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djjue1

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  1. Och, so hin und wieder gibt es schon recht unangenehme Gastschützen: http://www.news.de/panorama/855138920/dreifachmord-von-genthin-aufgeklaert/1/
  2. Das mag ja sein. Trotzdem sollten solche Einsätze angemessen sein. Und es mehren sich die Fälle wo dies nicht angemessen erscheint. Die Feuerwehr versenkt auch nicht gleich jede Grillparty unter nem Schaumteppich, nur weil ein netter Nachbar Rauchgeruch gemeldet hat. Grundsätzlich entsteht aber der Eindruck dass der Staat und seine Institutionen immer mehr das Vertrauen der Bürger verspielt, aber anstatt zu versuchen das Vertrauen zurück zu gewinnen setzt er auf Repression und Machtdemonstration. Bedenkliche Entwicklung.
  3. So ähnlich hat man das gegenüber Graf Schwerin von Schwanenfeld auch formuliert.
  4. Spekulation: Den Seehofer stört im Moment nur eins: Sein Machogehabe und seine große Klappe gegenüber seiner Kanzlerin nimmt ihm kein Bayer mehr ab weil diese Luftpumpe nie Taten folgen ließ und er dadurch schlappe 15 Prozentpunkte ähnlich devot an die AfD abliefern kann.
  5. Das Problem ist dass die Briten sich gegen einen Brexit entscheiden werden. Damit bekommen die ganzen perversen Reglementierer Aufwind zum weiter so. Dumm nur dass mein Pachtvertrag noch 4 Jahre läuft sonst würde ich hinschmeißen und auch das ganze Gerödel verhökern. Nordic Walking würde sich alternativ anbieten, aber die Stöcke stehen wahrscheinlich auch schon auf der Verbots-Agenda.
  6. Schenkelklopf. Du glaubst doch nicht dass damit genug reglementiert wurde. E0 für Jäger 1000-3000 Joule, für Sportschützen <100 Joule. Geräuschpegel 105-130dB, natürlich ohne Dämpfung. CO2 Ausstoß pro Schuss <0,1mg. Hochsitze <1,0m und nur noch mit Statik und Baugenehmigung. Da sitzen noch genügend gelangweilte Kinderfreunde a'la Cohn-Bendit bei den EU-Institutionen, die ihr sinnloses Dasein berechtigen müssen.
  7. Mal was anderes: Der Jäger darf ja auf dem Weg ins Revier die Waffe (zugriffsbereit aber nicht schussbereit) führen. Fährt er hingegen zu einem jagdlichen Schießtraining oder zu einem Schießwettbewerb darf er das nicht. Die Waffe darf dann wie beim Sportschützen nicht zugriffsbereit sein. Verstehe ich den §13 WaffG richtig dass jemand mit Jugendjagdschein aber sehr wohl die Waffe auf dem Weg zum Schießwettbewerb oder Training zugriffsbereit führen darf?
  8. Der Deutsche an sich fühlt sich ja grundsätzlich unwohl wenn er über Situationen nachdenkt, die nicht explizit und eindeutig gesetzlich geregelt sind. Ich sehe keinen Grund bei einer Kontrolle mit irgendwelchen gesetzlichen Winkelzügen die Kontrolle zu behindern und den Koffer nach Aufforderung nicht selbst zu öffnen. Die gesetzlichen Regelungen zum Transport als erlaubte Form des Führens sind da um den Transport zu regeln, d.h. das Verbringen von A nach B und nicht um Polizeikontrollen zu regeln. Wenn ich mich mit der Karre überschlage, der Koffer aufplatzt und ich bewusstlos neben meiner offenen Knarre aufgefunden werde kommt MarkF und spricht mir meine Zuverlässigkeit ab weil ich unerlaubt geführt habe oder allen möglichen Leuten unerlaubt überlassen habe. Lasst mal die Kirche im Dorf.
