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Gruger

WO Silber
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  1. Halte uns auf dem Laufenden
  2. Man sollte auch beachten, dass die Auflage mit der offensichtlichsten Kriegswaffenoptik der Sandsack ist. Also bitte im Sport nur Zivilmodelle benutzen!
  3. Kriegswaffenähnliche Zweibeine? Hihihi
  4. A-Quader für die Shotgun!
  5. Es steht allerdings "loading devices apt to be fitted" - da kann man sich noch darüber unterhalten, ob das wirklich das integrierte Magazin betrifft. Schließlich ist man da nicht im Besitz eines Magazins, sondern einer Waffe mit einem Magazin :-)
  6. Nein, es geht um Zuständigkeiten § 126 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung Für die Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Dies gilt auch für die Anwendung des über- und zwischenstaatlichen Rechts.
  7. Vielleicht, vielleicht auch nicht
  8. Ich verweise auf (9) Ergo: Du hast eine "erlaubte" Waffe mit großem Magazin. Die reine Möglichkeit dieses Magazin in deinen anderen Waffen zu verwenden, ändert deren Kategorie nicht. Die Regelung " When individuals are found to be in the possession of such loading devices these should be seized, as well as any semi-automatic centre fire firearms to which these could be fitted, even if the possession of these firearms was authorised. These individuals should also be deprived from their authorisation" ist aus (9) gestrichen worden. Das "Verbot" (Einordnung in A9) von Magazinen >20/10 ist wohl auch gestrichen (S. 90) Nachtrag: S. 29 Artikel 1, 1b) --> SD fällt nicht unter die Definition wesentliches Teil.
  9. Langwaffe = Jagdschein vorlegen Munition = Jagdschein vorlegen Wo ist - für uns - der Unterschied? In Ländern, in denen der Munitionserwerb bisher "frei" war, wird man über die "deutsche Regelung" sicher erfreut sein.
  10. Die eigentliche Frage ist doch: Wo bewahre ich den Schlüssel vom Schlüsselschrank auf?
  11. Die 0/Ier könnten durchaus schon dieses Jahr vorgeschrieben sein. Juckt nur nicht, wenn Altbesitz geschützt ist. Die gutsituierten Ernsthaftigen kaufen eben jetzt Ier, der Rest kann weiterhin A kaufen und hat noch was übrig für Ammo. Jeder so, wie er mag.
  12. Nach meinem Tod kann ich mir dann ja immer noch einen Ier kaufen ^o^
  13. https://www.amazon.de/Sexy-Bewaffnet-2017-Wandkalender-hoch/dp/3665276705/ Das muss noch schärfer werden!
  14. Die letzte Frage ist etwas widersprüchlich.
  15. 1) korrekt 2) Ich bezahle also ein Heidengeld, damit ich mir den Platz darin mit Munition zustelle?? Da kaufe ich lieber 2 A-Schränke, einen für die Waffen und einen für die Munition. Und bin im Zweifel immer noch billiger als mit einem 1-er Schrank. Danke, aber nein Danke.
  16. Warum 859 wenns auch mit 349 rechtskonform geht? Mit Munischrank dabei ist er dann immer noch billiger. Und auf der sicheren Seite.
  17. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Unerlaubte-Ausweiskopien-niemanden-kuemmert-s-3595520.html
  18. https://www.waffenschrank24.de/Waffenschraenke/Sicherheitsstufe-A/Waffenschrank-WF-1550-10-fuer-10-Langwaffen.html 10 LW mit herausnehmbaren Muni-Fach 349 EUR
  19. Im Zweifel halten dann eben Bilder und Videos aus USA her, da hilft die ganze Selbstbeschränkung nichts
  20. Es gibt kein Problem. Es gibt allerding einen §6 AWaffV, der Probleme macht.
  21. Gilt aber nur wenn die Waffe auch als 4mm gebaut wurde. Umbauten unterliegen dem Bedürfnis für die ursprüngliche Waffe. Sollte man im Hinterkopf haben beim Waffenkauf. Das wird zB bei egun nicht unbedingt in den Beschreibungen erwähnt ;-)
  22. Wie schwer ist das HK Eisen?
  23. Beyond stupidity and then some...
  24. Die korrekte Antwort wäre: Ja!
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