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... unter sehr engen Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht präzisiert hat.
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https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100271646/schleswig-holstein-120-gewehre-bei-polizei-verschwunden-droht-gefahr-.html
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Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
frosch antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Grundsätzlich kann Dir die Wahrnemung von Rechten nach den aktuell gültigen Gesetzen der BRD nicht zum Nachteil geriecht werden. Ich habe 3 Prozesse gegen meine Stadt geführt. 2x gewonnen, 1x verglichen. Davon 1x gegen meine Waffenbehörde gewonnen (90%). Wir reden trotzdem noch nett miteinander. Einmal habe ich den Fehler gamacht, der Sachbearbeiterin nach der (berechtigten) Ablehnung meines Bauantrages zu sagen, dass sie dann wieder von mir hören würde. Da ist die Dame doch ein wenig elektrisch geworden. Dazu muss man wissen, dass die in miener Stadt über die Verwaltungs IT sofort den Waffenbesitz sehen. Auch bei Fremdbehörden. Ich konnte die Dame dann damit beruhigen, dass sie von mir mit einem korrigierten Bauantrag wieder hörden würde... Das war ohne böhsen Gedanklen dahingeplappert. Hätte aber auch schief gehen können. frogger -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
frosch antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Antrag+Staatsangehörigenausweis -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
frosch antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Bei uns führen Anträge auf einen Staatsangehörigkeitsausweis sofort zu Verdachtsmeldungen an die Waffenbehörde, die sofort reflexartig alle waffenrechtlichen Genehmigungen mit Anordnung des Sofortvollzuges widerruft. In einem der mir bekannten Fälle waren die "Tatsachen" dann doch etwas dünn und es kam vor dem Verwaltungsgericht zu einem Vergleich. Widerruf bleibt bestehen, der Aspirant konnte aber neu beantragen. Damit bleibt er auf einem guten 4-stelligen Betrag an Kosten sitzen. frogger -
Moin! Eine Wiederladeerlabnis hat nichts mit einer Erwerbs- und Besitzerlaubnis für nicht selbstgefertigte Munition zu tun. Wird auf einem Stand Munition gefunden, für die keiner eine Erwerbserlaubnis besitzt, muss diese Munition unverzüglich einem Berechtigten überlassen werden (der hier ja nicht verfügbar ist) oder man ruft eben die Polizei an und läßt die Munition abholen. Keinesfalls verbringt man die Munition irgendwo hin; sonst ergeht es einem wie dem Jäger, der auf von einer Baustelle gefundene Waffen zur Polizei verbracht hat und dafür seine Zuverlässigkeit verloren hat. Melden macht frei... Zu beachen wäre ebenfalls, dass eine solche MES für "Munition aller Art" dem genannten Zweck nach kraft Gesetzes auf 6 Jahre befristet wäre, also immer wieder neu beantragt werden müsste. Bei Sammlern/Sachverständigen ist es anders; dort gilt sie unbefristet. frogger
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Jeder kleine kleine BüMa mit Herstellungserlaubnis kann auf jeden Fall auch eine Kaliberänderung durchführen. Das ist kein Problem. Bei einem reinen Waffenhändler bin ich mir nicht sicher, müsste aber vom gesunden Menschenverstand her möglich sein, weil es ein reiner Buchführungsvorgang ist.. frogger
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Moin! Denk bitte drann es geht erlaubnisfrei der Erwerb der Wechseltrommel nur dann, wenn der Grundeintrag für 22 lfB ist. Wecheltrommel 22 WMR OK Grundeintrag 22 WMR -> KEINE erlaubnisfreie Wechseltrommel 22 lfb Gründe G1 22 lfB > 22WMR Pmax 22lfB > 22WMR Quelle TDDC Gruß, frogger
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Wenn der Behörden-Mitarbeiter zum Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen berechtigt ist, hat er ein entsprechenden Ausweis mit Vermerk oder eine separate Bescheinigung. Mitarbeiter der (geschlossenen) Beschusstellte Eckernförde (Beschussamt Kiel) verfügten über entsprechende schriftliche Bescheinigungen für Schusswaffen, Munition und Explosivstoffe. frogger
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Video von Tactical Dad, Luftdruckwaffen im Garten
frosch antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Bei mir läuft das Video. Hast Du einen Ad-Blocker laufen? Youtube wird da zickig. https://www.heise.de/news/Youtube-schmeisst-Adblock-Nutzer-raus-9203445.html frogger -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
frosch antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Hmmh... Also ich habe bisher bei Polizeikontrollen trotz in der Dunkelheit nicht auffindbarer Papiere/ Warndreiecke / Verbandskasten keine Probleme gehabt. -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
frosch antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Wird gerne gemacht aber sehr oft halten diese Bescheide einer gerichtlichen Überprüfung in diesem Aspekt der freien Waffen nicht stand. -
