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djjue1

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Alle Inhalte von djjue1

  1. Ist doch eigentlich alles völlig egal. Wir warten jetzt auf TTIP. Dann klagen Smith&Wesson und Sturm-Ruger unser friedliches Land vor einem zivilen Schiedsgericht in Grund und Boden und das lästige Bedürfnisprinzip ist futsch. Oder auch nicht.
  2. Ich horte im Keller im Schnitt acht Tonnen brennbare Flüssigkeit, in einem relativ einfachen Blechkasten. Meine Nachbarn sind nicht entsetzt. Warum? Weil die das auch so machen.
  3. Die Ausführungen des MarkF sind teilweise erschreckend nachvollziehbar. Danke dafür!
  4. Nochmal zurück zu dem Herrn mit der 142. Versteh ich das denn jetzt richtig dass er sich noch nicht einmal die 142. leihen dürfte? Weil auch beim Leihen gibt es den vom Bedürfnis umfassten Zweck. Und das Bedürfnis hat man ihm ja aberkannt.
  5. Aber es ist nichts anderes als ein Verstoß. Angenommen der Kläger wäre vor dem Urteil verstorben. Und der Erbe WBK-Inhaber. Der Erbe hätte das ganze Gedöns anstandslos eingetragen bekommen. Einschließlich der strittigen 142. und 143. Waffe, die der Erblasser vor dem Urteil rechtmäßig besaß. Und das obwohl der Erbe evtl. nicht annähernd die erwerbsrechtlichen Hürden genommen hat wie der Erblasser. Allein das führt die gesamte Bedürfnisregelung schon ad absurdum.
  6. Da gibt es ein paar Jungs, die haben noch nicht mal eine gelbe WBK. Und die bekämen bei uns auch nie eine. Und denen liefert unsere Regierung ohne mit der Wimper zu zucken 8000 P1, 8000 G3, 8000 G36, 40 MG3, 10000 Handgranaten, 300 Panzerfäuste und 30 Milan mit 500 Raketen. Und wir Michel diskutieren hier über ein paar rotte Karabiner.
  7. Ich schrieb ja, "zum" Revier führen. (also wie den scharfen) Und das darf er nicht und das ist paradox.
  8. 2003 hat aber noch andere sinvolle Sachen eingeführt. Jäger durften ihre Waffen nur noch ungeladen ins Revier führen. Endlich waren die Zeiten vorbei als marodierende Jägersleut wild mit ihren Waffen um sich ballernd ins Revier fuhren. Zum Glück weiss heute jeder, wenn einer mit seinem grünen Suzuki Jimmy mit DJV-Aufkleber und Lodenmantel ins Revier fährt hat er Waffen dabei und kann sich nicht wehren. Übrigens: Der Jäger darf zwar seine 44Mag ungeladen zum Revier führen, wenn er aber z.B. zur Hundeausbildung so nen Knaller führen will braucht er auch den Waffenschein.
  9. Ja klar, stimmt eh alles nicht.... http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/vid...er-Adresse-irrt
  10. Die Beiträge von "uwewittenburg" lassen mich zunehmend erschaudern. Ich bekomme den Eindruck, der würde alles rechtfertigen, solange es die Taten von Polizisten sind. In den kommenden Geschichtsbüchern liest man dann das bekannte Gewinsel von "wir haben doch nur unsere Befehle befolgt..." Ich erlaube mir, inständig zu hoffen, dass "uwewittenburg" kein repräsentativer Spiegel unserer Polizei ist!
  11. Das ist der einzig richtige Schluss den man aus der Sache ziehen kann! Ich bin auch bitter enttäuscht. Vor allem dass man so lapidar und ohne jegliche Begründung abgewatscht wird. Aber sich nun in Richterschelte zu üben und den Untergang des Rechtsstaats herbei zu sehen bringt gar nichts und zeugt von schlechtem Stil! Wir haben es versucht, wir haben uns einen eingefangen, wir müssen weitermachen. Aber über die Politik, nicht über die Gerichte!
  12. Ja, war schon eine klasse Leistung von Herrn Gepperth. Das dürfte auch bei Zuschauern rüber gekommen sein, die selbst nichts mit unserem Hobby zu tun haben. Hut ab! Zur zentralen Lagerung von Waffen: Ein Argument dagegen geht meist unter. Das Recht am Eigentum. Und somit die Verfügbarkeit über das Eigentum. Niemand spart jahrelang um sich den Traum einer mehreren tausend Euro teuren Sportflinte zu erfüllen um sie dann irgendwo in einem Vereinsheim zu versenken. Genauso wenig macht das einer mit einem 200,- Euro Karabiner. Wer die zentrale Aufbewahrung fordert, fordert definitiv das Ende des privaten Waffenbesitzes. Kann man ja fordern. Wir leben in einer Demokratie. Aber dann sollen diese Forderer auch aufzeigen wie diese Entwaffnung in letzter Konsequenz ausgestaltet wird. Sollen die Waffenbesitzer entschädigungslos enteignet werden und damit Vermögensschäden von mehreren hundert Millionen Euro hinnehmen? Sollen die Waffenbesitzer durch die Hintertür via Zwangssteuern, immer stärkere Gängelungen etc. dazu gezwungen werden ihr Hobby freiwillig aufzugeben und diese Vermögensschäden freiwillig hinzunehmen? Oder sollen etwa die Waffenbesitzer enteignet und dafür (nach englischem Vorbild) entsprechend entschädigt werden? Und wer bezahlt dann die hunderte Millionen? Die Waffengegner? Antworten auf solche Fragen blieben die Entwaffner bislang schuldig.
  13. Manche Thread-Sperrungen und Verweise sind wirklich schwer nachvollziehbar. Wenn's Spaß macht...
  14. Kann man das eigentlich belegbar nachprüfen ob da überhaupt Beschwerde eingelegt wurde und wenn ja von wem?? Den "hervorragend" recherchierten Medienberichten möchte ich nämlich mittlerweile gar nicht mehr trauen...
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