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Steinpilz

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  1. Ich bin ja grad im Begriff auf meinem Grundstück neben dem Haus den Schuppen als vorübergehendes Munitionslager aufzurüsten. Vorschriften hab ich bisher keine gefunden, die das generell verbieten würden. Nach gesundem Menschenverstand würde ich aber sagen: Das Lager sollte so gesichert sein, daß kein Unbefungter ohne massive Gewaltausübung drankommt. Ausserdem so, daß es nicht unbemerkt bleibt, wenn sich Jemand daran zu schaffen macht. Für mich heißt das: -Tür/Fenster mit stabilen Schlössern sichern. -fest verankerter Munitionstresor (keine Sicherheitsstufe, aber eben etwas stabiler als ein Blechschrank) -Gebäude alarmsichern (ich habs über Innenraumbewegungsmelder + akustischen Alarm gelöst und ausserdem eine versteckte Speicherkamera mit Endlosaufzeichnung. Mag für Manche übertrieben sein, aber der Aufwand und die Kosten halten sich in Grenzen, also warum nicht. Schließlich sind es nicht die Waffen, die töten, sondern die Kugeln :-)
  2. Letztens hat ein Vereinskollege seine Doppelflinte kürzen lassen. Gesetzlich ist er nur an die min. 30cm Lauflänge und 60cm Gesamtlänge gebunden. Allerdings hat ihn der Büchsenmacher darauf hingewiesen, daß die kürzeste zugelassene Lauflänge für irgendeine Disziplin irgendwas mit 46(?) cm ist und wenn er die Läufe kürzer macht, könnte im Fall der Fälle sein Bedürfnis für die Flinte erloschen sein. Er hat dann einfach 5mm auf die Mindestlänge draufgepackt und sie so gekürzt. Wichtig scheint nur zu sein, daß die Waffe im geänderten Zustand noch in irgendeiner Disziplin geschossen werden darf. Sieht jetzt übrigens ziemlich schick aus das Teil. Ein richtiger Straßenfeger :-)
  3. Täuscht mich das, oder ist eigentlich alles, was vorher gefordert wurde und worüber auch von vielen Politikern immer gesagt wurde, daß das so nicht kommen wird, in dieser Liste enthalten?
  4. Nochmal zum Führen einer nicht einsatzfähigen Armbrust. Meiner persönlichen Meinung nach ist eine Armbrust ohne Sehne absolut unbedenktlich. Das wäre so, als würde man nur den Hinterschaft (ohne Basküle) einer Bockflinte führen :-) Da es bei einer Armbrust keine Definition von wesentlichen Teilen, wie das bei Schusswaffen der Fall ist, gibt, ist die Funktionsfähigkeit als Kriterium der "Gefährlichkeit" heranzuziehen. Wenn also ein Teil abgebaut ist, das für die Schussfunktion unbedingt notwendig ist, ist die Armbrust genau so harmlos wie ein Stock und mangels der Definition von wesentlichen Teilen auch nicht weiter reguliert. Wenn das nicht so wäre, müsste man definieren, welche Teile der Armbrust vorhanden sein müssen, daß es überhaupt eine Armbrust ist. Reicht der Schaft allein? Oder der Abzugsmechanismus? Oder der Bogen? Oder der Bogen mit Sehne? Die Armbrust an sich ist zwar Schusswaffen gleichgestellt, aber eine funktionsunfähige Armbrust, die auch nicht schnell wieder funktionstüchtig gemacht werden kann, dürfte dieser Gleichstellung doch entgehen.
  5. Kann ich nicht sagen. Es wurde damals allerdings zumindest ein Anwalt hinzugezogen. Wer es war bzw. ob er sich mit der Materie auskannte, weiß ich natürlich nicht. Dieses Beispiel sollte eigentlich nur ausdrücken, daß es durchaus sein kann, daß schon vorhandene Erlaubnisse nachträglich neuen Regelungen unterworfen werden.
