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HangMan69

WO Silber
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  1. du weißt schon was die grüne farbe bedeutet?!? und auch das könnte man deaktivieren...
  2. nee, damit dir keiner an der roten ampel den kofferraum "ausräumt" und dann waffe + mun hat...
  3. heisst jetzt nur anders...
  4. naja, beim "M1 Garand" war das auch so! war aber im WW2...
  5. bla, bla bal...
  6. du mit sicherheit! ich hab nicht damit angefangen, sondern auf eine äusserung reagiert... also komm mal wieder runter!!!
  7. fast alle neuen autos haben gar keinen wagenheber mehr! haben ja auch kein ersatzrad!!!
  8. die mun muss/sollt in "dem gekauften behältnis" oder einem vergleichbaren (für mun bestimmtes) behältniss transportiert werden. so kann sie sogar MIT der waffe im der selben tasche zusammen transportiert werden. es darf sich nur keine mun IN der waffe (also im patronenlager) oder in einem befüllten magazin (welches IN der waffe eingefürt ist) transportiertt werden! ist zumindest meine auffassung dazu...
  9. ich denke das ist es was "der gesetzgeber" sich wohl erhofft!!!
  10. das halte ich leider für einen wunschtraum in diesem land!!!
  11. hab mal einen bericht gesehen, wo der aussteller von kw nur "Dummy-Läufe" verbaut hatte!
  12. wird leider niemals geschehen!!!
  13. sind wohl von ihren ami-kollegen inspiriert worden?!?
  14. is mal wieder schade, dass dem entsprechenden Mitarbeiter, der diese Urteil verursacht hat (weil er ja anscheinend das WS auf die Erwerbsstrecke anrechnen wollte!) nicht "persönlich" die kosten des Verfahrens und sämtlicher Auslagen des Klägers übernehmen muss!!!
  15. ich würde mal sagen: weil auch in der Schweiz die "linksgrünninnen" immer mehr verbieten wollen!!!
  16. und weil DU das so siehst muss das für ALLE gelten?!? nehmt die dinger einfach wie in skandinavien aus dem waffengesetzt raus, oder stellt sie einfach den "für sie bestimmten waffen" gleich! dann ist es jedem selber überlassen sich einen schalli zuzulegen oder eben nicht!
  17. dazu muss man aber auch sagen, dass z.b. Niedersachsen sich von dem urteil distanziert hat und keine derartigen regeln gelten/kontrolliert werden...
  18. der schwachsinn geht ja noch viel weiter!!! als jäger darf ich einen schalli für meine .223 haben! darf sie aber auf der .22 (wo er genau so gut passt!) nicht verwenden weil illegal!!! finde den fehler!!!
  19. jo und deine (w)affenbehörde legt dir das dann vielleicht trotzdem erst mal als "berechtigte zweifel" aus und locht dir deine wbk! dann musst du erst wieder vor gericht, viel geld ausgeben um recht zu bekommen! wobei du vor gericht sowieso kein "Recht", sondern nur Urteile bekommst! und mit viel "Glück" wars dann das für dich...
  20. HangMan69

    Egun?

    mal cookies löschen oder anderen browser... kann aber auch an der "Funkzelle" in der du dich da gerade befindest liegen...
  21. mags für Randfeuerpatronen sind von dem ganzen "große mags schwachsinn" überhaupt nicht betroffen!!! wenigstens das sollte bekannt sein!
  22. das problem ist, dass das "Verbot" nur für den besitzer/anmelder nicht gilt! für jeden anderen ist das Mag nach wie vor ein "verbotener gegenstand"! daher meine aussage vorsichtig damit zu sein!
  23. sag das nicht zu laut! die günninen haben auch gerichtlich durchgesetzt das Soldaten als "Mörder" beschimpft werden dürfen und die tragen ja nu auch alle "Springerstiefel"!!! da liegt das ja fast schon nahe!
  24. kling eher danach das die waffe schon zurück ging...
  25. da wäre ich doch ganz vorsichtig mit dieser aussage...
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