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Gruger

WO Silber
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Alle Inhalte von Gruger

  1. Das kommt wie immer darauf an. Was ist beantragt, was ist "genehmigungsfähig" aufgrund der gefühlten Lärmbelastung etc. Also die Anzahl der möglichen Termine muss nicht immer auf dem Unwillen des Inhaber-Vereins beruhen.
  2. Standzulassung.
  3. Da man pro Waffe eine WBK bekommen kann, würde im Zweifelsfall eine Waffe mit 2 Berechtigten auf der WBK auch ausreichen.
  4. Ein verschlossenes Behältnis verhindert den schnellen Zugriff - siehe erlaubtes Führen. Der WB soll aber das Abhandenkommen und die unbefugte Wegnahme verhindern. (§36 Abs. 1 Satz1)
  5. Zumindestens "auch" geht es ihm schon darum. Ein "verschlossenes Behältnis" in einen offenen Tresor nach Klasse I zu stellen und dann zu argumentieren, man habe ja alles im Wortlautsinne des §36 richtig gemacht (= "Lücke"), geht einfach fehl.
  6. Er hat dann einen Voreintrag, aber keinen Schrank "in Benutzung", da nichts aufbewahrt wird.
  7. Muss er ja auch nicht. Solange er das Bedürfnis bescheinigt kann man damit leben :-)
  8. Da dies ausdrücklich in der WaffVwV steht, sollte man ganz gute Karten haben bei der Behörde. Nicht das die das ausdrücklich genehmigen muss, aber ein klärendes Gespräch beugt vor.
  9. Nein, aber irgendeine grüne WBK gewährt auch nicht den (dauerhaften) Zugriff auf genau deine Waffen. Eine gelbe WBK dokumentiert die Berechtigung zum Erwerb von Sportwaffen bestens und vor allem dauerhaft :-).
  10. Gelbe WBK für Lebensgefährtin, Drops gelutscht
  11. Der Wille ist mit "nicht Abhanden kommen" mehr als eindeutig schon im Gesetz geäußert, da gibt es m.E. keine Lücke. Das ganze ist doch nur eine humorige Äußerung eines Fuchses, die hier zu Wellen führte.
  12. "Du sollst nicht töten" hat schon viele Gerichte beschäftigt und ist dabei eigentlich ziemlich eindeutig.
  13. Ja, wenn die AfD den kleineren Partner mit Steuererleichterungen für die Oligarchen ködert, könnte das klappen.
  14. Wenn etwas nicht erlaubt ist, muss es deswegen aber nicht auch verboten sein.
  15. Natürlich geht einfach so kaufen...
  16. Das sich Jack diese Waffen auch nicht kaufen wird.
  17. "Schon" finde ich dabei leicht amüsant.
  18. "In Nutzung befindliche Behältnisse" stand da nach meiner Erinnerung. Ob da auch Aufbewahrung von Luft gemeint war - wer weiß das schon so genau.
  19. Wie sinnlos..
  20. Eventuell die 1,4 Mio abgerundet ^^
  21. Es gibt im §6 AwaffV die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen und genehmigt zu bekommen. Das hat der BDMP getan.
  22. Du kannst immer als nicht-organisierter SpoSchü weitermachen. Nur mit dem Neuerwerb könnte es beim Nachweis des Bedürfnisses mehr Diskussionen geben.
  23. http://www.deutschlandradiokultur.de/statistik-deutschland-deine-waffen.976.de.html?dram:article_id=346481 Hmm...
  24. https://www.politsei.ee/en/teenused/weapons-permit/
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