  6. Ich würde nicht zu sehr darauf bauen, daß bestehende WBKs von irgendeiner Neuregelung ausgenommen sind. Ich persönlich weiß von einem Fall, bei dem ein Waffenbesitzer durch eine Gesetzesänderung zur MPU verdonnert wurde, obwohl die Regelungen das bei Erteilung der WBK nicht vorgesehen hatten. Konkret ging es dabei um die Regelung des Besitzes von Großkaliberwaffen unter 25 Jahren. Der Betroffene war meines Wissens damals 24 Jahre alt, als die Regelung neu beschlossen wurde. Trotz schon bestehender WBK und nur einem Jahr bis erreichen der neu geforderten Altersgrenze wurde die MPU gefordert und unter Androhung des Widerrufs auch durchgesetzt. Deshalb würde ich mal sagen, daß die auf jeden Fall versuchen werden, alle Neuregelungen auch auf bestehende Erlaubnisse umzulegen.
  7. Hm, also ich weiß nicht, aber scheinbar geht sowas auch anders. Ich weiß aus erster Hand von einem Fall, in den sogar Interpol involviert war, weil es um einen Mord im Ausland ging. In dem Fall wurde am Tatort eine Waffe gefunden, die zufällig die selbe Nummer trug, wie die Waffe eines mir bekannten Schützenkollegen. Wie und warum zwei Waffen die selbe Nummer tragen kann ich nicht sagen, ist aber scheinbar Tatsache. Jedenfalls könnte man meinen, daß in diesem Fall 2 Busse, 20 Mann und 3 Hunde zum Einsatz kamen um zu überprüfen, ob der betreffende Waffenbesitzer auch tatsächlich noch im Besitz jener Waffe ist, oder sie illegalerweise ins Ausland verhökert hat. In diesem Haushalt waren und sind aktuell schließlich über 5 Schusswaffen registriert. Und nun ratet mal wieviele Beamte es brauchte, um den Verbleib der Waffe zu überprüfen? Trotz der vielen Schusswaffen dort tauchten genau zwei Polizisten auf und fragten freundlich ob sie denn die Waffe sehen dürften. Nach Begutachtung wurde sich artig bedankt und damit wars erledigt. Das Ganze ist noch gar nicht so lang her. Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich das gehört hab. Wenn man die ganzen Horrorgeschicten hier immer liest, hätte das leicht in einem ganz anderen Szenario enden können, wenn denn der Falsche das Sagen hat.
  8. Der Unterschied dabei ist, daß man als Taxifahrer oder Lokführer direkte Verantwortung gegenüber anderen Menschen hat, weil man sie transportiert. Versteht mich nicht falsch, ich bin ebenfalls für möglichst wenig Einmischung in solche Belange, aber für mich ist es dann doch ein Unterschied, ob ich einen Lokführer untersuche, der die Verantwortung für hunderte Menschen hat, oder eben einen waffenbesitzer, der eben keine direkte Verantwortung irgendwem gegenüber hat. Und wenn man jetzt sagt, daß der Waffenbesitzer ja auch Verantwortung trägt, dann muss man ganz klar sagen, bedarf es einer umfassenden Untersuchung aller Bürger, denn irgendeine Verantwortung trägt jeder und sei es nur das Führen eines PKW. Wenn jemand nicht geeignet ist, eine Waffe zu besitzen, warum sollte man ihn ein Auto fahren lassen....
  9. Warum zum Teufel sollte jemand genau auf das Erscheinen des MP40-Teils gewartet haben um damit ballernd in eine Polizeiwache zu rennen? Das ist doch genau die Argumentation der Gegenseite, die alles was gefährlich ist oder aussieht verbieten möchte weil es könnte ja jemand damit......
  10. Ich frag mich grad wie das dann bei Einzelteilen ablaufen wird. Also wenn z.B. nur ein einzelner Lauf auf Deko umgebaut werden soll. Da kann man ja dann nichts unbeweglich machen und noch mehr kaputt machen als jetzt schon geht auch nicht.
  11. Vielleicht ist genau das das Problem Die P22 ist jetzt nicht grad das Hochwertigste was die Materialien angeht. Kann daher gut sein, daß sich irgendein Gussteil verabschiedet hat oder verschlissen ist. Soweit ich weiß, ist der Hahn auch aus Zinkguss mit eingesetztem Stahlplättchen auf der Schlagfläche. Wenn da innen was rund ist, rutscht es auch öfter mal durch.