Moin! Die Schussabgabe mit PTB Schreckschusswaffen auf dem befriedeten Besitzum ist ERLAUBT. (Zustimmung des Hausrechts-Inhabers vorausgesetzt) Einschränkungen können sich aus dem Emmissionsschutzgesetz ergeben, das natürlich auch hier zur Anwendung kommt. Unabhängig davon kann es bei einer Anzeige immer zu einem Polizeieinsatz kommen. Willkommen in unserer neuen, modernen Welt. frogger
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Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
frosch antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Wie immer in so einem Fall: Rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid einfordern und je nach Landesrecht Einspruch einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht klagen. Bei einer Grundkontingentwaffe sollte das ein Selbstläufer sein. Wichtig: Händlerangebot über die gewünschte Waffe einholen. Bei Obsiegen ggfs Preissteigerungen als Schaden geltend machen. Leihwaffen-Kosten kann man auch geltend machen ;-) Funktioniert. Bei einem Bekannten wurde eine Wiederladeerlaubnis nicht erteilt. Ablehnungsbescheid wurde vor dem Verwaltungsgericht aufgehoben. Das wurde teuer... (Preisdifferenz Wiedergeladene Patrone / Neumnition) Gruß, frogger -
Ein Anwalt über die Kosten eines guten Strafverteidigers (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist teuer) https://www.rudolph-recht.de/was-kostet-ein-guter-strafverteidiger/ Ein Anwalt mit Unterhaltungswert und Vorliebe für edle Weine und luxoriöse Fortbewegungsmittel https://www.michael-heuchemer.de/rolls-royce.html
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Für BRAGO arbeitet eh keiner mehr, wenn dann RVG.
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Natürlich kann man das Ganze auch offensiv angehen und eine vorläufige Festnahme versuchen. Wenn der ungebetene Besuch dann aber zum Angriff übergeht und rasches Handeln erforderlich ist, sollte man die Nebenkosten im Blick behalten: 1. Mit Büchsen- oder Nahschrotschuss hat man immer einen Durchschuss; es fällt also mindestens etwas Putz von der Decke/Wand. 2. Anatomisch verwandt sind sie ja mit Schweinen. Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Blut aus so einem Schwein herauskommt. Es gibt also eine riesen Sauerei. Garantiert. 3. Auf den Kosten für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren bleibt man immer sitzen. Bitte 2000-4000 Euro einplanen. Eine Rechtschutzversicherung hilft hier häufig nicht, wenn vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird (Versicherungsbedingungen prüfen). Der Lösungsansatz, den unser Protagonist hier gewählt hat, ist also zumindest kostengünstig. Technisch: Mit einem Repetierer offensiv gegen Einbrecher vorzugehen ist Wahnisnn. Im Haus viel zu sperrig und zu niedrige Schussfolge. Das gilt auch für Flinten. Mit solchen Waffen ist eher eine Verteidigungsposition einzunehmen. Für die offensive Vorgehensweise wäre meine Empfehlung ein kompakter Selbstlader mit großem Magazin (Altbesitz) und Teilmantel- bzw. Hohlspitzmunition, die sich schnell zerlegt. Im Bedarfsfall hohe Feuerkraft und gute Wirkung bei geringer Gefährdung. Meine Empfehlung für den Indoor Einsatz zu Verminderung der Umfeldgefährdung wäre: Hornady Zombie oder V-Max, Speer TNT und das gute alte RWS Scheibengeschoss, welches in abgewandelter Form auch in der Geco Cineshot Munition zum Einsatz kommt. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich ein Vergrämen der ungebetenen Gäste einer Konfrontation, die schnell in einer Sauerei enden kann, vorziehen. frogger
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Mit Schrot bis 4mm würde ich das als absolut unbedenklich sehen. Mit Kugel muss man in der Tat damit rechnen, dass diese ja auch wieder herunter kommt. Im arabischen Sprachraum können sie ein Lied davon singen. Grundsätzlich ist aber eine Warn-Schussabgabe bei Einbrechern im Haus völlig OK. Gruß, frogger
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Moin! Der von Steven geschilderte Sachverhalt mag sich so ereignet haben, vieles deutet darauf hin, dass rechtwidrig einfach vernichtet wurde. Wenn es eine Entschädigung gibt, dann nur in Geld. Bei der Beschlagnahme von Sachen mögen zuweilen sehr eigenartige Dinge geschehen. Dies ist auch so eine Geschichte, nur mit Tieren: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiel-beschlagnahmte-tiere-staatsanwaeltin-von-vorwurf-der-rechtsbeugung-freigesprochen-a-c4e313d3-924a-4be7-aa01-212b2aa78c87 Die Besitzer wurden überwiegend entschädigt. In Geld. Die Pferde waren ja schon in der Wurst... Und auch bei Waffen/Munitions-Beschlagnahmen wird zuweilen sehr schnell vernichtet. Umso wichtiger sofort einen Anwalt zu aktivieren, der dort eingreift. Bei einem Fall an der Schleswig-Holsteinischen Westküste wurden Waffen und Munition eines Sammlers im umfangreichen Maßstab vernichtet. Signifikantes Vermögen hat sich aufgelöst. Teilweise macht sich wohl Ratlosigkeit breit, wo das eine oder andere geblieben ist? Ist aber nur Hörensagen. Gruß, frogger
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Wird bei den mir bekannten Behörden gerne als Leckerli für die Rücknahme herangezogen. Es geht aber auch, wie von Dir beschrieben, anders.