  9. Vielleicht um noch mal kurz zusammen zu fassen: Unser Rechtsstaat basiert im Wesentlichen auf den Säulen der Gewaltenteilung. Die gesetzgebende, die ausführende und die rechtsprechende. Die gesetzgebende hat vor langer Zeit Gesetz gegeben, womit es anscheinend keine Probleme gab. Die ausführende hat sich über 30 Jahre dran gehalten, womit es anscheinend auch keine Probleme gab. Die rechtsprechende hat sich auch über 30 Jahre dran gehalten, womit es auch keine Probleme gab. Selbst im aktuellen Falll hat ein OVG völlig korrekt und sauber begründet festgestellt, dass es eigentlich keine Probleme gibt. Dann meint ein Mitglied dieser Säulen mal den großen Auftritt machen zu müssen, alle anderen für doof zu erklären und mal eben zig Tausende rechtschaffende Bürger zu kriminalisieren. Sorry, aber wenn das durchgeht, ist unser Rechtsstaat im Arsch! (Im Arsch nicht am Arsch!) Und dann kann ich jeden rechtschaffenden Bürger verstehen der seine innerliche Kündigung diesem Rechtsstaat ausspricht.
  10. Wenn ich mal bedenke dass aktuell ca. 2,4 Millionen Autos mit VW-Motor bei uns trotz erloschener Betriebserlaubnis rumfahren so stelle ich fest, dass diese Leute anscheinend wesentlich gelassener sind als wir. Oder hat schon jemand seinen Passat "vorsichtshalber" in der Garage stehen lassen? Deren Erlaubnis braucht auch gar nicht widerrufen zu werden, die erlischt ganz automatisch. Die einzelnen SVA's, das KBA bis hin zum Verkehrsminister ziehen lieber mal den Kopf ein und halten bedröppelt die Füße still. Bei uns ist man da nicht so zimperlich. Liegt wohl an der falschen bzw. richtigen Lobby.
  11. Es würde wahrscheinlich auch kaum ein Jäger handlungsunfähig wenn man ihm vorschreiben würde mit dem Dreirad ins Revier zu strampeln. Du würdest wahrscheinlich selbst das klaglos hinnehmen. Brav.
  12. Diese Mechanismen die hier einen Mann zig Tausende Euro und seine berufliche Existenz gekostet haben funktionieren genauso unter anderen politischen Vorzeichen. Du findest diese Mechanismen gut. Damit hast du jegliches Recht darauf verwirkt dich zu beschweren, wenn die politischen Vorzeichen sich vielleicht mal geändert haben und du dann betroffen bist. Mal sehen wie mutig du dann bist.
  13. Neulich hat ein Feuerwehrmann die Bevölkerung dazu aufgerufen Brandmelder zu installieren und sich mit Feuerlöscher auszurüsten. Hoffentlich verliert der seinen Job nicht. Mann, Mann Heletz. An dir hätte Karl Eduard von Schnitzler seine wahre Freude gehabt.
  14. Seit meinem 15ten Lebensjahr stand mein Wunschberuf fest. Den habe ich auch verfolgt und 93 den Dipl.-Ing. in meiner Wunschbranche gemacht. Nur, 93 brauchte man alles mögliche aber keine Ingenieure. Die Mappe mit den 120 Bewerbungen und zugehörenden Absagen habe ich immer noch. Dann bin ich 1,5 Jahre lang im Tagebau Kipper gefahren um Kohle zu verdienen und hab mich dann selbstständig gemacht, in meiner Wunschbranche. Mach ich heute noch und will nichts anderes. Wenn du doch Kurven und Umwege gewohnt bist, dann fahr einfach weiter, irgendwann bist du am Ziel. Ich fände es schade so eine Ausbildung nicht zu nutzen.
  15. Irgendwie fast schon ironisch wenn man sein Leben lang den Waffenbesitz als ein Stück Freiheit betrachtet hat um sich dann sukzessive bewusst zu werden wie viele Freiheiten er einem nimmt. Zumindest in unserem Land.