  12. Das Problem ist, daß es durchaus auch sein kann, daß man 99 Mal Panik schiebt und nix passiert und beim 100 Mal ist es dann aber doch so weit und die Zeichen sprechen halt diesmal ganz klar dafür. Damals haben auch alle gelacht, als der Messerführschwachsinn kurz vor Vollendung war. Niemand konnte sich vorstellen, daß normale Küchenmesser und kleine Einhandtaschenmesser von einem Verbot betroffen sein könnten. Auch damals wurde den "Jammerern" gesagt, daß dieses Gesetz ja gar nicht schlimm sei, weil nur gewaltbereite Jugendliche davon betroffen sein werden und es nie gegen friedliche Bürger eingesetzt werden wird. Tja, spätestens seit dem Urteil, daß ein Einhandrettungsmesser im PKW nicht als gesellschaftlich anerkannter Zweck gilt, wissen wir, was das wert war.
  13. Also ich weiß nicht ob man das generell auf alle Schutzeinlagen anwenden kann, aber ich war vor etwa zwei Jahren mal dabei, als eine SK1 Einlage von 1999 (Herstellerschild) beschossen wurde. Ich glaub das war die Weste eines Polizisten, der sie scheinbar nicht mehr brauchte. War aber keine Unterziehweste, dafür war das Ding zu klobig. Die Einlage wurde vor einen Stapel Zeitungen gelegt und draufgehalten. Ich weiß nicht mehr wieviel Schuss, aber das ganze Magazin 9mmLuger wurde geleert. Kein einziger Schuss ging durch. Es waren die ersten paar Kevlarlagen beschädigt und die platten Geschosse steckten im Gewebe. Rein optisch hätte die Einlage sicher noch 50 Murmeln aushalten können. Ich würde ja für sowas kein Geld ausgeben, aber das war schon interessant anzusehen, wie 9mm Murmeln von ein bisschen Stoff plattgedrückt werden :-)
  14. Nach logischem Menschenverstand würd ich sagen, einfach Sehne runter und so mitnehmen. Da das die Funktion einer Armbrust doch sehr einschränkt und so eine Sehne auch nicht mal eben so wieder drauf ist, hätte die Armbrust dann in etwa die gleichen technischen Eigenschaften wie ein Stock. Da aber weder das Waffengesetz, noch diverse Veranstaltungen Rücksicht auf sowas wie Logik nehmen, hab ich keine Ahnung ob man das nun darf oder nicht.
  15. Steinpilz

    Tarnmuster

    Also ich kenn mich mit Tarnmustern leider nicht wirklich aus, aber letztens hab ich einen Rucksack gesehen, dessen Tarnmuster eines der irritierensten war, die ich je gesehn hab. Es war so ein Digital-Tarnmuster drauf und es war sehr schwer, die Abgrenzungen bzw. die Konturen des Rucksacks auszumachen. Ob das im Gelände was taugt, weiß ich nicht, aber wenn man gezielt Konturen verwischen will, dann wäre das meine erste Wahl. Ich denke bei längerem Hinschauen kriegt man auch Kopfschmerzen von dem Muster :-)
  16. Ich versteh auch nicht wie man zwar ein riesengroßes Schmartfohn in der Tasche haben kann, aber kein nützliches Schneidwerkzeug :-) Ich trag mein altes Wave nun schon seit vielen Jahren im Gürteletui bei mir. Brauchen tu ichs eigentlich täglich, im Beruf genauso wie privat. Und nicht zuletzt wegen Zeitgenossen mit überdimensionalem Handy, die irgendwas nicht aufkriegen, eine lose Schraube festziehen wollen oder sonstige schnelle Reparaturen machen möchten, aber kein Werkzeug dabei haben. Es ist mir jedes Mal eine Freude ihnen zu helfen. Zwar nicht ohne abfälligen Kommentar weil sie sich nicht selber helfen können, aber ich helfe ;-) Schon allein aus diesem Grund kann ich dem Willen des Gesetzgebers leider nicht nachkommen, die jungen Leute mit den Riesenhandys wären doch total aufgeschmissen wenn ich mein Wave zuhause lassen würde.
