange Feuerwaffen -- 11 Schuß --- Und ja, die lange Feuerwaffe ermöglicht das Abfeuern von 31 Schuß mit einem 30er Magazin. Ist deshalb erfasst und es ist egal, ob du tatsächlich ein solches Magazin hast. Und ja, das betrifft auch Repetierer, da man diese Regelung nicht auf HA beschränkt. Und ja, NOCH ist das nur ein "Vorschlag".
  23. http://www.businessinsider.de/fbi-is-manufacturing-terrorism-cases-2016-6 FBI stiftet die Leute zum Terror an, verhaftet wenn sie darauf anspringen und steht dann schön da in der Statistik. Insbesondere wenn es mal wieder um mehr Geld geht bzw. Gesetzesverschärfungen.
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