Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis
-
Gesamte Inhalte
9.525 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von HangMan69
-
hab ich auch bekommen und mich gegen einen kandidaten des DSB entschieden...
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
HangMan69 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
naja, gelesen werden die schon, is halt die frage ob das jemand macht der ahnung hat! wenn ich mich recht erinnere hat es in einer früheren versin von diesem "merkblatt" auch mal das "gasrohr" eines AR15 in dieses blatt als "wesentliches waffenteil" geschaft! -
du hast es doch eingezeichnet, da sieht man doch das es 11cm sind. ein kästchen auf der unterlage is 1cm... man kann sich natürlich streiten von "wo bis wo" man die exakte länge der klinge denn nu "gerichtsverwertbar" zu messen hat... davon abgesehen is es egal ob es 10,5 oder 11cm sind, das ergebnis "verbotener gegenstand" bleibt der gleiche...
-
-
da liegt doch schon dein fehler! du zeigst nur die waffe vor von der dir der behördenhansel die waff.nr. von seiner liste vorliest!
-
wurde weiter vorne doch schon beantwortet! selbst gerichte haben das so akzeptiert... bei meinem beispiel gibt es aber keine weitere person die verweigen kann/darf... nur eine person mit wohnrecht, die aber eben KEIN besitzer/eigentümer (mehr) ist!
-
mal zurück zum eigentlichem Thema: waffenkontrolle... Fallbeispiel: kontrollheini (SB) kommt unangemeldet und hat 2, 3,... weitere heinies mit dabei. sagen wir mal (wie es von einigen hier berichtet wurde) mit polizeibeamten in uniform. deren grund dafür: "eigensicherung!" gegen den zu kontrolierenden liegt NIX vor und es lag auch noch nie etwas vor!!! der waffenbesitzer ist mit der aufgezwungenen kontrolle und "der einschränkung seiner rechte" prinzipiell einverstanden! ABER: wo steht das er ALLE personen zu dieser kontrolle in sein Haus/wohnung hereinlassen MUSS?!? Fakt ist doch nur das er die kontrolle gestatten MUSS (wenn er nicht gefahr laufen will nachfolgend "waffenrechtliche" probleme zu bekommen), aber er verliert dadurch doch nicht das (Grund-) Recht zu entscheiden wer/wieviele personen er rein lässt! Soll heissen: er stimmt zu, verlangt aber, das ausschliesslich der SB diese kontrolle durchführen darf und er keiner weiteren person den zutritt gewährt! Erklärung: "Eigensicherung ist nur ein vorgeschobener grund der nicht durch das (w)affengesetz gedeckt ist!!!" seh ich das falsch?!?
-
der meinug war ich schon vorher...
-
die da wären?
-
so war das bei unserer "alten amtsleiterin" auch... die war (zu dem zeitpunkt) 26, kaum 50kg und 165 groß... hat sie auch vollkommen unbeschadet überstanden...
-
das is äpfel mit birnen vergleichen...
-
wozu?!? weil der überprüfte besitzer nun ne "geladene" waffe aus dem schrank holt und die kontrolitties "umnietet"?!? totaler schwachsinn das ganze! fakt is ich MUSS "eine" person hereinlassen die die überprüfung vor nimmt! wo steht das ich eine weitere person herein lassen muss die die erste "sichert"?!?
-
gar nix! aber was is bei dir schiefgelaufen?!?
-
bwvor du so waas schreibst solltest du vielleicht erst mal nachdenken... die polizei kann bei ihm die "ordnungsbehörde für waffen"! sein...
-
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
HangMan69 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
bei mir auch nix mit "externen ablesern"! der einzige den ich rein lasse (muss) ist der schornsteinfeger und den kenn ich schon seit vielen jahren persönlich! die die bei uns die (w)affenaufbewahrungs kontrollen machen ist der aktuelle (neue) sb und 1 oder 2 weitere hansel in der "uniform" des o-amtes MIT schusshemmenden sicherheitswesten. auch kommen sie mit dem "dienstwagen" der stadt, welcher bekannt ist... -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
HangMan69 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
selbst wenn der ausweis falsch und es falsche kontrolleties sind kann man doch ein wenig überprüfen sollte man gerade den sb nicht erreichen: sie müssen ja einen auszug des waffenregisters haben mit deinen daten/id's! wenn sie den nicht vorweisen können gar nicht erst rein lassen! zur gebühr: kumpel wurde letztens überprüft. er hat genau 2 KW! dauer der überprüfung: 15 minuten! und er hat rechnung über 30 teuros erhalten!!! -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
HangMan69 antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
min. 0... -
waffen illegal zu verkaufen ist keine straftat?!? hier in d?!?
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
HangMan69 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
hätte eine 15 jährige denn überhaupt eine GK LW auf einem schiessstand "benutzen" dürfen?!? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
HangMan69 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
wenn denn auch wirklich JEDER durchsucht werden würde! das ist ja genau der punkt! es werden eben NICHT die entsprechenden "klientel" durchsucht, weil vor denen haben unsere polizisten ja "angst"! -
gerade heute in der zeitung gelesen: am WE wurde wohl ein juwelier in Hannover überfallen wo "2 männer" eingedrungen und sofort auf den verkäufer geschossen haben! dieser befindet sich nach einer notoperation immer noch in lebensgefahr! trotz aufnahmen der überwachungskameras werden keine "detailierten" infos über das "aussehen" der verbrecher in den medien verbreitet. es wird nur dazu aufgefordert:" wer was gesehen hat bitte bei der polizei melden!"
-
ne, das ist das gleiche! was sie darf und was sie tut ist zweierlei...