  17. Auf so einen Feststellungsbescheid hab ich gewartet! Damit ist eigentlich jedes Taschenmesser, das eine relativ leichtgängige Klinge hat, betroffen. Der Text "Keine Öffnungshilfe.....trotzdem mit einer Hand geöffnet werden kann" verschlimmert den ohnehin blödsinnigen Paragraphen noch dramatisch. Somit könnte jedes Messer als Einhandmesser eingestuft werden, wenn zwar das Messer eindeutig für die Zweihandbedienung konstruiert wurde, aber durch Verschleiß die Klinge zu leicht aufgeht. Was für ein Bullshit. Damit ist die letzte Sicherheit dahin, die man bisher mit einem Taschenmesser ohne Öffnungshilfe hatte.
  18. Was gar nicht so wenige sind. Die Praktischsten unter den Tools haben alle die Klinge aussen. Mein Wave zum Beispiel hat die Klinge aussen und auch ein Loch, mit der die Klinge einhändig geöffnet werden kann. Da es aber bis jetzt nur widersprüchliche Aussagen zu dem Thema gibt, lege ich die Sache zu Gunsten des friedlichen Bürgers aus und führe mein Wave weiterhin täglich bei Arbeit, Sport und Spiel. Und auch bei allen anderen Gelegenheiten :-)
  19. Also ich kenne jemanden aus einem anderen Forum, der vor ca. zwei Jahren beim BKA angefragt hat bezüglich eines Feststellungsbescheides für Multitools. Damals wurde die Anfrage abgelehnt mit der Begründung, daß man keine Notwendigkeit für einen Feststellungsbescheid sieht. Ob sich das mittlerweile geändert hat, kann ich nicht sagen.
  20. Uns bringt es eigentlich nicht weiter. Allerdings wärs eine schöne Sache, wenn so mancher Beamte seine Kollegen etwas impfen könnte und etwas Aufklärung betreibt wo dieser Unsinn eigentlich herkommt. Und vor Allem warum ein Polizist nach seinem Ermessen auch mal für den Einhandmesserbesitzer entscheiden kann anstatt einem Gesetz zu folgen, das weder zur Gewalteindämmung, noch zum Schutze des Bürgers taugt. Ich hoffe ja immer noch, daß nach diesen Jahren, die seither ins Land gingen, endlich Einer Eins und Eins zusammenzählt und den Blödsinn wieder streicht. Die Schweizer habens uns vorgemacht.
  21. Also ich finde, dafür daß friedliche Bürger nicht mit der Polizei in Konflikt geraten, werden verdammt viele Einhandmesser bei ganz normalen Verkehrskontrollen einkassiert. Eigentlich ja fast ausschließlich, denn wann wird schon mal jemand durchsucht? Das macht ja diesen Paragraphen so sinnlos. Man müsste jemanden durchsuchen um ein verbotenes Einhandmesser zu finden. Ist es aber schon so weit, daß man jemanden durchsuchen muss, dann hat dieser Jemand vermutlich schon was angestellt. Ergo, man könnte ihm sein Messer auch zur Gefahrenabwehr abnehmen, ganz ohne §42a. Hat aber ein friedlicher Bürger sein Einhandrettungsmesser für Notfälle in der Mittelkonsole liegen und kommt in eine allgemeine Verkehrskontrolle, dann trifft ihn höchstwahrscheinlich die volle Härte des Gesetzes, denn das Führen eines Einhandmessers ist ja per Gesetz verboten. Und da das Bereithalten eines Einhandrettungsmessers für Rettungsmaßnahmen laut gültigem Urteil kein sozial verträglicher Grund zu sein scheint, hat der friedliche Bürger die Arschkarte. Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber es klingt für mich etwas naiv wenn man sagt, daß nur böse Buben mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bei so sinnfreien Gesetzen wie dem §42a ist nämlich auch ganz schnell der Herr Saubermann auf der Liste der bösen Jungs, einfach indem er friedlich sein Messer im Auto liegen hat.
