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steven

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  1. Hallo mal was zum Nachdenken: Ich führe immer ein Messer mit mir. Meine Frau nur zum Joggen. Jetzt schaue ich mir ihres an. Und was muss ich feststellen? Ihres ist in der Optik so was von "Macho-Messer" und meins? Nur ein ganz spießiges. Da stellt sich mir die frage: Kann eine Frau ein "Macho-Messer" führen? Oder ist ein "Macho-Messer", das von einer Frau geführt wird automatisch dann ein "Normales-Messer"? Und dann geht es weiter. Da ich die 60 schon überschritten habe und nicht mehr zu den "Jugendlichen" zähle. Kann ich im gesetzten Alter ein "Macho-Messer" führen oder ist da der Automatismus zum "Normalen-Messer" gesetzt? Auch dies sollte Herr Huth in seine Gedankengänge implizieren. Steven
  2. Hallo evtl. will er die Waffe als Andenken. Da gibt man auch mal etwas mehr aus. Und er schrieb ja, dass er mittelfristig Sachkunde machen wird. Also, dann hat er schon mal eine WBK. Und kann anfangen, sportlich zu schießen und in den Schießsport einzusteigen. Steven
  3. Hallo uin ich würde zur Behörde gehen, ihr sagen, dass die Waffe incl. WBK gerade erst gefunden wurde. Dann hast du 4 Wochen Zeit, die Waffe auf eine Erben WBK ein zu tragen. Du kannst schließlich jetzt erst das Erbe antreten. Vorher war es nicht bekannt. Wegen einer 4mm R wird die Behörde kein Trara machen. Danach gehst du in einen Schießsportverein. Nach einem Jahr kannst du dann "richtige" Waffen dir kaufen. Steven
  4. Hallo Gegenspieler offenbar liegt der Fehler an mir. Ich habe die Waffe demontiert und wieder zusammen gebaut. Offensichtlich kann man den Gelenkhebel in verschiedenen Positionen fixieren. Da sollte man genau schauen. Ich werde mich da mal rein vertiefen. Vielen Dank für die Tipps. Steven
  5. Hallo die Ruger ist NICHT geladen. Das ist sicher. Einen BüMa suche ich. Aber einen, der das Teil nicht erst mal ein halbes Jahr liegen lässt und dann mal nachsieht. das kann ich alleine. Aber einer, der Die Ruger Carbine kennt, den würde ich sofort konsultieren. Steven
  6. Hallo Swisswaffen habe ich versucht. Der Verschluss sitzt bombenfest. Wie festgeschraubt. Ich sehe durch den Magazinschacht den Anfang des Patronenlagers. Ich traue mach aber nicht, mit einem Schraubdreher zu hebeln. obwohl das möglich wäre. Steven
  7. Hallo ich besitze einen Ruger Carbine 9mm. Während des Schießens ließ der Verschluss sich nicht mehr zurück ziehen. Die Waffe ist leer und abgeschlagen. Der Verschluss sitzt bomben fest. Kennt jemand das Problem? Was könnte ich tun? Die Waffe lässt sich so nicht zerlegen. Gibt es einen Spezialisten in Deutschland, der sich der Waffe annehmen kann? Steven
  8. Hallo Leute man kann Meckern. Ist evtl. angebracht. Aaaaber: die versuchen wenigstens sich in Deutschland mit interessanten Artikeln sich zu etablieren. Das ist sicherlich nicht leicht und mit Rückschlägen verbunden. Aber sie versuchen es und werden es irgendwann schaffen. Wir sollten sie unterstützen oder wenigsten nicht mit Beschwerden bombadieren. Konstruktive Kritik, ja. Aber mit etwas Verständnis. Ich habe auch vor kurzem was bestellt. Hatte Probleme beim Bezahlen. Und habe noch keine Nachricht, ob die Bezahlung eingegangen ist und die Artikel aus den USA geliefert werden. Daraus werde ich eine Mail machen und darauf hinweisen, dass es noch einiges zu verbessern gibt. Aber der Grundgedanke ist sehr gut. Wir sollten, in Anbetracht des Potenzials, nachsichtig sein. Steven
