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Gruger

WO Silber
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  1. Er hat dann einen Voreintrag, aber keinen Schrank "in Benutzung", da nichts aufbewahrt wird.
  2. Muss er ja auch nicht. Solange er das Bedürfnis bescheinigt kann man damit leben :-)
  3. Da dies ausdrücklich in der WaffVwV steht, sollte man ganz gute Karten haben bei der Behörde. Nicht das die das ausdrücklich genehmigen muss, aber ein klärendes Gespräch beugt vor.
  4. Nein, aber irgendeine grüne WBK gewährt auch nicht den (dauerhaften) Zugriff auf genau deine Waffen. Eine gelbe WBK dokumentiert die Berechtigung zum Erwerb von Sportwaffen bestens und vor allem dauerhaft :-).
  5. Gelbe WBK für Lebensgefährtin, Drops gelutscht
  6. Der Wille ist mit "nicht Abhanden kommen" mehr als eindeutig schon im Gesetz geäußert, da gibt es m.E. keine Lücke. Das ganze ist doch nur eine humorige Äußerung eines Fuchses, die hier zu Wellen führte.
  7. "Du sollst nicht töten" hat schon viele Gerichte beschäftigt und ist dabei eigentlich ziemlich eindeutig.
  8. Ja, wenn die AfD den kleineren Partner mit Steuererleichterungen für die Oligarchen ködert, könnte das klappen.
  9. Wenn etwas nicht erlaubt ist, muss es deswegen aber nicht auch verboten sein.
  10. Natürlich geht einfach so kaufen...
  11. Das sich Jack diese Waffen auch nicht kaufen wird.
  12. "Schon" finde ich dabei leicht amüsant.
  13. "In Nutzung befindliche Behältnisse" stand da nach meiner Erinnerung. Ob da auch Aufbewahrung von Luft gemeint war - wer weiß das schon so genau.
  14. Es gibt im §6 AwaffV die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen und genehmigt zu bekommen. Das hat der BDMP getan.
  15. Du kannst immer als nicht-organisierter SpoSchü weitermachen. Nur mit dem Neuerwerb könnte es beim Nachweis des Bedürfnisses mehr Diskussionen geben.
  16. http://www.deutschlandradiokultur.de/statistik-deutschland-deine-waffen.976.de.html?dram:article_id=346481 Hmm...
  17. https://www.politsei.ee/en/teenused/weapons-permit/
  18. Das mache ich einen Tag vor Inkrafttreten der Neuerungen. Wenn sie denn kommen.
  19. Das Behältnis wird also dadurch unsicher, dass es den Besitzer wechselt. NA KLAAAAAR....
  20. Du nimmst offenbar an, dass die Aufbewahrungsänderungen etwas mit der EU Feuerwaffenrichtlinie zu tun haben. Dem ist nicht so. Das kann Herr d'M. (hachja, die gute alte DM) schon ganz alleine. Daher ist auch nicht zu erwarten, dass die Italiener etwas gegen unsere 0/I-er Pflicht unternehmen. Das müssen wir selbst in die Hand nehmen.
  21. Schwarzwälder, spar dir den thread. S1/S2 nützt dir wenig (außer vielleicht bei der Versicherung). Entweder du hast mit den alten Blechschachteln Bestandsschutz wegen Kauf vor Inkrafttreten der Änderung. Oder du musst eh Klasse 0 oder 1 kaufen. S1/S2 spielt in dem aktuellen Entwurf keine Rolle.
  22. http://www.holz3dpuzzle.de/epages/79108728.mobile/?Locale=de_DE&ObjectPath=/Shops/79108728/Products/70011 Safe und Tresor sind eben keine geschützten Begriffe
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