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steven

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Alle Inhalte von steven

  1. Hallo Quetschkopf nein! Waffenbesitz ist kein Privileg! Es ist ein Recht! Ein Privileg ist eine Bevorzugung einer oder Mehrerer Personen. Es gibt viele, die ein Privileg als Diskriminierung ansehen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist Waffenbesitz ein Recht. Steven
  2. Hallo Faust du forderst Österreichische Verhältnisse. Gut so. Wie kann einer dagegen sein? in der Alpenrepublik hat sich dieses Recht auf eine Waffe zur Selbstverteidigung bewährt. Steven
  3. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hi chappy ich bin auf dein Post aufmerksam gemacht worden. Also habe ich mal kurz die Ignorefunktion aufgehoben. Der oben zitierte Satz entspringt (wie sovieles) deiner reinen Fantasie. Da ist nichts dran. Steven P.S. schalte mich doch auch auf Ignore. Ansonsten, wie ich befürchte, wirst du irgendwann einen Profi benötigen.
  4. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hallo spb203 doch, das stimmt schon. Die Deaktivierungsrichtlinien sind jetzt anders als früher. Also, Lauf und Verschluss in einen Dekoteilesatz 2018 deaktiviert, ist ein nogo. lauf in einen Dekoteilesatz 2016 ist ok, obwohl es genau das Gleiche ist. Steven
  5. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hallo SC einfach nicht lesen. Das entspannt. Steven
  6. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hallo spb203 wieso darfst du keinen Dekolauf und Dekoverschluss einbauen? Dieses Gesetz ist mir nicht bekannt. Steven
  7. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hallo chr ich hatte es schon in einem anderen Brief geschrieben: sollte ein Gesetz kommen, dass mir den Verkauf meiner Dekowaffen untersagt, werde ich Klage einreichen. Einen Wert, den ich legal erworben habe und legal besitze, kann man mir im Nachhinein nicht kalt enteignen. Das schreit nach gerichtlicher Klärung. Und bei mir ist der Wert ziemlich hoch. Steven
  8. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hallo erstezw so sollte es sein. Aber ich würde nicht mehr die Hand ins Feuer legen, dass nach der Gesetzesänderung der Verkauf vor der Gesetzesänderung nicht sanktioniert wird. Grundgesetz hin oder her, wer schert sich heute noch darum? Steven
  9. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hallo erstezw alles richtig. Nach dem Gesetz nur Alteisen. Keine Waffeneigenschaft. Aber, jetzt kommt die EU. Die sagt: ganz ganz böse. und der Deutsche Michel wird es in ein Gesetz packen, dass dieses Altmetall ganz ganz böse ist und der Besitz strafbar. Steven
  10. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hallo regu die EU-Bürokratie ist der Meinung, dass sich Terroristen mit Dekowaffen, hier speziell die AKs, eindecken und sie wieder (mit wenigen Handgriffen) in vollfunktionsfähige Sturmgewehre umändern. Um die Terrorgefahr zu bannen, haben sie angeordnet, dass die EU-Länder in einem Gesetz verschiedenen Änderungen bzgl. Dekowaffen erlassen. Gleichzeitig haben sie (obwohl dies rechtlich offenbar nicht möglich ist) den Handel mit sogenannten Altdekowaffen untersagt. Es besteht noch Bestandsschutz. D. H. du darfst die Dekowaffe besitzen, aber weder verkaufen, noch verschenken oder vererben. Dein Trick ist schon ganz gut. Die Waffe ohne lauf und Verschluss verkaufen. Danach den Lauf und Verschluss extra verkaufen. Da sind schon viele drauf gekommen. Aber, durch ähnliche Sachen gebrandmarkt, sehe ich diese Handlungsweise als gefährlich an. Evtl. wird genau dies untersagt und rückwirkend (obwohl ein Gesetz eigentlich nicht rückwirkend Wrikung zeigen sollte oder darf) könnten da einige Behörden Egun durchforsten und rums, kann dir früh morgens die tür nach innen fliegen. Steven
  11. steven