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Feststellungen aus dem Verfahren, welches nach §153 StPO eingestellt wurde, lassen sich zur Beurteilung der Zuverlässigkeit heranziehen. Das ist geübte Rechtspraxis. Dabei ist aber wieder zu berücksichtigen, dass diese nicht gerichtlich in einem Urteil festgezimmert sind, sondern im Wesentlichen der Beurteilung der Statsanwaltschaft entsprechen. Hier ist schon im Ermittlungsverfahren darauf zu achten, dass der vertretende Anwalt zu allen Punkten in den Akten geeignete Stellungnahmen zur Akte gibt. Dies muss dann auch bei einer waffenrechtlichen Prüfung mit einbezogen werden. Die Nummer hatte ein Bekannter wegen eines Steuerverfahrens, das nach 153a eingestellt wurde. Die Waffenbehörde wollte die Feststellungen der BuStra 1:1 übernehmen, ging gaber nicht, weil sie dem Grunde nach eine komplette steuerrechtliche Prüfung der Sachverhalte aufgrund der Einlassungen in den Akten hätten durchführen müssen. Das wäre teuer und aufwändig geworden. Also hat man es sein lassen und es gab nur einen leicht erhöhten Gebührenbescheid für die Zuverlässigkeitsprüfung. frogger
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Welchen Sinn soll das machen? Genau - keinen Wenn die Genehmigung versagt wird, wird es genauso im Bundeszentralregister eingetragen, wie bei einem WBK Antrag. Einfach den WBK Antrag stellen und wenn man angehört wird, weil es beabischtigt wird diesen abzulehnen, kann man den Antrag noch im laufenden Verfahren zurückziehen. Wenn man das möchte... Meistens akzeptieren die Behörden eine Rücknahme sogar ohne Gebühren festzusetzen. frogger
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Moin! Einfach die Behörde bitten, das Verfahren zum Erlaß eines rechtsmittelfähigen Bescheides einzuleiten. Am Anfang steht dann die Gewähr rechtlichen Gehörs; sprich die Behörde schreibt Dich an, was sie zu tun gedenkt und auf welche Rechtsgrundlage man sich stützen möchte. Man hat dann die Gelegenheit dazu Stellung zu beziehen. frogger
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Also, grundsätzlich sind Hausdurchsuchungsbeschlüsse "offen" durchzuführende Maßnahmen, d.h. Klingeln und angemessene Zeit warten, damit die Tür vom Bewohner geöffnet werden kann. Andere Zugangsmethoden, welche sich in einem sofortigen Aufbrechen der Wohnung manifestieren, ohne dass dies im Durchsuchungsbeschluß angeordnet wurde, sind rechtswidrig. Nachzulesen unter HRR-Strafrecht "Räuber oder Gendarm": https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-10/index.php?sz=7 Um der Polizei nicht zu sehr auf die Füße zu pinkeln hat der BGH auch nur "Putativnotwehr" festgestellt, danach erübrigte es sich zu prüfen, ob "echte Notwehr" vorlag. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=9667cd2604c9ea926da3c8d3ca5b669a&nr=58793&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf ... Eine Notwehrlage hätte für ihn vorgelegen, wenn der Polizeieinsatz in seiner konkreten Gestalt nicht rechtmäßig war. Gegen die Rechtmäßigkeit könnte sprechen, dass es sich bei einer Durchsuchung um eine grundsätzlich offen durchzuführende Maßnahme handelt ... Ob präventiv-polizeirechtliche Regeln das Verfahren der strafprozessualen Durchsuchung abändern können, ist fraglich .. Die Frage der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes und eines hieraus folgenden möglichen Notwehrrechts des Angeklagten hiergegen kann aber im Ergebnis offen bleiben; denn jedenfalls befand sich der Angeklagte in einem Erlaubnistatbestandsirrtum. Gruß, frogger