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HangMan69

WO Silber
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  1. fassen wir es mal zusammen: zugriff gerechtfertigt! aberkennen der waffenrechtlichen erlaubniss gerechtfertigt! illegale handlungen (unsachgemäße lagerung von gaspüster waffe) durch VG "herbeifabuliert um "mögliches fehlverhalten" der zugreifenden beamten zu rechtfertigen! denn wenn ich mich in meiner wohnung aufhalte, keine personen unter 18 jahren anwesend sind, dann muss ich die "waffe" gar nicht verschlossen und ungelade wegschliessen... aber es hat hier meiner meinung nach tatsächlich keinen falschen getroffen...
  2. sein wir doch mal ehrlich: "Das ist gar NICHT gewollt"!!! so nach dem motto: "Bitte NUR in Polen, Tschechien usw verwenden und nicht die Sicherheit Deppenlands gefährden!!!"
  3. ein 20iger ar15 mag ist aber gar kein "KW mag" oder ein "LW mag"! es ist ein mag welches lt. hersteller 20 schuss .223 aufnehmen kann! nicht mehr und nicht weniger...
  4. nur wer bekommt ein bedürfnis in d für eine kw mit einem kaliber unter 6,5mm?!? ich denke daa wird die anzahl derer die das bekommen/dürfen sehr gering ist. sprich: in d ist die frage nach einem mag für eine kw in .223 müsig!
  5. hier meine frage zu dem thema mit konkretem hintergrung: besitzer is sporti und jäger. hat 3 A-schränke (je mit B-innenfach) aus "altbesitz"! gemeldet und somit "rechtmäßig" im gebrauch. 2 schränke mit schlüssel, 1 mit zahlenschloss! ist es nu "rechtlich I.O." die schlüssel der 2 schränke in dem mit dem zahlenschloss zu verwahren?!? ist ernst gemeint ohne hintergedanke! edit: in allen sind sowohl LW und auch KW gelagert!
  6. das mag auf "wiedergeladene" mun zutreffen, er hat aber "kaufmun" da und die ist mit dem verkauf/austragen der waffe auch "abzugeben"!
  7. soso, du kannst also jemandes rechte einschrenken/verletzen weil du über ihn "mist erzählst"?!? dann müssten sofort ALLE politversager die ständig legalwaffenbesitzer als "pychos/mörder/terroristen, nasis/reichsbürger..." beschimpfen direkt für min. 10 jahre in den knast und ein lebenslanges verbot öffentliche ämter zu bekleiden unterzogen werden!!!
  8. dieser ganze "überkontingentquatsch" is sowieso murks...
  9. naja, es geht halt nicht nachdem was du willst, sondern nach der reihenfolge des erwerbs. und da ist dann die 3te waffe die erworben wurde die die es betrifft. wenn du die usp sowieso nicht mehr willst, weil du damit "nicht klar kommst", dann steht es dir frei diese zu veräussern, dann hast du keine "überkontingentwaffe" mehr. aber zu aller erst muss der entsprechenden behörde erst mal nach der rechtsgrundlage für die "nachweisführung für ALLE waffen" gefragt werden...
  10. sie kann eigentlich nur die 3te (überkontingentwaffe) "einziehen/die genehmigung wiederrufen" wenn nicht die verlangten nachweise beigebracht werden...
  11. es gibt einen sehr langen trööt über genau dieses thema, such halt selber...
  12. für deine "überkontingentwaffe" ist das vom gesetz her so vorgesehen und du musst die nachweise erbringen wenn du sie behalten willst! vollkommen unabhängig von 10 jahre im verein/verband oder nicht!
  13. hab ich auch bekommen und mich gegen einen kandidaten des DSB entschieden...
  14. naja, gelesen werden die schon, is halt die frage ob das jemand macht der ahnung hat! wenn ich mich recht erinnere hat es in einer früheren versin von diesem "merkblatt" auch mal das "gasrohr" eines AR15 in dieses blatt als "wesentliches waffenteil" geschaft!
  15. du hast es doch eingezeichnet, da sieht man doch das es 11cm sind. ein kästchen auf der unterlage is 1cm... man kann sich natürlich streiten von "wo bis wo" man die exakte länge der klinge denn nu "gerichtsverwertbar" zu messen hat... davon abgesehen is es egal ob es 10,5 oder 11cm sind, das ergebnis "verbotener gegenstand" bleibt der gleiche...
  16. is aber eins... schwer zu erkennen, aber im roten kreis das ist der "auslöser"!
  17. HangMan69

    Waffe im NWR

    da liegt doch schon dein fehler! du zeigst nur die waffe vor von der dir der behördenhansel die waff.nr. von seiner liste vorliest!
  18. wurde weiter vorne doch schon beantwortet! selbst gerichte haben das so akzeptiert... bei meinem beispiel gibt es aber keine weitere person die verweigen kann/darf... nur eine person mit wohnrecht, die aber eben KEIN besitzer/eigentümer (mehr) ist!
  19. mal zurück zum eigentlichem Thema: waffenkontrolle... Fallbeispiel: kontrollheini (SB) kommt unangemeldet und hat 2, 3,... weitere heinies mit dabei. sagen wir mal (wie es von einigen hier berichtet wurde) mit polizeibeamten in uniform. deren grund dafür: "eigensicherung!" gegen den zu kontrolierenden liegt NIX vor und es lag auch noch nie etwas vor!!! der waffenbesitzer ist mit der aufgezwungenen kontrolle und "der einschränkung seiner rechte" prinzipiell einverstanden! ABER: wo steht das er ALLE personen zu dieser kontrolle in sein Haus/wohnung hereinlassen MUSS?!? Fakt ist doch nur das er die kontrolle gestatten MUSS (wenn er nicht gefahr laufen will nachfolgend "waffenrechtliche" probleme zu bekommen), aber er verliert dadurch doch nicht das (Grund-) Recht zu entscheiden wer/wieviele personen er rein lässt! Soll heissen: er stimmt zu, verlangt aber, das ausschliesslich der SB diese kontrolle durchführen darf und er keiner weiteren person den zutritt gewährt! Erklärung: "Eigensicherung ist nur ein vorgeschobener grund der nicht durch das (w)affengesetz gedeckt ist!!!" seh ich das falsch?!?
  20. der meinug war ich schon vorher...
  21. die da wären?
  22. so war das bei unserer "alten amtsleiterin" auch... die war (zu dem zeitpunkt) 26, kaum 50kg und 165 groß... hat sie auch vollkommen unbeschadet überstanden...
  23. das is äpfel mit birnen vergleichen...
  24. wozu?!? weil der überprüfte besitzer nun ne "geladene" waffe aus dem schrank holt und die kontrolitties "umnietet"?!? totaler schwachsinn das ganze! fakt is ich MUSS "eine" person hereinlassen die die überprüfung vor nimmt! wo steht das ich eine weitere person herein lassen muss die die erste "sichert"?!?
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