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JDHarris

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  1. Passiert ja nicht nur beim WaffG. In einem Bundestag, wo Gesetze wie Massenware am Fliesband produziert werden, hat kaum ein Abgeordneter noch den Überblick darüber, für was er gerade abgestimmt hat. Ein grosser Teil wird aus "Fraktionsdiziplin" durchgewunken, der andere Teil in irgendwelche Fachausschüsse deligiert. Dann kommen noch Leute wie Körting, die sich mit "ihrem Ding" ein politisches Denkmal setzen wollen. Im grunde genommmen können 3/4 aller Gesetze abgeschafft werden. Wird aber niemand tun.
  2. Auch wenn der Rest des Bundestages das sicher nicht beabsichtigte. Leute wie Körting sind manipulativ, die haben immer irgendwelche Hintergedanken, die sie unter anderen Vorwänden mit einschmuggeln.
  3. Sowieso schon möglich - zur Gefahrenabwehr. Meiner Meinung nach ging es dabei nur um eines: Man wollte einen neuen Vergehenstatbestand schaffen, der für "vergrämung" sorgt (es soll also für die meisten möglichst unattraktiv erscheinen, solche Gegenstände zu besitzen oder zu tragen). Ausserdem werden solche Vergehen regelmässig nach §153a eingestellt, was bei einem Waffenbezug auch automatisch zur Annahme der unzuverlässigkeit führen kann. Praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe
  4. Trotzdem unnötig das Gesetz, weil die Polizei das auch schon vorher zur Gefahrenabwehr durfte. Ausserdem könnten Gerichte gegen einschlägig in Erscheinung getretenen Personen Waffenverbote verhängen...solche Leute dürfen dann nichtmal mehr ein Pfefferspray haben oder mit sich rumtragen. Jetzt frag mal, warum man nicht erstmal davon gebrauch gemacht hat.
  5. Das ist richtig, aber es ikann für die Behörde auch eine Entscheidungshilfe sein, wenn andere Stellen das schon bewertet haben.
  6. Einstellung durch Amtsgericht. Der Richter hat die Formulierung meines Anwalts übernommen.
  7. Hatte selbst so eine Verfahrenseinstellung nach 153a Mein Anwalt hat erwirkt, dass die Einstellung mit einer Begründung erfolgte. Da steht dann im Beschluss mit drin, warum die Schuld nur sehr gering war, das objektiv und subjektiv eine Notwehrlage vorlag und das der Waffenbezug als nicht relevant für die Bewertung der Zuverlässsigkeit eingestuft wurde.
  8. Bei einer Einstellung nach 153a kann auch eine Begründung mit aufgenommen werden.
  9. Keine Sorge, das wird alles noch viel besser - in Bochum fangen se jetzt an Leute zu Steinigen! http://www.focus.de/regional/bochum/polizei-bochum-brutaler-ueberfall-noch-nicht-geklaert-wer-kennt-diesen-mann_id_7944939.html Bin mal gespannt was man sich dagegen für "Gesetzeskonstrukte" einfallen lassen wird;-)
  10. Interessant ist, dass in Bayern auch Teppichmesser (wenn die Klinge ausfahrbar ist) als Einhandmesser gelten und somit unter das Führverbot fallen. Ich frag mich gerade, wie man ein im Baumarkt gekauftes Teppichmesser dann nach Hause transportieren muss? Allerdings zählt man in Bayern auch alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer berechtigten Nutzung stehen (also auch Wege nach Hause oder zur Arbeit), mit zu den Ausnahmen vom Verbot. (Bleibt allerdings trotzdem ein Grenzbereich, z.b. wenn man nicht den direkten Weg nach Hause nimmt oder das Teil mal auf dem Rücksitz liegen lässt). Für die meisten Leute sind gerde die Billigen 1,50,- Teppichmesser ja eigentlich mehr "Wegwerfgegenstände"
  11. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich überhaupt jemand daran stören wird - insb wenn ihr eindeutig als Feuerwehr zu erkennen seid - ist ohnehin sehr gering. Macht in dieser Fragestellung daher eigentlich keinen Sinn, sich überhaupt Sorgen zu machen. Absolution wird es trotzdem nicht geben, passieren kann immer was. EDIT: Pech haben kannst du natürlich, wenn in der Eisdiele zufällig ein ganz besonders oberschlaues Exemplar der Exekutive herumläuft, der es einfach mal drauf ankommen lassen will und dich "rein vorsorglich" anzeigt, um zu sehen, was dabei vor einem Gericht herauskommt. Es gibt tatsächlich solche Fälle, dass Behörden wegen eigener Rechtsunkenntnis auf Klagen hoffen, um abzuwarten, was ein Gericht dann letztendlich dazu sagt. Das Prozessrisiko liegt ohnehin entweder voll bei dir oder es zahlt der Steuerzahler;-) Die Behörde erhält somit bei unklarer Rechtslage quasi ein Gerichtsurteil, was für sie wie ein (fast) kostenloses Rechtsgutachten ist .
  12. Das im TV Bericht gezeigte Messer war zwar einhändig zu Öffnen (wie der Beamte ja vorgeführt hat), aber es zeigte nicht die typischen Merkmale, wie sie das BKA in seinem Feststellungsbescheid dargelegt hat. Klarheit könnte hier wohl nur ein Gutachten bringen. Aber selbst wenn das Messer unter der vom Führverbot erfassten Kategorie fällt, dann wäre in diesem Falle nur die Frage zu klären, ob im gezeigten Fall tatsächlich ein "führen" vorlag oder nicht. Die Frage nach dem Verwendungszweck stellte sich hier nicht, da das Messer augenscheinlich nicht verwendet sondern nur transportiert wurde.