  16. Das mit der charakterlichen Eignung bzw. der Zuverlässigkeit ist ja ein beliebtes Mittel auch in anderen Bereichen. Z.B. beim Führen von Kfz. Es war mal eine Zeit lang üblich bei Verbrechern die zum Begehen ihrer Verbrechen ein Kfz benutzt haben automatisch den Führerschein zu entziehen. Das wurde vom BGH verboten. Auch darf keine MPU angeordnet werden bei vermuteter charakterlicher Nichteignung. Nur bei konkreten Verstössen, z.B. Fahren unter Alk oder Drogen. Bei Waffen scheint dies alles nicht zu gelten. An den Zahlen von Opfern (Verletzte oder Tote) durch legale Schusswaffen im Verhältnis zum Kfz lässt sich das wohl nicht begründen. Es ist rein polisch.
  17. D.h. die Formulierung des Gesetzes soll so geändert werden dass das Urteil der Richter nicht mehr "weltfremd" erscheint. Das leuchtet mir ein und davon gehe ich auch aus. Und genau deshalb sind "alle Parteien" nicht mehr meine Parteien.
  18. Wenn dem so ist, warum beklagt dann ausgerechnet der Deutsche Richterbund seit Jahrzehnten die "fehlende Unabhängigkeit"? Die Justiz, und je weiter oben um so schlimmer, ist de facto Teil der Exekutive. Einsatz, Karriere etc wird bestimmt durch Ministerien. Und das widerspricht eindeutig den Grundsäulen unseres Rechtsstaates.
  19. Ich finde es tw schon sehr wagemutig wie manche bei einem rein politischen Urteil ausgerechnet in der Politik die Rettung sehen. Das ist kein Pfeifen im dunklen Wald mehr, das ist eher was wie das Orchester auf der Titanic. Ich mach mir da keine Hoffnung. Zumindest nicht bei der derzeitigen Politik.
  20. Und das glaubst du nach dem vorliegenden Urteil und seinen Auswirkungen immer noch? Schade dass es hier nur um HA ging. Schade dass nicht einer gegen ein Knöllchen in einer 30km/h-Zone geklagt hat und fünf lustige Richter mal eben alles Autos, die schneller als 30 fahren können, verboten haben. Dann wäre die Absurdität unseres Rechtssystems deutlicher geworden.
  21. Das würdest du von einer blauen Briefmarke von 1847 aus'm Pazifik wahrscheinlich auch denken. Andere denken halt anders.
  22. Meine auch. Vierstellig mit ner 1 vorne. Aber ob das sinnvoll ist? Obwohl, ich Depp zahl ja auch noch brav Kirchensteuer, da kommt es auf die paar Kröten auch nicht mehr an.
  23. Stuss!! Wenn du in einer Umweltzone wohnst oder deinen Betrieb hast (und das sind ein paar Millionen, mittlerweile nahezu alle größeren Städte, das gesamte Ruhrgebiet z.B.) ist Feierabend ohne grüne Plakette. Nein, das Auto wird dir nicht weggenommen, du kannst es ja in 30km Entfernung parken. Lustig. Und mit "TÜV-Bescheinigung" weiterfahren ist noch mehr Stuss! Damit konnte man ganz am Anfang mal Ausnahmegenehmigungen beantragen. Die waren von Zone zu Zone unterschiedlich, waren an zig Auflagen gebunden und galten auch nur für die jeweilige Zone. Und selbst das ist mittlerweile Geschichte. Und das ganze völlig ohne Sinn weil nur der theoretisch mögliche Schadstoffausstoß berücksichtigt wird und nicht der tatsächliche, dazu müsste die Fahrleistung berücksichtigt werden. Der Vergleich mit den HA macht durchaus Sinn. Zig Millionen Volksvermögen werden vernichtet ohne Sinn.
  24. Problem lösen??? Schenkelklopf. Die Politik hat uns dieses Urteil beschert. Ich glaube kaum dass eine untere Waffenbehörde den Gang nach der Watsche vom OVG zum Bundesverwaltungsgericht gegangen wäre. Das kam von oben, also vom IM NRW. Und der hätte das wahrscheinlich auch nicht durchgezogen wenn er nicht gewusst hätte was dabei rauskommt, egal wie. Soviel zum Rechtsstaat und zur Gewaltenteilung.
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