    Verkauf Deko AK74

    Hallo regu nein, die Deko Waffe darfst du, dank EU, nicht mehr verkaufen. Ich würde es auch nicht bei egun einsetzen. Auch nicht mit dem Trick, alle Teile einzeln zu verhöckern. Eine Hausdurchsuchung, und wenn sie vieeeel später erfolgt, liegt damit in greifbarer Nähe. Sobald du 5 Beiträge geschrieben hast, kannst du PN (persönliche Nachrichten) empfangen. Dann könnten wir weiter reden. Steven
  12. Hallo Das Ziel ist "Täterschutz". Wo kommen wir da hin, wenn ein Angreifer wirksam, evtl sogar tötlich abgewehrt werden kann? Und wie sagte die türkische Ministerin?: "einmal vergewaltigt werden ist kein Drama." Claudia übernehmen Sie. Steven
  13. Hallo carcano Kann ich eigentlich ein Bedürfnis für eine adaptierte 4mmM20 nachweisen, wenn der Verband mir eine 4mmM20 ein Bedürfnis bestätigt? Was wäre denkbar, um so eine adaptierte zu behalten, wenn die Behörde sich festbeist. Und würde das auch bei mehreren greifen? Steven
  14. Hallo Grube Hier geht es um 4 adaptierte Waffen im Kaliber 4mmM20 im Wert von 4.000 Euro. Legal gekauft, legal besessen und jetzt geht die Behörde offensichtlich gegen den legalen Besitz vor. Wahrscheinlich hat die Behörde vor, die Waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen. Steven
  15. Hallo PerMan so sieht es aus. Der Gesetzgeber hat dies geschickt (war das wirklich geschickt?) eingefädelt. Und setzt jetzt offensichtlich dazu an, die Besitzer von konvertierten 4mmM20 Waffen dazu zu zwingen, ihre Waffen zu vernichten. Und das natürlich, ohne dass der Staat eine Entschädigung zahlen muss. Dies sollten wir nicht akzeptieren. Steven
  16. Hallo Wuni der SB wird darauf keine Rechtssichere Antwort geben können. Wäre das nicht etwas, was unsere Dachverbände klären könnten? Ich denke, diese konvertierten Waffen wurden zu tausenden gekauft und in eine WBK eingetragen. und, wir wissen, irgendwann, wenn keiner mehr damit rechnet, wird eine Lawine losgetreten. Und die ganze Geschichte ist ziemlich verwirrend. erinnert mich an Asterix und Obelix "Das haus, was verrückte macht". Hier hätten die Dachverbände einen "Betroffenen", der sicherlich erfreut wäre, wenn dies, mit tatkräftiger Unterstützung, juristisch geklärt werden würde. Steven
  17. Hallo PetMan ja, manchmal laufen meine Gehirnzellen erst ins Leere, bevor sie sich konsolidieren und vereint nachdenken. Aber wofür gibt es dann eine Disziplin für 4mmM20 Waffen? Wenn ich damit fleißig übe, stellt der Dachverband mir eine Befürwortung für eine 4mmM20 Waffe aus. Damit kann ich dann keinen Colt 1911er, der adaptiert ist kaufen. Nur eine geborene 4mmM20 Waffe?! Aber für die geborene 4mmM20 benötige ich doch gar keine Befürwortung. Sie ist Bedürfnisfrei. Weiter: für den adaptierten 1911er benötige ich eine Befürwortung in .45 ACP!? Aber wie ist das dann mit dem Eintrag? Ich habe einen Eintrag für eine Pistole .45ACP. Jetzt gehe ich zu meinem Sachbearbeiter und lasse eine Pistole 4mmM20 eintragen. Könnte er da nicht an meiner Geistesfähigkeit (Klappseverdächtig) zweifeln? Steven
  18. Hallo was mir auch aufgefallen ist: Die adaptierten 4mmM20 Waffen werden ja dem Originalkaliber gleichgestellt. Heißt das jetzt, dass eine 4mmM20, die ehemals eine 9mm Waffe war, nur mit dem Bedürfnis einer 9mm Waffe erworben werden kann? Wenn ich ein Bedürfnis für eine 4mmM20 Waffe habe, kann ich mir die 4mmM20 Waffe gar nicht kaufen, da sie mal eine 9mm Waffe war? Steven
  19. Hallo remoso ich glaube, das die "unverhältnismäßige Inhalts- u. Schrankenbeschränkung" hier der Ansatzpunkt darstellt. Sie könnte in deinem Fall verfassungswidrig sein. Wie gesagt, falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, die in deinem fall greift, hast du gute Chancen, deine 4mmM20 Waffen auch ohne Bedürfnisnachweis zu behalten. Dalls man mir meine adaptierten Waffen mit dem Trick "Bedürfnisnachweis" nehmen will, werde ich mit allen rechtlichen Mitteln das zu verhindern versuchen. Steven
  20. Hallo remoso so ganz blicke ich auch nicht durch. Evtl. hilft es, dass bei der Erteilung kein Bedürfnis bestehen musste, wie bei unseren Waffen. und jetzt, später wird der weitere Besitz von einem Bedürfnis abhängig gemacht. Hast du eine Rechtsschutzversicherung die so was übernehmen würde? Steven
  21. steven

    Brainstorming

    Hallo Jocker ich befürchte, bei solcher Konstellation werden die Entscheidungsträger alle möglichen Messer verbieten und der Rest darf nicht mehr geführt werden. Dies wird dann als Ultima Ratio der Sicherheit hochgejubelt, Kritik wird gelöscht. und einige User hier werden HURRA schreien und bemäkeln, dass es keine Waffenlobby gibt. Steven
  22. Hallo ich bin auf ein interessantes Urteil gestoßen. Kann man sicherlich als Argumentationshilfe gebrauchen. VG Düsseldorf urteil vom 04.03.2010 - 22 K 4969/08 Es wäre gut, wenn Wissende hier auch Urteile betreff 4mm M20 einstellen würden. Steven
  23. Hallo ich glaube (bin mir da nicht mehr sicher) der Vorgang lief folgendermaßen: Irgendwer hat irgendwo diesen Bastelrevolver gefunden. Kann aus einem Nachlass gewesen sein. ER hat ihn gemeldet und war ein berechtigter. Ich glaube, Sportschütze. Dann hat er ihn als .22LR auf seine Grüne WBK eingetragen bekommen. Steven
  24. steven

    Brainstorming

    Hallo meine beiden Postings mögen verwirrend erscheinen. Sind aber tatsächlich zielführend. Steven
  25. steven

    Brainstorming

    Hallo Tauri da widerspreche ich dir. Auch unter den ganzen Threads, die aussagen, dass es nicht klappt, sind Ideen, die verwertbar sind. Und wir haben einen Weg. Er muss nur gegangen werden. Steven
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