  13. Klingt aber logisch und vernünftig
  14. So, ich hab zunächst mal dem Sender ne Mail geschickt. Mal sehen, ob und was die schreiben.
  15. Nunja, wenn du bei einer Fahrzeugkontrolle agressiv wirst, oder dich total uneinsichtig zeigst, dann steht auch deine Eignung zum Strassenverkehr zur disposition. Der Lappen ist schnell eingezogen...kannst ja dann dagegen klagen! Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat: http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/
  16. Das Gesetz ist in dieser Konstellation sowieso einmalig, denn der Gesetzgeber hat hier zum ersten Mal eine Strafnorm im Zusammenhang mit einem "Verhaltenskodex" (sozialadäquater Verwendungszweck) in Verbindung gebracht.
  17. Eben! Mit einem Polizisten zu diskutieren ist in so einer Lage sinnlos... er wird dem Deliquenten im Falle fehlender Einsicht sogar noch zusätzlich auf der Stelle den Führerschein abnehmen. Passiert sehr oft!
  18. Ja, aber wie du schon sagst, liegt das Problematische dann in der Verbringung...wer schleppt schon ständig ne Eisenkiste mit sich rum, um das Teil bei Nichtbenutzung immer adäquat zu verwahren oder zu transportieren? Der Sinn und Zweck eines solchen Instruments ist ja, dass man es leicht und unproblematisch bei Bedarf zur Hand hat und das man es danach genauso schnell und unproblematisch wieder einklappen und wegstecken kann. Wenn ich das Teil erst aus einer verschlossenen Kiste/Box rausholen muss, und danach wieder wegschliessen muss, geht auch jeglicher Nutzen einhändiger Bedienung verloren. Bei einer Freizeittätigkeit, wo ich nicht ständig die Möglichkeit einer Aufbewahrungsmöglichkeit habe, geht der Nutzen ganz verloren (ich schlepp bestimmt nicht noch ne Metallbox für die Aufbewahrung durch die Gegend, wenn ich mit meiner Freundin ein Picknik am See mache)
  19. Die Herren der Lage können sich einfach nicht vorstellen, dass eine offenstehende Klinge schon "einsatzbereit" ist, während die Klinge eines Einhand/oder Klappmessers eben nicht nur aus, sondern auch mal schnell eingeklappt werden soll, um sich nicht zu verletzen wenn die Klinge grad nicht benötigt wird. Das muss einfach jegliche Vorstellungskraft sprengen;-)
  20. Nunja, der Sinn und Zweck eines Einhandmessers liegt ja gerade im schnellen Zugriff. Wenn ich "alle Zeit der Welt" hab, dann brauch ich sowas meist erst garnicht. Ich musste früher in unserem Lager oft Kartons und Paletten aufschneiden. Weil man da oft nur eine Hand frei hat, und eine ständig offene Klinge auch ein Verletzungsrisiko darstellt, war die schnelle einhändige Bedienung nicht nur praktisch, sondern auch Unfallverhütung. Natürlich geht es auch mit anderen Mitteln, aber dann eben nicht so praktisch und schnell. Ausserdem benutzt man das Messer ja auch nicht permanent, sondern bei besonderer Gelegenheit, wenn es eben gerade zweckmässig erscheint.( Auch ein Fallschirmspringer schneidet nicht ständig seine Leinen durch, sondern nur, wenn die Situation es erfordert) Das ist halt ein typisches Gesetz von Schreibtischbürokraten, die sich nie mit einer Realität ausserhalb ihrer Beamtenstube auseinandersetzen mussten.
  21. Ich hab meine Einhandmesser wegen der unklaren Rechtslage bereits vor Jahren verkauft. Auch wenn die Benutzung zu bestimmten Zwecken weiter erlaubt ist, so ist der Transport ohne entsprechendes Behältnis ja wie man sieht immer noch ne reine Interpretationsache des kontrolierenden Beamten. Und sich dagegen zu wehren lohnt sich meist eh nicht. Leider erwischt es nur die, die eigentlich nicht getroffen werden sollten...während die "Messer Kids" sich sowieso längst neue Lücken im Gesetz gesucht haben.
  22. Wie ich grade sehe ist der Online Clip garnicht vollständig. Im TV wurde eine andere Version des Clips gezeigt. Darin wurde der Besitzer des Messers auch nochmal auf der Polizeiwache darüber belehrt, dass es sich um einen in Deutschland "absolut verbotenen Gegenstand" handelt. Vielleicht hat jemand die Sendung mitgeschnitten?
  23. Der "Sinn und Zweck" des Gesetzes war ja ursprünglich auch mal ein anderer.
  24. Reagiert bitte auch mal darauf und schreibt Innenminister und TV Sender an! So eine offensichtliche Vorführung einer Falschanwendung dieses Gesetzes gibt es selten. ...und sichert euch den Clip
  25. Ärgerlich ist vor allen Dingen, dass der Polizeianwärter mit seiner Einschätzung schon ganz richtig lag, während die "Ausbilder" völlig daneben lagen. Peinlich! Werde den TV Beitrag mal dem Innenminister von NRW schicken mit Bitte um eine Stellungnahme.
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