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Gruger

WO Silber
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  1. Abgabe der Magazine an jemanden ohne Waffenbesitz ist also möglich? Ja, das hat Sinn.
  2. Es geht ja wohl kaum darum, Einbrecher abzuhalten...
  3. Eher: von Herstellern immer wieder aktiviert wird. Und das verwundert wohl keinen.
  4. Und genau das ("in einem festen verschlossenen Behältnis") gibt man auch an, wenn beim WBK Antrag nach der Lagerung der Munition gefragt wird.
  5. :-) Na gut, dann geht Käufer in den Laden und fordert Verkäufer zur Übergabe der Ware auf. Der mag nicht, weil Käufer keine WBK/Voreintrag vorweisen kann... Beim Abschluß des Kaufvertrages lagen die Voraussetzungen für eine Genehmigung vor, bzw. war vernünftigerweise kein Hinderungsgrund erkennbar. Für Käufer überraschend trat ein Umstand ein, der zur Versagung der Erlaubnis führte.
  6. Für mich als Laie heißt das: Käufer bezahlt, Verkäufer besteht auf Abholung. Der Käufer kann aber zwischenzeitlich nicht mehr übernehmen, da nicht erwerbsberechtigt. Auch der Verkäufer kann schlecht auf Übergabe bestehen, da bei Ladenkauf der Eigentumsübergang nach BGB gleichzeitig den waffenrechtlichen Erwerb bedeuten würde, der ja so nicht stattfinden darf. Der Kaufvertrag kann also nicht erfüllt werden. Käufer tritt zurück. Verkäufer hat ggf. Anspruch auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens, hat aber keinen Anspruch auf z.B. Benennung einer berechtigten dritten Person (?).
  7. Ein Bücherschrank hat gar keine Türen und wird trotzdem an der Wand befestigt (zumindestens normalerweise). Wer Angst hat, sein Muni-Schrank falle ihm auf den Kopf, der befestigt. Hiermit schreibe ich ein Abrißgewicht von "handfest" vor
  8. Das liegt aber auch an den Anwälten. Das einzige einseitige Schreiben das sie kennen ist die Vertretungsanzeige :-)
  9. Wieso HiCap, das ist StandardCap. Ab 60 wirds langsam high :-)
  10. In ganz RLP? Nein! Aber in einem kleinen Dorf im Nirgendwo...
  11. Good job! @BrownellsDeutschland
  12. Ein auf HA umgebauter VA ist ein HA. Ober er legal in deinem Besitz ist, bestimmt das Gesetz.
  13. http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6579-Kritik-an-geplanter-Neuregelung-zur-Waffenaufbewahrung-Verbaendeanhoerung-zur-Aenderung-des-Waffengesetzes-Bestandsschutz-fuer-Altbesitz/
  14. Ja, das Kind sollte also keinen Handel mit deinen Waffen betreiben ...
  15. @Hunter Auf den Zeitpunkt kommt es an.. @xamoel Die wollen ja gerade auch den bloßen Besitz (unabhängig vom Waffenbesitz) verbieten, das ist ja der Brüller.
  16. Hmm Scheine.. Ok eins behalten zum Ausnahme-Schein beantragen. Den Rest dem Junior schenken. Notariell beurkunden lassen (Schein!). Der ist eh nicht strafmündig, also was solls...
  17. Egal welcher - Ausschuss bleibt Ausschuss... (sorry für den Kalauer)
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