  22. Das Problem ist, wenn der Polizist irgendwelche "Befindlichkeiten" hat, muss sie der gerade in der Mangel befindliche Bürger ausbaden. Hat der gerade in der Mangel befindliche Bürger irgendwelche "Befindlichkeiten" muss sie letztendlich auch der Bürger ausbaden, denn was passiert wenn du einem Polizisten gegenüber unfreundlich bist? Richtig, er wird seinen vom Staat verordneten längeren Hebel auspacken :-) Ich hab nichts dagegen, daß ein Polizist einige Befugnisse mehr hat als ein Normalbürger, sonst wäre es schwer den Job überhaupt auszuüben. Allerdings braucht es solche Schwachsinnigkeiten wie den §42a absolut nicht um die Bevölkerung zu schützen. Ein Gegenstand (nicht nur Messer) kann jederzeit beschlagnahmt werden wenn der Polizist der Meinung ist, daß der Betreffende Unsinn damit anstellt oder nicht in der Lage ist den Gegenstand sicher zu bedienen (wegen Alkohol, etc.). Wozu braucht man dann bitte einen Paragraphen, der den Polizisten dazu ermächtigt, auch ohne Grund einen Gegenstand zu Beschlagnahmen? Es sticht doch jedem ins Auge, der diesen Zusammenhang versteht, daß dieser Paragraph einzig und allein auf friedliche Leute abzielt, denn allen Anderen kann der Gegenstand zur Gefahrenabwehr auch so abgenommen werden. Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr wird mir die Frechheit dieses Machwerks bewusst.
  23. Man beachte den zweiten Absatz. Es wird mir also nur zugestanden, meinen Gurt durchschneiden zu können. Wenn ich an Kleidung festhänge bzw, einen an seiner Kleidung festhängenden Menschen befreien möchte, ist dies schon wieder zu viel des Guten. Allein daß mir vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden soll, womit und wie ich mich oder andere aus einer Lebensbedrohlichen Situation befreien darf, grenzt schon an (Kontroll)Wahn. Leider ist der Mensch ein sehr träges Gewohnheitstier. Vor Einführung des Messerführverbots hätte man jeden lauthals ausgelacht, der erzählt hätte, daß man mal mit einem Taschenmessers gegen das Waffengesetz verstößt. Jetzt scheint dieser erwiesenermaßen nicht funktionierende Schwachsinn Normalität und jeder, der noch dagegen wettert, wird ausgelacht weil er sich nicht damit abfindet.
  24. Und noch was zu den Rechtsmitteln. Es wurden bereits Rechtmittel in anderen Fällen eingelegt. Zum Beispiel in dem Fall, in dem es um das Rettungsmesser im PKW ging. Das Ergebnis war, daß es nun ganz offiziell ist, daß ein Rettungsmesser NICHT im PKW geführt werden darf weil kein sozial anerkannter Grund vorliegt. Versteh dieses Urteil wer will, ich nicht.
  25. Tja,der Gesetzgeber erwartet doch auch von jedem Bürger alle Gesetze zu kennen und zu befolgen. Und wenn es sogar noch die Berufsausübung betrifft, ja dann erwarte ich daß sich jemand zumindest in den wichtigsten Bereichen in seinem Berufsumfeld auskennt. Und als Polizist gehört für mich ganz klar auch das Waffenrecht dazu. Sonst könnte man sagen, wir können uns das Waffenrecht sparen und einfach alles erst mal beschlagnahmen was gefährlich sein könnte und nachher vom Gericht klären lassen ob es gerechtfertigt war. Nochmal zur Klärung, ich bin eigentlich nicht stinkig auf die Polizei, ich bin eigentlich sauer auf die Verantwortlichen dieser Unsinnigkeit. Gäbs den §42a nicht, könnte einem auch kein übel gelaunter Polizist ans Bein pissen nur weil man ein kleines Einhandmesser dabei hat. Ist jemand gewalttätig, braucht es keinen §42 um ihm das Messer abzunehmen, hier gilt die Gefahrenabwehr. Ergo, der §42a ist nur dazu da um friedlichen Bürgern zu verbieten ein Einhandmesser bei sich oder im PKW zu haben.
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