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Gruger

WO Silber
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  1. Ich verweise auf (9) Ergo: Du hast eine "erlaubte" Waffe mit großem Magazin. Die reine Möglichkeit dieses Magazin in deinen anderen Waffen zu verwenden, ändert deren Kategorie nicht. Die Regelung " When individuals are found to be in the possession of such loading devices these should be seized, as well as any semi-automatic centre fire firearms to which these could be fitted, even if the possession of these firearms was authorised. These individuals should also be deprived from their authorisation" ist aus (9) gestrichen worden. Das "Verbot" (Einordnung in A9) von Magazinen >20/10 ist wohl auch gestrichen (S. 90) Nachtrag: S. 29 Artikel 1, 1b) --> SD fällt nicht unter die Definition wesentliches Teil.
  2. Langwaffe = Jagdschein vorlegen Munition = Jagdschein vorlegen Wo ist - für uns - der Unterschied? In Ländern, in denen der Munitionserwerb bisher "frei" war, wird man über die "deutsche Regelung" sicher erfreut sein.
  3. Die eigentliche Frage ist doch: Wo bewahre ich den Schlüssel vom Schlüsselschrank auf?
  4. Die 0/Ier könnten durchaus schon dieses Jahr vorgeschrieben sein. Juckt nur nicht, wenn Altbesitz geschützt ist. Die gutsituierten Ernsthaftigen kaufen eben jetzt Ier, der Rest kann weiterhin A kaufen und hat noch was übrig für Ammo. Jeder so, wie er mag.
  5. Nach meinem Tod kann ich mir dann ja immer noch einen Ier kaufen ^o^
  6. https://www.amazon.de/Sexy-Bewaffnet-2017-Wandkalender-hoch/dp/3665276705/ Das muss noch schärfer werden!
  7. Die letzte Frage ist etwas widersprüchlich.
  8. 1) korrekt 2) Ich bezahle also ein Heidengeld, damit ich mir den Platz darin mit Munition zustelle?? Da kaufe ich lieber 2 A-Schränke, einen für die Waffen und einen für die Munition. Und bin im Zweifel immer noch billiger als mit einem 1-er Schrank. Danke, aber nein Danke.
  9. Warum 859 wenns auch mit 349 rechtskonform geht? Mit Munischrank dabei ist er dann immer noch billiger. Und auf der sicheren Seite.
  10. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Unerlaubte-Ausweiskopien-niemanden-kuemmert-s-3595520.html
  11. https://www.waffenschrank24.de/Waffenschraenke/Sicherheitsstufe-A/Waffenschrank-WF-1550-10-fuer-10-Langwaffen.html 10 LW mit herausnehmbaren Muni-Fach 349 EUR
  12. Im Zweifel halten dann eben Bilder und Videos aus USA her, da hilft die ganze Selbstbeschränkung nichts
  13. Es gibt kein Problem. Es gibt allerding einen §6 AWaffV, der Probleme macht.
  14. Gilt aber nur wenn die Waffe auch als 4mm gebaut wurde. Umbauten unterliegen dem Bedürfnis für die ursprüngliche Waffe. Sollte man im Hinterkopf haben beim Waffenkauf. Das wird zB bei egun nicht unbedingt in den Beschreibungen erwähnt ;-)
  15. Beyond stupidity and then some...
  16. Das kommt wie immer darauf an. Was ist beantragt, was ist "genehmigungsfähig" aufgrund der gefühlten Lärmbelastung etc. Also die Anzahl der möglichen Termine muss nicht immer auf dem Unwillen des Inhaber-Vereins beruhen.
  17. Da man pro Waffe eine WBK bekommen kann, würde im Zweifelsfall eine Waffe mit 2 Berechtigten auf der WBK auch ausreichen.
  18. Ein verschlossenes Behältnis verhindert den schnellen Zugriff - siehe erlaubtes Führen. Der WB soll aber das Abhandenkommen und die unbefugte Wegnahme verhindern. (§36 Abs. 1 Satz1)
  19. Zumindestens "auch" geht es ihm schon darum. Ein "verschlossenes Behältnis" in einen offenen Tresor nach Klasse I zu stellen und dann zu argumentieren, man habe ja alles im Wortlautsinne des §36 richtig gemacht (= "Lücke"), geht einfach fehl.
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