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HangMan69

WO Silber
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  1. ich denke mir: mit dem verkauf der waffe erledigt sich auch die gültigkeit des stempels zu diesem eintrag... denn als Bsp.: du hast einen revolver in .357, den du nun verkaufst. keine weitere waffe in dem kaliber. bist du nun weiterhin berechtigt .357 mun zu besitzen/erwerben?!?
  2. hat dein tresor ein elektronisches schloss und als "backup" einen schlüssel? und nu willst du das "schlüsselschloss" durch ein mech. zahlenschloss ersetzen?
  3. kommt halt drauf an. bei uns kostet der stempel 35eus! darf ich fragen warum du die flinte/n auf wbk grün hast/hattest und nicht auf gelb?
  4. meine persönliche erfahrung: mun NUR wenn auch eine entsprechende LW auf WBK grün vorhanden! ansonsten wurde seitens der händler NIE mun verkauft...
  5. die "dummerweise" bei "einführung VOR 1945" eben KEINE kriechwaffeln mehr sind!!!
  6. das hat man bekannterweise in der kürzeren vergangenheit doch auch einfach "ausgeschaltet/übergangen"! warum sollte man sich da bei den paar waffenbesitzern schon daran halten?
  7. rechtlich gesehen eben nicht! es war höchstens "geschlossen"!
  8. bei mir hat ne nette email gereicht. stunde später hat ich alles per .pdf zurück...
  9. und wieder eine "neuanmeldung" mit dem tenor: wie komm ich auf dem kürzesten weg an waffen!!!
  10. is keine "herstellung", sollte also i.o. sein...
  11. musst aber auch dazu sagen das es in der schweiz eine "lange" liste von staatsangehörigkeiten gibt (selbst wenn die in der ch wohnen) die keine waffen erwerben dürfen!
  12. bei mir auch kostenlos erfolgt...
  13. was genau was beweist?!? nämlich gar nix! du hast das gleiche problem wenn der empfänger behauptet: "paket war leer!" da springt auch keine versicherung ein...
  14. wohl eher: "Selbst Soldaten sind NUR Mörder!!!" wie es ein teutsches Gericht ja mal bestätigt hat!!!
  15. is nachvollziehbar, zumindest bei meiner behörde, DENN: die stellen aus/genehmigen und machen dann IM ANSCHLUSS die abfragen! wenn dann was auffälliges rauskommt, dann wird eben wiederrufen!!!
  16. grundsätzlich is da ja erst mal wohl "Verwaltungsrecht"! so dass man das ja eigentlich nicht ausschliessen sollte können...
  17. du kannst ihn aber auch einfach mal direkt anschreiben: kontakt...
  18. IMHO ist das zeitlich "nur sehr begrenzt" möglich... mehrere wochen ok. mehrere monate?!? vielleicht länger?!? ich denke das geht nicht...
  19. das würde ich nicht veralllgemeinern! jede stadt hat ihre eigene gebürenverordnung, somit können sich die gebühren auch innerhalb Nds. unterscheiden! wenn das also bei dir so is, dann sag: "bei meiner behörde...!"
  20. sprich doch mal den user @Doggenrotti an, der hat das, wenn ich mich recht erinnere, vor paar jahren durch...
  21. ... NICHT bestimmungsgemäß!!!
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