  9. Hallo German an deiner Aussage zweifel ich nicht. Aber, was mir da zu denken gibt: Sicherlich sind nicht die Besitzer reuig zur Staatsanwaltschaft und haben Selbstanzeige erstattet. Eher muss ich annehmen, dass ALLE Besitzer einer Glock, die sich über das Internet einen Feuerwahlhebel gekauft haben, von einem Rollkommando heimgesucht worden. Also quasi Hausdurchsuchungsbeschlüsse am Fließband ohne begründeten Verdacht. Wir kommen der Gestabo immer näher. Steven
  10. Hallo DEKOrativ Du hast es erkannt: es waren (keine)Kenner am Werk! Erstmal wurde etwas von der Eurodiktatur verboten. Deutsche Beamte werden diesem Verbot, obwohl noch kein Gesetz, gerne nachkommen. Sprich: sie werden auf die verschiedensten Dekor mit Strafverfahren reagieren. Und natürlich, in einem neuen Waffengesetz, die maximalmögliche Verbotsorgie starten. Keiner weiß z. Zt., ob und was genau verboten ist. Steven
  11. Hallo erstezw gibt es überhaupt Fälle, in den ein legaler Besitzer einer Glock so einen Feuerwahlhebel eingebaut hat? Steven
  12. Hallo schiiter andere Lösungen wurden kategorisch abgelehnt. Was heißt weiterverfolgt? Die Zulassung auf Berufung wurde abgelehnt. Steven
  13. Hallo DEKOrativ geh mal davon aus, dass es einigen höheren Beamten ganz recht ist, dass nicht genau geregelt ist, wie was mit Altdeko und -Salut passiert. So können sie wieder mal unbedarfte Deutsche Mitbürger kriminalisieren. Wie der berühmte Feuerwahlhebel bei der Glock. Da gab es eine ganz üble Hausdurchsuchung, weil ein legaler Besitzer einer Glock legal einen Feuerwahlhebel ersteigert hat. Der hat eine richtige Hausdurchsuchung mit übler Zerstörung bekommen. Der Richter schrieb (sinngemäß) auf den Durchsuchungsbeschluss, warum er denn einen solchen Feuerwahlhebel ersteigert, wenn er ihn nicht einbauen möchte. Der Feuerwahlhebel war natürlich nicht eingebaut. Steven
  14. Hallo schiiter das hört sich für mich so an wie: "Niemand hat die Absicht, die Grundrechte einzuschränken." Bei mir war die Sanktion auf bestehen von meinen Grundrechten: Nichterteilung der Verlängerung der Erlaubnis nach §27. Obwohl ich tätige Hilfe angeboten habe. Es wurde auf das Betreten meines Hauses bestanden. Wie weit ist es noch, bis der erste auf die Idee kommt, dass bei einer Weigerung auf den Verzicht von Grundrechten mit einem Einzug meines Führerscheines einher geht? ist ja eigentlich keine Bestrafung. Oder ich bekomme Berufsverbot. Ist das dann eine Bestrafung? Da ist der Kreativität keinerlei Grenze gesetzt. Steven
  15. Hallo schiiter natürlich wird kein Gericht deswegen mein Grundrecht aushebeln. Das Gericht sah als Recht an, wenn ich auf mein Grundrecht bestehe, ich mit der Nichterteilung der Verlängerung nach §27 sanktioniert werde. Auskünfte über die Lagerung oder Fotos wurden abgelehnt. Steven
  16. Hallo Schiiter Sowas ähnliches habe ich durchgezogen: Verlängerung Pulverschein beantragt. Eine Kontrolle mit Hinweis auf Art. 13 GG verweigert. Angeboten, jedwede Auskunft zu erteilen. Die Richterin erklärte mir, ich könne selbstverständlich auf Art. 13 GG bestehen. Dann gibt es aber keine Erlaubnis. Ich bestand auf Art. 13GG Steven
  17. steven

