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kulli

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Alle Inhalte von kulli

  1. Na das ist die Eskalationsstufe vor dem Verwaltungsgericht.
  2. Ist eine alte Gelbe eigl von der 10er Regel betroffen?
  3. kulli

    .38 Special Erbe

    Lese Dir einfach Paragraph 9 der Verwaltungsvorschrift durch, lass es sacken und denke dann darüber nach! Ich begrüße die enge Auslegung nicht, möchte nur zu Vorsicht aufrufen.
  4. kulli

    .38 Special Erbe

    Berufswegen ist eine andere Baustelle. Den Funktionstest habe ich nie abgestritte !
  5. kulli

    .38 Special Erbe

    Ich sage nein. Ich habe mit dem BDMP Referneten 1500 gesprochen bezüglich der Nutzung eines jagdlichen Revolvers für unter "3" Er sagte mir nein, es muss ein Antrag gemäß den Statuten des BDMP für unter 3 gestellt werden, mit den entsprechenden Voraussetzungen für diese Diziplin. Sonst ist keine Nutzung möglich. Seine Meinung ist nicht der letzte Bart. Aber die Nutzung von Snubbies und AKM-Klonen durch nicht Jäger ist eine rechtliche Grauzone, etwa auch bei Gewerblichen Events. Da kann eine Behörde auch ziemlich ungehalten werden, ich würde sagen zu 90% passiert nichts, aber ob man es ausprobieren will und muss? Wie gesagt dem Threadstarter ist eine gelengentliche Nutzung zur Überprüfung oder potentiellen Verkauf möglich. Übertreiben sollte man es nicht.
  6. kulli

    .38 Special Erbe

    Das Schießen mit Snubbies iat nicht ganz trivial als nicht Jäger. Als Besitzer zum Testen ja, aber öfters am Stand....Nicht Jäger dürgen nur mit Schusswaffen die nicht in Paragraph 6 genannt sind schießen.
  7. Pünktlich zum Wochenende eine Frage die mich umtreibt. Ich könnte eine Flinte mit kalibergleichen Wechsellauf kaufen. Kann ich das in einem Aufwasch auf JJS erwerben oder erst Flinte kaufen und erst nach Eintrag in die WBK den Wechsellauf erwerben? Seit dem 01.09.21 weiß doch die Flinte gar nicht wer Lauf und Wechsellauf ist, oder?
  8. @Christian 555 Wo ist der unterschied zwische SLK 41 und der PPSH?
  9. Zivile Neufertigung der Waffe? Lauf Zivil? Verschlussträger zivil ? Verschluss zivil gefertigt?(hier ist die Prüfung wohl schwerlich möglich) Langwaffengriffstück zivil? Nach BKA-Leitfaden gebaut? So sieht eine Prüfung dann aus.
  10. Mich würde interessieren wie der aktuelle Status bei den Niedermeierumbauten , etwa MP-38 aber auch den 80er/ 90 er Jahre-AK-Klone( WUM/ und VEB) und den zivilen H&K G3 s aus dem Jahre 1972 sind. Sind die jetzt Kategorie A oder nicht. Oder ist da noch zu diffenrenzieren. Es gibt für die Niedermeier ja FB die Kat-Bescheinigen aber ob die jetzt noch gelten. Hat da jmd. Seit 1.09.2020 Erfahrungen. Es geht um Neuerwerb nicht Altbesitz.
  11. @Sachbearbeiter Ich hatte hier ja parallel die Faustmesser für Jäger ins Spiel gebracht. Finde aber in meinen Unterlagen aktuell den Beleg dafür nicht mehr, dass sie nur verschlossen und in keinem Tresor aufbewahrt werden müssen. Hast Du da eine Fundstelle?
  12. Auf Antrag ist dies für (F+PTB) Waffen doch möglich. Verwaltungsvorschrift lesen. Bei F+PTB Langwaffen auch in einem stabilen Schrank.
  13. Auf Antrag in einem Tresor der Klasse A. B wäre optisch wenigstens noch vertretbar. Alles in allem sollte man so eine Waffe abholen lassen.
  14. Bekamntes Thema von Steel Cop Besitzer. Man liest immer von entnervten Erstbesitzern die das Ding wieder schnell abstoßen....
  15. Ich klinke mich mal hier ein. Faustmesser sind auch verbotene Gegenstände. Auch dort wurde zunächst 2004 argumentiert die müssten für Jäger in einen 1er Tresor. Das wurde ja dann richtiggestellt. D.h. die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis ist ausreichend da das Verbot für Jäger nicht wirksam wird. Wo ist das bei gemeldeten Magazinen anders?
  16. Problem war, dass die ja damals nichtmal ab 18 Jahren waren..
  17. Melde ich jetzt meine Standard Glock-Magazine. Oder lasse ich es bleiben. ?Langwaffe ist aktuell nicht vorhanden.
  18. Kein Klugscheißen. Ich habe mal interessiert das Waffg 1972( ab 1.1.73) gelesen. Demnach waren da nur noch 2 Kurzwaffen ohne Bedürfnis wenn man noch keine Kurzwaffen hatte.
  19. Nur in Bayern hat ein Gerichtsvollzieher Anspruch auf einen Waffenschein oder Ersatzbescheinigung. In BW zumindest meistens. 5/2,5 % der Gerichtsvollzieher haben einen Waffenschein.
  20. Die ersten WBKs sollten zunächst nur auf 5 Jahre begrenzt werden weshalb Viele wegen der Unsicherheit 1973 nur einen Teil der Waffen meldeten und dann erst 76/77 nachmeldeten.
  21. 2+1 galt natürlich erst ab 1.1.1973. Davor komnten KW ohne Begrenzung gekauft werden. Wie kommst Du auf 1976? Es gab einige Kurzwaffen in exotischen Kalibern aus Japan die erst 1976 Erwerbsscheinpflichtig wurden und die 4mm Waffen kamen auch erst 1976 unter Erlaubnis.
  22. Die Waffenscheine die ich kenne sind sehr eingeschränkt auf die Nutzung.
  23. ähm nein. Es hieß immer 2+x Eine ppk fürs Revier. Ein 38 er für die Frau Zuhause und die Fallenjagdwaffe. Die 22er/6.35 wurde ab 1.1.73 stets genehmigt. Da gab es erst ab den 80er erste Probleme.
  24. Sorry, aber Deine falsche Aussage kann man hier nicht stehen lassen! Und das hat nichts damit zu tun das Hohlspitz vll. doch die 200 Joule ritzt. Die Jagdkurzwaffen sind an keine Joule-Vorgabe geknüpft. Gerade weil sie auch zum Jagdschutz gedacht sind. Das steht in der einschlägigen Literatur.
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