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EkelAlfred

WO Silber
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  1. Fotos gibt es natürlich auch.
  2. Aus einem Nachlass steht zum Verkauf ein gummiarmiertes No Name Scheibenspektiv mit 12-36facher Vergrößerung und 50iger Objektiv. Die Schutzdeckel sind dabei, der Okularschutzdeckel ist aufschraubbar. Das Okular hat eine ausstülpbare Gummimuschel. Ausser einer Transporttasche mit Trageriemen ist noch eine Halterung für die Montage am Schießstand dabei, ein klassisches Scheibenspektiv also. Über einen Drehring ist das Schrägeinblickspektiv beliebig drehbar, so das man es seitlich montiert zum Pistolenschiessen aber auch beim Liegendschiessen benutzen kann. Eine Klemmschraube ist nachträglich gegen eine sehr hochwertige Schraube ersetzt, die Zweite scheint original zu sein. Alles passt in die Transporttasche. Die Qualität hat mich als typischen Swarovski und Zeiss Nutzer offen gesagt sehr überrascht, denn man konnte damit durchaus im Garten nach Vögeln sehen k d hat eine detailreiches, farblich gutes Bild ohne den Verwaschungseffekt solcher Billigteile bekommen. Offenbar also durchaus ein besseres Gerät, aber mein Interesse am Besitz eines zehnten Spektives ist gering …. Vergleichbare Spektive kosten um und über 300 E, ich hätte gerne noch 150 E und Porto. Denkt an die Witwe und ihre drei Kinder von denen zwei studieren und eines ins Gymnasium geht.
  3. Aus einem Nachlass ist dieser Rifle Rest von Hoppe übrig. Der Sandsack für die Auflage fehlt, allerdings waren das auch so komische Säcken, die gerne gerissen sind. Die Teile gibt es seit einiger Zeit nicht mehr, gekostet haben die Mal so 60 Euro. Ich hätte gerne 30 E und Versand. Das Geld geht in den Ausbildungsspartopf des jüngsten Kindes - der Verblichene hat drei Kinder. Der Rifle Rest ist technisch ok.
  4. Doch hast Du. Und jetzt Schnauze!
  5. Witog hat doch einen Jagdschein. Nur wenn er lediglich Sportschütze dürfte er die Mun nicht mehr haben.
  6. Nun, zunächst einmal sollte man nie Vorsatz vermuten, wenn Blödheit als Erklärung ausreicht. Ferner hängen passive und aktive Wahlberechtigungen immer auch mit Terminen zusammen, falls Du also nach einem Stichtag ausgetreten bist, darfst Du vielleicht deswegen noch mitspielen. Alles in allem stellt sich aber schon die Frage, warum Du das hier fragst - woher soll das denn jemand wissen? Kaffeesatz?
  7. Wähle doch bitte einfach, dann kann man hinterher die Wahl anfechten.
  8. Dich mögen Sie besonders.
  9. Das ist ja auch so gewollt.
  10. EkelAlfred

    Waffensprengung

    Tatsächlich ist AKAH, also Albrecht Kind der hauptsächliche Importeur von Ruger in Deutschland. AKAH - Albrecht Kind GmbH Hermann-Kind-Straße 18-20 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 705-0 Fax: 02261 - 73 540 E-Mail: Hilfe und Tipps findest Du vermutlich auch bei Rugerclub. Die Webseite gibt es anscheinend nicht mehr, aber auf Facebook ist Oliver Seliger unterwegs und hat dort auch überall im Profil stehen, das er Ruger Markenbotschafter ist. Frag ihn doch mal an. Er kennt in jedem Fall passende Ansprechpartner. Ach, und - da Du wiedergeladene Munition geschossen hast, mache Dir bitte keine Illusionen bezüglich der Wirkung von Reklamationen. Interessant wäre aber noch, wer den Revolver nach Deutschland eingeführt hat - das muss irgendwo auf der Waffe stehen.
  11. Hier in der Gegend ist das nicht erlaubt. Da wurde auf Antrag der Abschuss bewilligt, der Amtsveterinär kam dann an dem Tag und die halbenwilden Rinder, aber auch z.T. Damwild wurde dann auf einer besonderen Koppel in der Nähe einer Scheune von oben aus der Scheune ausschließlich mit Kopfschuss aus einer 22 Hornet getötet, wenn es sich in einem bestimmten Bereich aufhielt. Unten in der Scheune wartet schon ein Schlachter mit Helfern, der dann raus ging und das Stück ausbluten ließ und von der Weide verbrachte. Nur so wäre das bewilligt gewesen.
  12. So ein Glück, dass wir nun endlich wissen, wie die Nachladeeinheiten für das G11 waffenrechtlich zu bewerten sind. Dafür sind schliesslich viele hunderttausende im Umlauf.
  13. Echt? Die sind jetzt verboten? Ich dachte nur die nach vorne rausspring Dinger?! Seit wann ist das so? Update:
  14. Also, ich bin jetzt wirklich kein Mädchen, aber das wäre mir zu herb. 🙄
  15. Nur mal am Rande: Das Dings hat einen rechtlichen Hintergrund. Die damalige Bewilligungspraxis sah zwingend vor, dass der Schalldämpfer nicht abnehmbar sein durfte, sondern integral verbaut sein musste. Bei Kitzmann war dies der Fall und so war die Waffe bewilligungsfähig. Gute Pressluft Jagdgewehre gab es zu der Zeit noch nicht wirklich.
  16. Kahles ist noch da, ich habe zwei unmontierte, das Zweite hat ein anderes Absehen, bei Bedarf anfragen.
  17. Und weg! Markus hat die Nummer echt durchgezogen, mein lieber Scholli.
  18. Das muss ja URALT sein!
  19. Es gab seinerzeit einen ausführlichen Bericht im Schweizer Waffenmagazin, das es ja noch gibt und irgendwie zu Visier gehört. Vielleicht dort mal fragen? Ansonsten war das so, dass es eine zweiteilige Zange war, die das Geschoss durchflog. Danach kam ja Gas und der Gasdruck drückte die Zange zu und schnitt den Austritt der Gase ab. Die Waffen hätten so sehr kurz ausfallen können, aber um Missbrauch zu vermeiden, war ein langes Mantelrohr mit Kunststoff-Elementen als "Spacer" gefüllt, die aber an sich keinen besonderen Nutzen hatten. Das Problem war, dass die Zange sehr genau auf die Munition abgestimmt werden muss, denn z.B. bei HV Munition wäre diese zerstört worden. Ich habe das alles nur gelesen. Vor über 30 Jahren ......
  20. Gute Idee! Soweit ich weiss, war der dort auch früher Mitarbeiter und weiss vielleicht mehr.
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