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ich nehme dazu immer "UHU-POR"... der verhält sich wie Pattex, jedoch nicht so aggressiv zu kunststoff und stinkt nicht so.
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diese "militaria" sind ausschliesslich in D ein problem! im "rest der welt" stört sich niemand daran...
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in kassel wurde ja immer "in einer zugeklebten" plastetüte übergeben...
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nur in einem verschlossenem behältis! und nur wenn du im raum anwesend bist...
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richtig... und diese werden ja auch entsprechend "aussortiert"! einklagen is da aber noch mal en andere hausnummer...
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ganz einfach: "sie klagt sich ein!!!" so geschehen bei einer aspirantin, die zusammen mit meinem Neffen angefangen hat! obwohl es für den polizeidienst eine "mindest körpergröße" gibt (die sie weit unterschritten hatte), hat sie sich erfolgreich vor einem deppen gericht in die ausbildung/studium eingeklagt!
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für den re-import in die us reden wir hier aber überhaupt nicht...
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naja, höchst wahrscheinlich, weil es als "machingun-part" oder so ähnlich eingestuft wird... aber innerhalb der us ist das nun mal vollkommen egal... und darum ging es. daher sind solche waffen eben "schwer bis garnicht" nach d zu importieren, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass es sich um "zivile fertigung" handelt!
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nur spielt es für die amis keine rolle ob der upper einen sear cut hat oder der träger "full auto" fähig ist! auch interessiert es dort nicht, ob ein lauf aus "militärischer" fertigung ist oder nicht! denn es gibt dort diesen unterschied gar nicht! so wie es sehe, kann auch der weg "über österreich" zum umbau des full-auto trägers nicht gehen, da er "nach deppen-recht" seine "füll-auto-definition" nicht verliert und damit in d weiterhin "verboten" wäre... kann ich aber auch falsch mit liegen...
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Munitionserwerbserlaubnis für Wechsellauf erforderlich ?
HangMan69 antwortete auf Tilmann's Thema in Waffenrecht
wie schon gesagt hängt es von der jeweiligen behörde/dem sb ab ob "er will, oder nicht"! 2 beispiele von meiner behörde/meinen sb's: ich hatte einen revolver in .357mag und wollte zum tainig auch .38 special nutzen. händler wollten keine mun verkaufen (das war übrigens mitte der 90iger!). zum sb, die sachlage erklärt und er hat mir auf der rückseite der wbk einen zusatz eingetragen, dass ich "zur lf. nr. xy mun-erwerb .38special" erwerben darf! hat seinerzeit nicht mal was gekostet. 2 sache: zu einer pistole ws erworben und keinen munerwerb stempeln lassen. mit der zeit wollten immer weniger händler daruf die entsprechende mun verkaufen. also wieder zum (neuen) sb: sachlage erklärt. "kein problem". mun stempel erhalten und entsprechend gebührenverordnung kohle abgedrückt! also es ist immer notwendig mit dem sb zu sprechen, dann kann man das meist lösen... -
ääähhh, doch! gerade "auf dem dorf!" die stände sind schon lange da, bevor da häuser in der nähe standen. nu wurde ja in den letzten jahren massiv die leutz auf die dörfer aufmerksam und haben da billig gebaut. jetzt sind die häuser "neben" dem stand und die idioten haben nu nix besseres zu tun als gegen die standbetreiber wegen "lärmbelässitigung" zu klagen! meist sogar mit erfolg!
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wenn wir uns da mal Polen anschauen, wo es sowas mehrfach im jahr gibt und zivilisten geradezu "umworben werden" an sowas teilzunehmen! da kann man in der aktuellen weltpolitischen lage mal wieder nur den kopf schütteln, warum man hier in d gleich wieder so nen schei§§ mit "gericht und kosten und kriegswaffen in zivilistenhände, etc..." absondern muss... die einschläge kommen immer näher, aber bei uns schwänzen die schüler mal wieder die schule um gegen die reaktivierung der wehrpflicht zu demonstrieren (weil: "man hat ja rechte und keine pflichten!") und unsere "links-grünen-öko-verbotsfanatiker" preisen das auch noch!!!
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damit sie direkt merken: "Heute nix menschen abstechen, denn ich krieg sonst ne kugel ab!!!"
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das wird in d mit sicherheit gegen irgendweilche "Umweltauflagen" verstossen! altreifen = sondermüll...
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jeder "volljurist" nimmt sich nen anwalt... denn die sind nicht so blöd sich selber vor gericht zu vertreten...
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naja, der Maaßen mag da vielleicht die entsprechenden möglichkeiten zu haben dass das auch konsequenzen hat für die "durchführenden"! du, ich, wir als "schütze arsch" wohl eher nicht!
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Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
HangMan69 antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
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Berlin is doch da wo die "freie wildbahn" ist, oder nicht?!? da sollte es nicht verwundern, wenn es da ständig knallt. deshalb reagiert da wohl die polizei nicht mehr darauf...
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du bist doch lange genug dabei um zu wissen wie "unsere behörden" so ticken... vollkommen egal ob es "gewürfelt und/oder nach fakten" geht...
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und genau deswegen MUSST du deine behörde (oder die des freundes) fragen, denn jede "kocht ihr eigenes süppchen"! was der einen behörde "zu nah" ist, kann für die andere behörde "vollkommen i.o." sein... und das erfahrt ihr nur wenn ihr bei euch nachfragt...
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dann musst du schon DEINE behörde fragen, denn die sind die einzigen, die dir das "rechtssicher" sagen können! oder die behörde "deines freundes"!
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janee, is klaa... schon mal mitbekommen was in den letzten jahren von behörden und richtern so "ins gesetzt hineininterpretiert" worden ist?!?
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Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
HangMan69 antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
das ist echt schade. ich hoffe das ihr das hinbekommt! aber die behörde wird ihn auch in zukunft "ärgern"! -
Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
HangMan69 antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
mal ganz davon ab: dein Kollege wird (selbst wenn er hier "gewinnt") mit dieser behörde niemals glücklich werden! wenn die schon so anfangen, dann seh ich da schwarz... ernst gemeint: hat er nicht doch noch die möglchkeit "wo anders" hinzuziehen? -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
HangMan69 antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
das kann dir nur das deutsche BKA rechtssicher beantworten...