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mal zurück zum eigentlichem Thema: waffenkontrolle... Fallbeispiel: kontrollheini (SB) kommt unangemeldet und hat 2, 3,... weitere heinies mit dabei. sagen wir mal (wie es von einigen hier berichtet wurde) mit polizeibeamten in uniform. deren grund dafür: "eigensicherung!" gegen den zu kontrolierenden liegt NIX vor und es lag auch noch nie etwas vor!!! der waffenbesitzer ist mit der aufgezwungenen kontrolle und "der einschränkung seiner rechte" prinzipiell einverstanden! ABER: wo steht das er ALLE personen zu dieser kontrolle in sein Haus/wohnung hereinlassen MUSS?!? Fakt ist doch nur das er die kontrolle gestatten MUSS (wenn er nicht gefahr laufen will nachfolgend "waffenrechtliche" probleme zu bekommen), aber er verliert dadurch doch nicht das (Grund-) Recht zu entscheiden wer/wieviele personen er rein lässt! Soll heissen: er stimmt zu, verlangt aber, das ausschliesslich der SB diese kontrolle durchführen darf und er keiner weiteren person den zutritt gewährt! Erklärung: "Eigensicherung ist nur ein vorgeschobener grund der nicht durch das (w)affengesetz gedeckt ist!!!" seh ich das falsch?!?
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der meinug war ich schon vorher...
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die da wären?
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so war das bei unserer "alten amtsleiterin" auch... die war (zu dem zeitpunkt) 26, kaum 50kg und 165 groß... hat sie auch vollkommen unbeschadet überstanden...
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das is äpfel mit birnen vergleichen...
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wozu?!? weil der überprüfte besitzer nun ne "geladene" waffe aus dem schrank holt und die kontrolitties "umnietet"?!? totaler schwachsinn das ganze! fakt is ich MUSS "eine" person hereinlassen die die überprüfung vor nimmt! wo steht das ich eine weitere person herein lassen muss die die erste "sichert"?!?
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gar nix! aber was is bei dir schiefgelaufen?!?
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bwvor du so waas schreibst solltest du vielleicht erst mal nachdenken... die polizei kann bei ihm die "ordnungsbehörde für waffen"! sein...
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Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
HangMan69 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
bei mir auch nix mit "externen ablesern"! der einzige den ich rein lasse (muss) ist der schornsteinfeger und den kenn ich schon seit vielen jahren persönlich! die die bei uns die (w)affenaufbewahrungs kontrollen machen ist der aktuelle (neue) sb und 1 oder 2 weitere hansel in der "uniform" des o-amtes MIT schusshemmenden sicherheitswesten. auch kommen sie mit dem "dienstwagen" der stadt, welcher bekannt ist... -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
HangMan69 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
selbst wenn der ausweis falsch und es falsche kontrolleties sind kann man doch ein wenig überprüfen sollte man gerade den sb nicht erreichen: sie müssen ja einen auszug des waffenregisters haben mit deinen daten/id's! wenn sie den nicht vorweisen können gar nicht erst rein lassen! zur gebühr: kumpel wurde letztens überprüft. er hat genau 2 KW! dauer der überprüfung: 15 minuten! und er hat rechnung über 30 teuros erhalten!!! -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
HangMan69 antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
min. 0... -
waffen illegal zu verkaufen ist keine straftat?!? hier in d?!?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
HangMan69 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
hätte eine 15 jährige denn überhaupt eine GK LW auf einem schiessstand "benutzen" dürfen?!? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
HangMan69 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
wenn denn auch wirklich JEDER durchsucht werden würde! das ist ja genau der punkt! es werden eben NICHT die entsprechenden "klientel" durchsucht, weil vor denen haben unsere polizisten ja "angst"! -
gerade heute in der zeitung gelesen: am WE wurde wohl ein juwelier in Hannover überfallen wo "2 männer" eingedrungen und sofort auf den verkäufer geschossen haben! dieser befindet sich nach einer notoperation immer noch in lebensgefahr! trotz aufnahmen der überwachungskameras werden keine "detailierten" infos über das "aussehen" der verbrecher in den medien verbreitet. es wird nur dazu aufgefordert:" wer was gesehen hat bitte bei der polizei melden!"
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ne, das ist das gleiche! was sie darf und was sie tut ist zweierlei...
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janee, is klaa...
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da gilt imho schon lange "max. 200 schuss"!
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richtig und du bist jäger UND sportschütze...
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und warum sollte das nicht gehen wenn die waffe auf grün steht bei erwerb auf jjs?!? oder "verbietet" deine (w)affenbehörde die nutzung von "jagdwaffen" zum zwecke als sportschütze?!? davon abgesehen gibt es keine "jagdliche wbk"!
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sag das mal zu einem unserer aktuellen politversagern und du bekommst postwendend 10 backsteine in die fre$$e...