    Neues vom Beitler

    Hallo Da ist eine der Merkwürdigkeiten, die langsam Usus sind. Ich kenne einen Büchsenmacher, der würde aus einem Metallblock und viel Zeit und gar nicht mal so viel Werkzeug, eine Waffe zaubern, die rocknroll tanzt. Hat der Metallblock jetzt Kriegswaffeneigenschaften? und einen Dekoteilesatz einer Uzi, der vor 30 Jahren erworben wurde, ist nach dem Austausch des Laufes und Verschluss eine vollwertige Uzi. Verstößt der Besitzer dieses Teilesatzes gegen das KWKG, obwohl er keinen funktionierenden Lauf und Verschluss hat? Wo ist der Anfang, wo ist das Ende? Heute Beitler, morgen? Die Hoplophobie dehnt sich aus. Oder jeder will mal was gegen die Waffenbesitz tun. Weil er es offensichtlich kann. Steven
  18. Hallo Mausebär Da kann ich auch zu beitragen: ich besitze einen Revolver mit der Seriennummer 22LR. So vom Vorbesitzer übernommen und bei mir eingetragen. Steven
  19. Hallo Ich halte die Zahl für absolut realistisch. 3 Beispiele dazu, die ich in letzter Zeit erlebte: Ein Sammler Starb. Die Tochter, die nach einigen Wochen von der Behörde bzgl Waffen angeschrieben wurde, wand sich an mich. Sie War nervlich angeschlage, finanziell schlecht bestückt und hatte die Wohnung des Vaters aufgelöst. Die Waffen hatte sie alle in ihren Kellerraum (Hochhaus mit Lattenabtrennung) gelagert. Da müssen einige gesehen worden sein und durch die Lücken entwendet. Den Rest konnte ich in Abstimmung mit der Behörde an mich nehmen und verkaufen. 2 Langwaffen und 3 Revolver waren weg. Ein Bekannter von mir starb. Er hatte eine WBK mit einer Landmann. Die Landmann ist nicht mehr auffindbar. Aber es wurde eine CZ gefunden. Ist zwischenzeitlich im Hochofen. Eine ältere Dame meldete sich bei mir. Nach 15 Jahren wollte sie endlich den Blechschrank ihres Mannes lehren. Da waren einige legale und einige illegale LW drin. Unter anderem der Karabiner im Kaliber 8,15xirgendwas, den ein hier anwesenden User kaufte, nachdem ich ihn legalisierte. 2 eingetragene Langwaffen waRen nicht mehr auffindbar. Das ist vielleicht nicht die Regel, aber auch nicht sehr selten. Steven
  20. steven

    Neues vom Beitler

    Hallo Ich habe das Urteil gelesen und bin, als Laie, zu dem Schluss gekommen, dass ich wegen allem verurteilt werden kann. Die böswillige Auslegung eine Richters vorausgesetzt. Mir verschlägt es ob der Argumentation des Beklagten und des Richters die Sprache. Ich bin der Überzeugung, dass das Urteil von Anfang an fest stand. Es musste nur noch argumentativ untermauert werden. Da War dann keine Posse zu realitätsfern, sie musste herhalten. Irgendwer muss dem mal einen Einhalt gebieten. Richter sind frei in ihrem Handeln. Das ist ganz wichtig. Sie müssen sich aber auch davon distanzieren, ihre Weltanschauung in die Urteile zu legen. Steven
  21. steven

    Neues vom Beitler

    Hallo L-L sieht für mich auch so aus. Man kann aber auch sagen: Wauwi scheint Insiderwissen zu besitzen. Ist wie mit der sogenannten LÜGENPRESSE: Rechts brutale Schlägerei. Links Gerangel. Steven
  22. Hallo erstezw ich habe gesucht, finde aber nichts. kannst du mir einen Tipp geben, wo das diskutiert wurde?! Steven
  23. Hallo ein Bekannter von mir besitzt ein Segelboot. Er hat auch eine Leuchtpistole (Sportschütze ist er auch und nennt eini9ge Kurzwaffen sein Eigen) und auf dem Boot einen Tresor. bisher fuhr er mit dem Boot eher in den hiesigen Gewässern und auf Tour lag die Leuchtpistole im Tresor auf dem Boot und außerhalb seiner Törns bei ihm zu Hause bei den Sportwaffen. Jetzt wird er sein Boot in Portugal auf Anker legen und hin und wieder mit dem Flieger dahin fliegen und eine Tour von da unternehmen. Was ist jetzt mit der Leuchtpistole zu beachten? Auf dem Boot im Tresor (welchem) lagern und hin und wieder mit dem Boot segeln? Oder mit nach hause nehmen und von zu Hause zum Boot mitnehmen? Aber wie? Mit dem Flieger? Ich bin da vollkommen überfragt. Kenne mich damit nicht aus. Der Skipper gleichfalls. Wer weiß was? Und kann es mit Gesetzestexten belegen? Steven
  24. Hallo Balu der Bär da gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Man verbietet Amokläufe an Schulen Wenn das nichts bringt 2. man bewaffnet die Lehrer, da sie dann Amokläufe wirksam unterbinden können. Halt so in etwa, wie uns die Israelis gezeigt haben, wie die Überfälle auf Linienbusse eingegrenzt werden. Oder wann genau war in letzter zeit in Israel so ein Überfall auf einen Linienbuss. Ich meine, ohne dass der Palästinenser Täter etwas erreichen konnte? Steven
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